Stellplatz Falschparker

Hallo.

Es wird öfters auf einem komplett vermietetem Parkplatz (21 Stellplätze) von verschiedenen Personen ohne Erlaubniss geparkt. Nun möchte ich gern fragen ob der Vermieter nicht zu einer Sicherung des Parkplatzes gegen falschparken verpflichtet ist?

Danke an alle.

Es wird öfters auf einem komplett vermietetem Parkplatz (21
Stellplätze) von verschiedenen Personen ohne Erlaubniss
geparkt. Nun möchte ich gern fragen ob der Vermieter nicht zu
einer Sicherung des Parkplatzes gegen falschparken
verpflichtet ist?

ne idee wie er dies hinbekommen soll??
(also auf anhieb fällt mir nur die ein:
einen stuhl nehmen, auf den abstellplatz und draufsetzen
dabei nicht die anderen 20 vergessen - also 21 stühle und
sich selbst in 21 teile aufteilen)

gruß
ad

Hallo nochmal.

ne idee wie er dies hinbekommen soll??

Na aber sicher doch.
Hat der gleiche Vermieter auch an dem Wohnungseingang geschafft.
Man nennt es Tür. Abschließbar sogar.
Für grössere Bereiche kann man Tore nehmen. Somit wär die Zufahrt zu diesem Parkplatz abgesperrt. Und jeder der nen Stellplatz gemietet hat bekommt einen Schlüssel.

Aber das was du sagst hört sich eher nach einem bewachten Parkplatz an.

Oder jeder bekommt auf seinem Parkplatz so eine Stahlstange die man umklappen kann hin.
Also machbar ist soetwas.

Andy.

Hallo.

Es wird öfters auf einem komplett vermietetem Parkplatz (21
Stellplätze) von verschiedenen Personen ohne Erlaubniss
geparkt.

Hmm, von Personen, nicht von PKWs, interessant :smile:
(Na ja, nicht jeder hat eine eigenen Wohnung. :wink:)

Nun möchte ich gern fragen ob der Vermieter nicht zu
einer Sicherung des Parkplatzes gegen falschparken
verpflichtet ist?

*g* Einfach mal die Personen ansprechen… *g*
ob sie nicht mal eine Platz weiter rücken könnten… *g*

=> Mal im ernst.
Der VM darf normalerweise den gemieteten (Wohn-)Raum nicht einmal betreten, wie soll der VM da mal einen netten Brief ans Auto stecken? Der M könnte dies viel besser, weil der öfter vor Ort wäre.

Inhalt ca. so:

Lieber Falschparker,
dieser Platz wurde schon an mich vermietet. Für einen eigenen Stellplatz wenden Sie sich bitte an xxxx mit der Tel. Nr. yyy. Ihre Fahrzeugdaten mit Datum wurde unter Zeugen aufgenommen (strenger wäre: und mit einem Foto dokumentiert). Im Wiederholungsfall erfolgt eine Anzeige ggf. mit einer Abschleppung zu Ihren Lasten. Mfg etc.

So ähnlich wurde von mir bisher alle Stellplätze nach einer gewissen Einlesephase (ein bis drei Wochen) einiger Personen (einige brauchen mehrer Briefe, dann mal die schärfere Version benutzen) mit Erfolg freigehalten.

Bei Renitenz (mir noch nicht untergekommen) dann auch mal ernst machen.

Danke an alle.

vlg MC

btw:
Was soll der VM den noch alles machen? Vielleicht auch noch die Einfahrt frei halten, die Vorfahrt regeln, Kippen oder Hundkot aufsammeln, das Licht anknipsen, oder ein Regendach zum Haus bauen? ;-(

Hallo nochmal.

Na aber sicher doch.
Hat der gleiche Vermieter auch an dem Wohnungseingang
geschafft.

???
Was hat denn irgendeine Wohnung mit dem Stellplatz zu tun?

Man nennt es Tür. Abschließbar sogar.

Ein echter Luxus… :wink:
…aber nur mit dem richigen Schlüssel bei der Hand.

Für grössere Bereiche kann man Tore nehmen.

Klar, das der M dies gern bezahlt.

Somit wär die
Zufahrt zu diesem Parkplatz abgesperrt.

Ja, auch gut für Feuerwehr etc?

Und jeder der nen
Stellplatz gemietet hat bekommt einen Schlüssel.

Es ist doch immer so einfach über das Geld andere Leute verfügen zu wollen. Warum nicht gleich eine elekr. Öffungsanlage.

Aber das was du sagst hört sich eher nach einem bewachten
Parkplatz an.

Ja, kann der M ja auch in Eigenleistung schaffen und bezahlen.

Oder jeder bekommt auf seinem Parkplatz so eine Stahlstange
die man umklappen kann hin.

Schon mal gehört, das man etwas so mietet wie besehen? Änderungen gehören in den MV.

Echt Klasse, erst mieten, dann beschweren, nun fordern, aber alles zum alten Preis. Als VM würde man am liebsten gelich die fristgerecht Kündigung für den SP ausstellen.

Dann kann sich der M ja nach einem PS seiner Vorstellungen umsehen.

Also machbar ist soetwas.

Ja, mal den VM fragen ob der M dies auf eigenen Kosten machen darf. Ggf. Rückbau bei Kündigung nicht vergessen.

Andy.

vlg MC

PS: Schon mal davon gehört, das mehr Luxus auch mehr kostet?

Na da bin ich ja an 2 „VMs“ geraten.
Noch nie mal an die Mieter gedacht die Monat für Monat dafür Geld ausgeben um entweder die Einkäufe oder die Kinder sicher zum Auto bringen wollen?

Lieber mal nicht nen Cent für solche Zahlen als VM.
Nee auch der Erhalt vorhandener Einrichtungen wird fallen gelassen.
Und wenns dann aus und ein geht wie auf nem Taubeschlag und ich ne Frage hab die man mit Ja oder Nein beantworten könnte dann wird von Luxus gesprochen.

Absolut keine Ahnung von den Gegebenheiten und alles ins Lächerliche ziehen. Nicht schön und nicht förderlich fürs Brett hier.

Also eine Antwort auf meine Frage wär nett.

Ok, hier die gewünschte Antwort:
Nein

vnA

1 Like

Hallo,

hier auch von mir mal der Versuch einer Antwort:

In der Regel sind die Stellplätze vermietet mit einer Zweckbindung, hier: dem Abstellen eines Pkw’s. Dieses ist durch den Falschparker nicht möglich - also für den nicht nutzbaren Zeitraum eine Mietminderung von 100%. Damit sollte es auch zum Problem des Vermieters werden und er ein gewisses Interesse an der Behebung dieses Mangels haben :smile:

Abschließbare Sperrbügel wäre wie bereits von anderen erwähnt hier eine Lösung. Für den Nutzer sicherlich auch lästig (jedesmal anhalten aussteigen und auf/-zuschließen) - aber dafür ist der Stellplatz auch immer frei.

Und wenn es um eine konstruktive Lösung des Problem geht: Den Vermieter mal darauf ansprechen und darauf hinweisen, dass künftig die Miete gemindert wird - dann entsteht ihm noch kein finanzieller Schaden und Vermieter sind dann meist aufgeschlossener!

Gruß,
Steamy24

Hallo,

unterstützend kann ich nur sagen: Das mit dem Mangel des Parkplatzes durch ständige Falschparker wird jedenfalls vom LG Köln so vertreten:

http://www.pro-wohnen.de/Mietrecht/mietminderung-par…

VG
EK

Hallo

hier auch von mir mal der Versuch einer Antwort:

In der Regel sind die Stellplätze vermietet mit einer
Zweckbindung, hier: dem Abstellen eines Pkw’s.

??? Der UP hat nichts von einem PKW erwähnt! Sondern nur Personen, die…parken, was oder wen auch immer.

Dieses ist
durch den Falschparker nicht möglich

Ein parkplatz wäre kein Wohnraum, der Stellpatzvertrag wäre sogar gewerblich wenn der MV nicht zeitnah in Vergindung eines Wohnraummietvertrages steht. Damit gilt eine dreimonatige Kündigungsfrist von beiden Seiten zu nutzen.

Gewerbe-MV sind meist anders zu betrachten. ZB könnte es sein, das der Zutritt Dritter nicht in die Zuständigkeit des VM liegt.

  • also für den nicht
    nutzbaren Zeitraum eine Mietminderung von 100%.

Eine Ente! s. u.

Hmm, wer mach sich schon über die paar Stunden Mietminderung überhaupt eine Briefmarke invenstieren.
Hier wird uU von einer nicht nutzbaren Zeit von vieleicht 24 Stunden auf ca. 30 Tage gedroht. Bei üblichen SP-Preisen also deutlich unter 3 €/mtl. Mietminderung, die auch noch zu belegen wäre.

Je nach Laune des VM nimmt dieser dies gelassen hin, oder kündigt den SP fristgerecht und vermietet an einen Keinerbsenzähler, der sich auch mal selber helfen kann.

Damit sollte
es auch zum Problem des Vermieters werden und er ein gewisses
Interesse an der Behebung dieses Mangels haben :smile:

Na, ja bei den hohen Summen, eher lächerlich.
Selbst wenn für einen Monat voll gemindert würde, sind dies noch lange kein Grund eine Vorrichtung für mehrer hundert € zu installieren:

Abschließbare Sperrbügel wäre wie bereits von anderen erwähnt
hier eine Lösung. Für den Nutzer sicherlich auch lästig
(jedesmal anhalten aussteigen und auf/-zuschließen) - aber
dafür ist der Stellplatz auch immer frei.

*g* Ja macht bei Starkregen und/oder Dunkelheit besonders spaß. *g*

Zudem sollte das Fahrzeug über eine gewisse
Bodenfreiheit verfügen…Sportwagen könnten da Probleme bekommen.
Eine Regressgeschichte, die der VM dann abdecken dürfte…wer will das schon, außer ein genervter M.

Und wenn es um eine konstruktive Lösung des Problem geht: Den
Vermieter mal darauf ansprechen und darauf hinweisen, dass
künftig die Miete gemindert wird - dann entsteht ihm
noch kein finanzieller Schaden und Vermieter sind dann meist
aufgeschlossener!

… oder ärgerlicher, je nach Temprament. Reaktion s. o.

Als VM würde man also in Zukunft in den MV hineinschreiben, das für Falschparkeer etc. der M zuständig wäre und eine Minderung dafür ausgeschlossen ist.

Gruß,
Steamy24

vlg MC

PS: Das Urteil war mir nicht bekannt. Enthält es auch ein Hinweis nach welchen genauen Modus zu kürzen wäre?

Übrigens wäre nur 10% zu kürzen:

http://www.advogarant.de/Infocenter/Rechtsinfo/Mietr…

http://dejure.org/cgi-bin/suche?domains=dejure.org&s…

Hier kann es dann schon in den Cent-Bereich einer Minderung gehen.

Wer weis ab wann es eine Geringfügigkeit für Minderungsbeträge gilt?

Rein nach Verstand müßte die Grenze bei dem Briefmarkenpreis liegen… :wink: