Hallo
hier auch von mir mal der Versuch einer Antwort:
In der Regel sind die Stellplätze vermietet mit einer
Zweckbindung, hier: dem Abstellen eines Pkw’s.
??? Der UP hat nichts von einem PKW erwähnt! Sondern nur Personen, die…parken, was oder wen auch immer.
Dieses ist
durch den Falschparker nicht möglich
Ein parkplatz wäre kein Wohnraum, der Stellpatzvertrag wäre sogar gewerblich wenn der MV nicht zeitnah in Vergindung eines Wohnraummietvertrages steht. Damit gilt eine dreimonatige Kündigungsfrist von beiden Seiten zu nutzen.
Gewerbe-MV sind meist anders zu betrachten. ZB könnte es sein, das der Zutritt Dritter nicht in die Zuständigkeit des VM liegt.
- also für den nicht
nutzbaren Zeitraum eine Mietminderung von 100%.
Eine Ente! s. u.
Hmm, wer mach sich schon über die paar Stunden Mietminderung überhaupt eine Briefmarke invenstieren.
Hier wird uU von einer nicht nutzbaren Zeit von vieleicht 24 Stunden auf ca. 30 Tage gedroht. Bei üblichen SP-Preisen also deutlich unter 3 €/mtl. Mietminderung, die auch noch zu belegen wäre.
Je nach Laune des VM nimmt dieser dies gelassen hin, oder kündigt den SP fristgerecht und vermietet an einen Keinerbsenzähler, der sich auch mal selber helfen kann.
Damit sollte
es auch zum Problem des Vermieters werden und er ein gewisses
Interesse an der Behebung dieses Mangels haben 
Na, ja bei den hohen Summen, eher lächerlich.
Selbst wenn für einen Monat voll gemindert würde, sind dies noch lange kein Grund eine Vorrichtung für mehrer hundert € zu installieren:
Abschließbare Sperrbügel wäre wie bereits von anderen erwähnt
hier eine Lösung. Für den Nutzer sicherlich auch lästig
(jedesmal anhalten aussteigen und auf/-zuschließen) - aber
dafür ist der Stellplatz auch immer frei.
*g* Ja macht bei Starkregen und/oder Dunkelheit besonders spaß. *g*
Zudem sollte das Fahrzeug über eine gewisse
Bodenfreiheit verfügen…Sportwagen könnten da Probleme bekommen.
Eine Regressgeschichte, die der VM dann abdecken dürfte…wer will das schon, außer ein genervter M.
Und wenn es um eine konstruktive Lösung des Problem geht: Den
Vermieter mal darauf ansprechen und darauf hinweisen, dass
künftig die Miete gemindert wird - dann entsteht ihm
noch kein finanzieller Schaden und Vermieter sind dann meist
aufgeschlossener!
… oder ärgerlicher, je nach Temprament. Reaktion s. o.
Als VM würde man also in Zukunft in den MV hineinschreiben, das für Falschparkeer etc. der M zuständig wäre und eine Minderung dafür ausgeschlossen ist.
Gruß,
Steamy24
vlg MC
PS: Das Urteil war mir nicht bekannt. Enthält es auch ein Hinweis nach welchen genauen Modus zu kürzen wäre?
Übrigens wäre nur 10% zu kürzen:
http://www.advogarant.de/Infocenter/Rechtsinfo/Mietr…
http://dejure.org/cgi-bin/suche?domains=dejure.org&s…
Hier kann es dann schon in den Cent-Bereich einer Minderung gehen.
Wer weis ab wann es eine Geringfügigkeit für Minderungsbeträge gilt?
Rein nach Verstand müßte die Grenze bei dem Briefmarkenpreis liegen… 