Stellplatz auf dem Hof

habe einen Stellplatz auf dem Hof gemietet und zahle dafür jeden Monat miete, aber da das Auto zur zeit keinen TÜV hat bekommt man es nicht angemeldet der TÜV wird noch gemacht wenn es finanzell klappt und dann wird der wagen wieder zulassen jetzt hat der vermieter geschrieben das der wagen bis zum 20 diesen monat anzumeldet sein soll oder diesen zu entfernen habe ist das rechtens oder nicht? … mehr auf http://w-w-w.ms/a495fd

Nach § 1 StVG müssen Fahrzeuge zwingend für die Inbetriebnahme zugelassen sein. Da es eben auch auf einem angemieteten, aber öffentlich (Besucher) zugänglichen Bereich allein deshalb schon eine Gefährdungshaftung aus Betrieb darstellt, wäre das Verlangen des VM IMHO zulässig.

G imager761