Stellplaetze bei hausumbau

hallo. jemand hat ein haus gekauft, aus diesem wuerde derjenige gerne zwei wohnungen machen. muss er dann auch 2 stellplaetze zu verfuegung stellen? wie ist es wenn man aus dem haus eine wg mit vier parteien macht. muss man dann auch vier stellplaetze zu verfuegung stellen?
danke im vorraus mfg

Hallo,

dies sollte man bei der zuständigen Gemeinde (Bauverwaltung) erfragen.

Gruß Merger

Hallo,

das ist von Gemeinde zu Gemeinde verschieden.
Bei Bekannten aufm Land sind sogar 2 Stellplätze pro Wohneinheit vorgeschrieben.
Es könnte auch sein, daß pro WE 1,5 Stellplätze vorgeschrieben sind.

Grüße
miamei

Was auf jeden Fall hilfreich ist, ist die Bekanntgabe des Bundeslandes in dem das fiktive Szenarium spielt.

vnA

Was auf jeden Fall hilfreich ist, ist die Bekanntgabe des
Bundeslandes in dem das fiktive Szenarium spielt.

Das hilft nicht viel, denn es kann von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein.

vnA

Gruß Merger

Falsche Antwort.
In verschiedenen Landesbauordnungen sind 1 und 2 Familienhäusern von der Stellplatzpflicht befreit. Weiterhin ist mir kein Bebauungsplan bekannt in denen eine über die Landesbauordnung hinausgehende Stellplatzpflicht festgelegt wurde. Was du meinst sind die gemeindlichen Ablösesatzungen und die örtlichen Festlegungen der Stellplätze und Garagen. Hat aber mit dem Thema nichts zu tun.

vnA

Falsche Antwort.
In verschiedenen Landesbauordnungen sind 1 und 2
Familienhäusern von der Stellplatzpflicht befreit. Weiterhin
ist mir kein Bebauungsplan bekannt in denen eine über die
Landesbauordnung hinausgehende Stellplatzpflicht festgelegt
wurde.

Habe ich etwas von einem Bebauungsplan geschrieben ?

Lies dir z.B. einmel die Landesbauordnung von Rheinland-Pfalz,
§ 47 Abs. 3 durch.

http://landesrecht.rlp.de/jportal/?quelle=jlink&quer…

Und der Begriff „Bauaufsichtsbehörde“ ist dir doch sicherlich bekannt.

Gruß Merger

Habe ich etwas von einem Bebauungsplan geschrieben ?

Ja. Gemeinderecht gibt es nur in Form von Bebauungsplänen oder örtlichen Bauvorschriften.

Lies dir z.B. einmel die Landesbauordnung von Rheinland-Pfalz,
§ 47 Abs. 3 durch.

Lies du dir LBO NRW §51.9
LBO BW § 37.2
LBO Saar §47.1 und 9
durch.

Und der Begriff „Bauaufsichtsbehörde“ ist dir doch sicherlich
bekannt.

Dir offensichtlich nicht.

Gruß Merger

vnA

Habe ich etwas von einem Bebauungsplan geschrieben ?

Ja. Gemeinderecht gibt es nur in Form von Bebauungsplänen oder
örtlichen Bauvorschriften.

und die örtlichen Bauvorschriften, kann man auch der Landesbauordnung entnehmen.

Lies dir z.B. einmel die Landesbauordnung von Rheinland-Pfalz,
§ 47 Abs. 3 durch.

Lies du dir LBO NRW §51.9

und was besagt z.B LBO NRW § 51 Abs. 4

(4) Die Gemeinde kann für abgegrenzte Teile des Gemeindegebietes oder bestimmte Fälle durch Satzung bestimmen, dass

notwendige Stellplätze oder Garagen sowie Abstellplätze für Fahrräder bei bestehenden baulichen Anlagen herzustellen sind, soweit die Sicherheit oder Ordnung des öffentlichen Verkehrs oder die Beseitigung städtebaulicher Missstände dies erfordert,
2.
die Herstellung von Stellplätzen oder Garagen untersagt oder eingeschränkt wird, soweit Gründe des Verkehrs, insbesondere die Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln, städtebauliche Gründe oder der Schutz von Kindern dies rechtfertigen.

Hier müsste selbst jeder Laie erkennen können, dass die Gemeinde durch Satzung entscheiden kann wo Stellplätze herzustellen sind.

.

Und der Begriff „Bauaufsichtsbehörde“ ist dir doch sicherlich
bekannt.

Dir offensichtlich nicht.

Ein kleiner Denkanstoß für dich -->
http://de.wikipedia.org/wiki/Bauaufsichtsbeh%C3%B6rde

Solltest Du dich einmal in der Nähe einer Stadtverwaltung, Kreisverwaltung/Landratsamt befinden --> gehe einfach dort mal rein und frage nach der Bauaufsichtsbehörde.

Gruß Merger

Der UP will wissen, ob er Stellplätze für sein Vorhaben herstellen muss. Um dies im Vorfeld beurteilen zu können, ist es erforderlich zu wissen in welchem Bundesland das Szenarium spielt.
Gehe aufs Bauamt ist zwar ein richtiger Rat, aber zum falschen Zeitpunkt. Ich kenne keine Landesbauordnung in der die Teilung von Wohnraum in mehrere Wohneinheiten bzw. die Herstellung neuer Wohneinheiten (zB im Dachraum) nicht zumindest Anzeigepflichtig wäre.
Dein Abschweifen von der Ausgangsfrage und das herumreiten auf irgendwelchen uninteressanten Detaifragen ist mir bekannt. Dafür ist mir aber meine Zeit zu schade.

vnA
PS. Ich habe beruflich regelmäßig Kontakt zu Bauämtern. Die Funktion, aber auch die Grenzen der Entscheidungsfreiheit dieser Behörden sind mir hinlänglich bekannt.

scheinbar bist Du des lesens nicht mächtig.

Mein Hinweis bezog sich darauf, dass es auch innerhalb eines Bundesland auf die jeweilige Gemeinde ankommen kann.

Dies ist gemäß der jeweiligen Landesbauordnungen möglich.
Darüber kann eine Gemeinde entscheiden.
Dies gilt auch bei Teilung von Wohnraum in mehrere Wohneinheiten.
Was meistens in Städten (Stadtkern) auch umgesetzt wird.

Wenn Du beruflich mit Bauämtern zu tun hast, kannst Du dich ja entsprechend erkundigen.

Genau dieses rate ich auch dem Fragesteller.

Gruß Merger

PS: ich selbst war vor Jahren für eine Kommunalverwaltung tätig und mir sind daher auch solche Entscheidungen bestens bekannt.

Der weit überwiegende Anteil der bebauten Fläche in Deutschland liegt weder im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes noch einer örtlichen Bauvorschrift. Beurteilt wird das Vorhaben dann im Allgemeinen nach §34BauGB. Gemäß §9 BauGB ist die ANZAHL der Stellplätze auch nicht Gegenstand der Regelungen in Bebauungsplänen, lediglich der Ort an dem sie herzustellen sind kann geregelt werden.
Ich bleibe also bei meiner Aussage: Um helfen zu können benötigen wir hier im Forum das Bundesland, um über die jeweils gültige Landesbauordnung vorab eine Aussage treffen zu können.
Natürlich kann man auch einen Architekten beauftragen, oder wie vorgeschlagen zum Bauamt gehen. Aber ob man dann hier gepostet hätte, wenn man das wollte?
Klar ist auch, dass vor Beginn der Arbeiten die erforderlichen Anzeigen oder Anträge beim Bauamt zu stellen sind.

vnA

Klar ist auch, dass vor Beginn der Arbeiten die erforderlichen
Anzeigen oder Anträge beim Bauamt zu stellen sind.

Richtig - und spätestens dann erhält man von der Baubehörde die Information ob Stellplätze erforderlich sind.

Also - warum nicht gleich beim Bauamt nachfragen.

Nur dort bekommt man eine 100 % sichere Antwort.

Gruß Merger

ich bin raus

und schon macht unser Forum keinen Sinn, wenn die durch uns gegebene Information nur noch lautet:
Geh zum Anwalt
geh zum Architekten
geh zum Bauamt
oder such dir doch bei google alles zusammen.

ich bin auch raus

Auf solch einen Unsinn muss ich jetzt doch noch einmal antworten.

Es macht auch keinen Sinn einem Fragenden eine fehlerhafte Antwort zu geben, denn kein Mensch hier im Forum, kennt die Gemeinde noch die evt. bestehenden Satzungen bzw. Entscheidungen des zuständigen Bauaufsichtsamtes.

Dann sollte man auch so fair sein und einen Hinweis auf die zuständige Behörde geben, die der Fragende viellicht gar nicht kennt.

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