Hallo zusammen!
Muss ein Vermieter einem Mieter einen KFZ-Stell oder
-parklatz zuweisen oder nicht?
Ist das gesetzmässig geregelt oder kann man das machen wie jeder so
will?
In den Blanko-Mietverträgen,die Ich gesehn habe, steht nichts derart!
Was sind Eure Erfahrungen?
Im Voraus besten Dank für Eure Bemühungen!
Natürlich muss der Vermieter keinen Parkplatz zur Verfügung stellen.
Hallo!
Willst du den auf einen privaten Gelände zuweisen und dafür auch Miete bekommen?
lg. Simone
Hallo,
war die Frage, ob, wenn ein Stellplatz vermietet wird auch ein konkreter Stellplatz (mit Nummer oder sonst bezeichnet) auf einem (größeren) Parkplatz zu benennen ist oder nicht?
Das kommt darauf an, ob dem Vermieter ein konkreter Platz gehört oder nur ein unbestimmter Miteigentumsanteil am Parkplatz, da dieser (im Archiv finden sich auch andere Fälle, aber die lassen wir mal weg) nur vermieten kann, was ihm gehört.
Im Prinzip ist es das selbe, wie im Parkhaus. Dadurch, daß man dort bezahlt hat man das Recht einen Platz irgendwo zu bekommen, was auch auf Parkdeck 10 ganz hinten sein kann. Für Dauermieter gibt es oft aber auch speziell gekennzeichnete Plätze, die nur für den betreffenden Mieter reserviert sind.
Cu Rene