Stellplätze ersatzlos entfallen, Mietverträge für Garagen aufgelöst; Gewohnheitsrecht?

Hallo erstmal,

ich habe eine Frage, habe mich diesbezüglich auch schon lange durchs Netz gewühlt, aber nichts gefunden, was mir wirklich weiterhilft.
Gehen wir von folgendem Sachverhalt aus. Eine Eigentümergemeinschaft darf seit ewigen Jahren (sagen wir mal ca.30) auf dem Grundstück einer benachbraten Kurklinik parken. Angenommen, es kommt ein neuer Mieter in diese Klinik und will die bereits vermieteten Garagen für die eigenen angestellten Nutzen und die weiteren Stellplätze aus unerkenntlichem Grund nicht mehr nutzen lassen. Könnte der Eigentümer der Klinik in diesem Fall der Eigentümergemeinschaft gegeüber einfach sagen ,Ist mir egal, ist nicht mein Problem" und besagte Eigentümergemeinschaft auf den Kosten für neue Stellplätze (da kommt ja einiges zusammen, Vermessung des Grundstücks, Bebauun etc.) oder könnte ein Eigentümer da das sagenumwobene Gewohnheitsrecht in Anspruch nehmen und Kostenbeteiligung fordern? 

mfg und vielen Dank für die hoffentlich baldige Hilfe =)

Hallo,

wie kommst du darauf, das sich daraus ein Gewohnheitsrecht ergibt? Wenn der Vertrag rechtmässig gekündigt wird, ist er alte Vermieter raus. Was kümmert es den, das die andern sich nie um eigene Parkplätze gekümmert haben?

hth

Das Mietrecht kennt gar kein Gewohnheitsrecht, lediglich widerrufliche Duldung einer Stellplatznutzung oder kündbare Garagenmietverträge.

G imager

Hallo,

Könnte der Eigentümer der Klinik in
diesem Fall der Eigentümergemeinschaft gegeüber einfach sagen
,Ist mir egal, ist nicht mein Problem"

Dazu sollte es irgendeinen Vertrag geben, der die Nutzung regelt. Der gilt. Selbst wenn er nur mündlich ist.

und besagte
Eigentümergemeinschaft auf den Kosten für neue Stellplätze (da
kommt ja einiges zusammen, Vermessung des Grundstücks, Bebauun
etc.)

Welche Kosten sind hier genau gemeint?

Gruß
Jörg Zabel