Stellplaetze bei hausumbau

hallo. jemand hat ein haus gekauft, aus diesem wuerde derjenige gerne zwei wohnungen machen. muss er dann auch 2 stellplaetze zu verfuegung stellen? wie ist es wenn man aus dem haus eine wg mit vier parteien macht. muss man dann auch vier stellplaetze zu verfuegung stellen?
danke im vorraus mfg

Hallo,

dies sollte man bei der zustÀndigen Gemeinde (Bauverwaltung) erfragen.

Gruß Merger

Hallo,

das ist von Gemeinde zu Gemeinde verschieden.
Bei Bekannten aufm Land sind sogar 2 StellplÀtze pro Wohneinheit vorgeschrieben.
Es könnte auch sein, daß pro WE 1,5 StellplĂ€tze vorgeschrieben sind.

GrĂŒĂŸe
miamei

Was auf jeden Fall hilfreich ist, ist die Bekanntgabe des Bundeslandes in dem das fiktive Szenarium spielt.

vnA

Was auf jeden Fall hilfreich ist, ist die Bekanntgabe des
Bundeslandes in dem das fiktive Szenarium spielt.

Das hilft nicht viel, denn es kann von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein.

vnA

Gruß Merger

Falsche Antwort.
In verschiedenen Landesbauordnungen sind 1 und 2 FamilienhĂ€usern von der Stellplatzpflicht befreit. Weiterhin ist mir kein Bebauungsplan bekannt in denen eine ĂŒber die Landesbauordnung hinausgehende Stellplatzpflicht festgelegt wurde. Was du meinst sind die gemeindlichen Ablösesatzungen und die örtlichen Festlegungen der StellplĂ€tze und Garagen. Hat aber mit dem Thema nichts zu tun.

vnA

Falsche Antwort.
In verschiedenen Landesbauordnungen sind 1 und 2
FamilienhÀusern von der Stellplatzpflicht befreit. Weiterhin
ist mir kein Bebauungsplan bekannt in denen eine ĂŒber die
Landesbauordnung hinausgehende Stellplatzpflicht festgelegt
wurde.

Habe ich etwas von einem Bebauungsplan geschrieben ?

Lies dir z.B. einmel die Landesbauordnung von Rheinland-Pfalz,
§ 47 Abs. 3 durch.

http://landesrecht.rlp.de/jportal/?quelle=jlink&quer


Und der Begriff „Bauaufsichtsbehörde“ ist dir doch sicherlich bekannt.

Gruß Merger

Habe ich etwas von einem Bebauungsplan geschrieben ?

Ja. Gemeinderecht gibt es nur in Form von BebauungsplÀnen oder örtlichen Bauvorschriften.

Lies dir z.B. einmel die Landesbauordnung von Rheinland-Pfalz,
§ 47 Abs. 3 durch.

Lies du dir LBO NRW §51.9
LBO BW § 37.2
LBO Saar §47.1 und 9
durch.

Und der Begriff „Bauaufsichtsbehörde“ ist dir doch sicherlich
bekannt.

Dir offensichtlich nicht.

Gruß Merger

vnA

Habe ich etwas von einem Bebauungsplan geschrieben ?

Ja. Gemeinderecht gibt es nur in Form von BebauungsplÀnen oder
örtlichen Bauvorschriften.

und die örtlichen Bauvorschriften, kann man auch der Landesbauordnung entnehmen.

Lies dir z.B. einmel die Landesbauordnung von Rheinland-Pfalz,
§ 47 Abs. 3 durch.

Lies du dir LBO NRW §51.9

und was besagt z.B LBO NRW § 51 Abs. 4

(4) Die Gemeinde kann fĂŒr abgegrenzte Teile des Gemeindegebietes oder bestimmte FĂ€lle durch Satzung bestimmen, dass

notwendige StellplĂ€tze oder Garagen sowie AbstellplĂ€tze fĂŒr FahrrĂ€der bei bestehenden baulichen Anlagen herzustellen sind, soweit die Sicherheit oder Ordnung des öffentlichen Verkehrs oder die Beseitigung stĂ€dtebaulicher MissstĂ€nde dies erfordert,
2.
die Herstellung von StellplĂ€tzen oder Garagen untersagt oder eingeschrĂ€nkt wird, soweit GrĂŒnde des Verkehrs, insbesondere die Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln, stĂ€dtebauliche GrĂŒnde oder der Schutz von Kindern dies rechtfertigen.

Hier mĂŒsste selbst jeder Laie erkennen können, dass die Gemeinde durch Satzung entscheiden kann wo StellplĂ€tze herzustellen sind.

.

Und der Begriff „Bauaufsichtsbehörde“ ist dir doch sicherlich
bekannt.

Dir offensichtlich nicht.

Ein kleiner Denkanstoß fĂŒr dich -->
http://de.wikipedia.org/wiki/Bauaufsichtsbeh%C3%B6rde

Solltest Du dich einmal in der NÀhe einer Stadtverwaltung, Kreisverwaltung/Landratsamt befinden --> gehe einfach dort mal rein und frage nach der Bauaufsichtsbehörde.

Gruß Merger

Der UP will wissen, ob er StellplĂ€tze fĂŒr sein Vorhaben herstellen muss. Um dies im Vorfeld beurteilen zu können, ist es erforderlich zu wissen in welchem Bundesland das Szenarium spielt.
Gehe aufs Bauamt ist zwar ein richtiger Rat, aber zum falschen Zeitpunkt. Ich kenne keine Landesbauordnung in der die Teilung von Wohnraum in mehrere Wohneinheiten bzw. die Herstellung neuer Wohneinheiten (zB im Dachraum) nicht zumindest Anzeigepflichtig wÀre.
Dein Abschweifen von der Ausgangsfrage und das herumreiten auf irgendwelchen uninteressanten Detaifragen ist mir bekannt. DafĂŒr ist mir aber meine Zeit zu schade.

vnA
PS. Ich habe beruflich regelmĂ€ĂŸig Kontakt zu BauĂ€mtern. Die Funktion, aber auch die Grenzen der Entscheidungsfreiheit dieser Behörden sind mir hinlĂ€nglich bekannt.

scheinbar bist Du des lesens nicht mÀchtig.

Mein Hinweis bezog sich darauf, dass es auch innerhalb eines Bundesland auf die jeweilige Gemeinde ankommen kann.

Dies ist gemĂ€ĂŸ der jeweiligen Landesbauordnungen möglich.
DarĂŒber kann eine Gemeinde entscheiden.
Dies gilt auch bei Teilung von Wohnraum in mehrere Wohneinheiten.
Was meistens in StÀdten (Stadtkern) auch umgesetzt wird.

Wenn Du beruflich mit BauÀmtern zu tun hast, kannst Du dich ja entsprechend erkundigen.

Genau dieses rate ich auch dem Fragesteller.

Gruß Merger

PS: ich selbst war vor Jahren fĂŒr eine Kommunalverwaltung tĂ€tig und mir sind daher auch solche Entscheidungen bestens bekannt.

Der weit ĂŒberwiegende Anteil der bebauten FlĂ€che in Deutschland liegt weder im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes noch einer örtlichen Bauvorschrift. Beurteilt wird das Vorhaben dann im Allgemeinen nach §34BauGB. GemĂ€ĂŸ §9 BauGB ist die ANZAHL der StellplĂ€tze auch nicht Gegenstand der Regelungen in BebauungsplĂ€nen, lediglich der Ort an dem sie herzustellen sind kann geregelt werden.
Ich bleibe also bei meiner Aussage: Um helfen zu können benötigen wir hier im Forum das Bundesland, um ĂŒber die jeweils gĂŒltige Landesbauordnung vorab eine Aussage treffen zu können.
NatĂŒrlich kann man auch einen Architekten beauftragen, oder wie vorgeschlagen zum Bauamt gehen. Aber ob man dann hier gepostet hĂ€tte, wenn man das wollte?
Klar ist auch, dass vor Beginn der Arbeiten die erforderlichen Anzeigen oder AntrÀge beim Bauamt zu stellen sind.

vnA

Klar ist auch, dass vor Beginn der Arbeiten die erforderlichen
Anzeigen oder AntrÀge beim Bauamt zu stellen sind.

Richtig - und spÀtestens dann erhÀlt man von der Baubehörde die Information ob StellplÀtze erforderlich sind.

Also - warum nicht gleich beim Bauamt nachfragen.

Nur dort bekommt man eine 100 % sichere Antwort.

Gruß Merger

ich bin raus

und schon macht unser Forum keinen Sinn, wenn die durch uns gegebene Information nur noch lautet:
Geh zum Anwalt
geh zum Architekten
geh zum Bauamt
oder such dir doch bei google alles zusammen.

ich bin auch raus

Auf solch einen Unsinn muss ich jetzt doch noch einmal antworten.

Es macht auch keinen Sinn einem Fragenden eine fehlerhafte Antwort zu geben, denn kein Mensch hier im Forum, kennt die Gemeinde noch die evt. bestehenden Satzungen bzw. Entscheidungen des zustÀndigen Bauaufsichtsamtes.

Dann sollte man auch so fair sein und einen Hinweis auf die zustÀndige Behörde geben, die der Fragende viellicht gar nicht kennt.

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