Stellplatz für mehrere Parteien

Ein Mann Mietet eine Wohnung zahlt dabei jeden Monat für einen Stellplatz. 

Jetzt will er gerne diesen Stellplatz nutzen, da steht aber ein Auto einer anderen Nachbarin des gleichen Hauses. Nun denkt der Mann das der Vermieter wohl den gleichen Stellplatz an mehrerer Wohnungen Vermieter hat. . . Der Stellplatz ist nicht für die Wohnung des Mannes gekennzeichnet, ist aber laut Vermieter der des Mannes… Was sollte der Mann jetzt am besten machen bzw. Ist das rechtens?

Hallo,

Jetzt will er gerne diesen Stellplatz nutzen, da steht aber
ein Auto einer anderen Nachbarin des gleichen Hauses.

Kann vorkommen.

Nun
denkt der Mann das der Vermieter wohl den gleichen Stellplatz
an mehrerer Wohnungen Vermieter hat. . .

Wenn er es nur denkt, sollte er sich erstmal Klarheit verschaffen, bevor er irgendwas Anderes unternimmt.

Was sollte der Mann jetzt am besten
machen

Mit der Nachbarin reden?

Gruß
Jörg Zabel

Hallo,

nun, selbstverständlich ist der Stellplatz Teil des Mietvertrages.

Man könnte mit dem Nachbarn reden, wenn das nicht geht, einfach mal nen Zettel an die Scheibe hängen.

Fruchtet das auch nicht, wird die Sache etwas komplizierter. Dann kannst Du das wohl nur über einen Anwalt lösen…

Gruß

nun, selbstverständlich ist der Stellplatz Teil des
Mietvertrages.

woher weißt du das? aus einer glaskugel gekitzelt?
man kann einen stellplatz auch völlig unabhängig von einer wohnung vermieten. was besonders dann sinn haben kann, wenn weniger parkplätze als wohnungen zur verfügung stehen. oder weil es mehr geld bringt. oder weil man die parkplätze sehr viel einfacher kündigen und neu vermieten kann als eine wohnung.

Ein Mann Mietet eine Wohnung zahlt dabei jeden Monat für einen
Stellplatz. 

Bedeutet konkret was? Ist ein Stellplatz per Einzelmietvertrag vermietet oder zu der Wohnung gehörend mietvertraglich vereinbart oder eine Regelung geroffen, dass der Mieter für eine Gesamtmiete auch auf einem der vorhandenen Stellplätze parken darf?

Der Stellplatz ist
nicht für die Wohnung des Mannes gekennzeichnet, ist aber laut
Vermieter der des Mannes.

Nur bei konkret vereinbarter Gebrauchsüberlssung könnte der M eine vertraglich zugesicherte Nutzung beanspruchen, ein Schild „P für Whg. OG re.“, Sperrpfosten oder -kette installiert und eine Beseitigungsaufforderung bei Fremdparkern verlangen.

G imager

Hallo,

wenn er den Stellplatz nutzen möchte da er ja so wie so ihm gehört, würde ich mit der Nachbarin reden wenn die es nicht einsieht erst den Vermieter kontaktieren und wenn sie dann immer noch parkt , einen Anwalt einschalten.

Hallo,
ist doch eigentlich ganz einfach: Zur Nachbarin gehen und fragen, ob sie dort ihr Auto berechtigterweise parkt oder nicht. Vielleicht hat sie einfach nur die „LÜcke“ genutzt. Falls doppelt vermietet wurde, sprecht den VM auf Rückerstattung an - einer von euch sollte den Betrag dann ja zurückerhalten. Falls nicht doppelt vermietet wurde, kannst du natürlich deinen Platz nutzen. Alleine. Und die Nachbarin freundlich bitten, den Platz nicht mehr zu blockieren.

Viele Grüße
mannheim13