Hallo erstmal,
ich habe eine Frage, habe mich diesbezüglich auch schon lange durchs Netz gewühlt, aber nichts gefunden, was mir wirklich weiterhilft.
Gehen wir von folgendem Sachverhalt aus. Eine Eigentümergemeinschaft darf seit ewigen Jahren (sagen wir mal ca.30) auf dem Grundstück einer benachbraten Kurklinik parken. Angenommen, es kommt ein neuer Mieter in diese Klinik und will die bereits vermieteten Garagen für die eigenen angestellten Nutzen und die weiteren Stellplätze aus unerkenntlichem Grund nicht mehr nutzen lassen. Könnte der Eigentümer der Klinik in diesem Fall der Eigentümergemeinschaft gegeüber einfach sagen ,Ist mir egal, ist nicht mein Problem" und besagte Eigentümergemeinschaft auf den Kosten für neue Stellplätze (da kommt ja einiges zusammen, Vermessung des Grundstücks, Bebauun etc.) oder könnte ein Eigentümer da das sagenumwobene Gewohnheitsrecht in Anspruch nehmen und Kostenbeteiligung fordern?
mfg und vielen Dank für die hoffentlich baldige Hilfe =)