Stellplatz für Wohnung zwingend vorgeschrieben?

Hi,

nehmen wir mal folgenden rein fiktiven Fall an: Wir stellen uns mal ein Reiheneckhaus vor, in dem bis vor kurzem nur eine Familie wohnte. Dieses verfügt über eine Garage und einer Zufahrt davor. Nun stellen wir uns vor, dass in diesem Reiheneckhaus im Dachgeschoß eine kleine Einliegerwohnung entsteht, die vermietet werden soll. Muss nun der Eigentümer einen Stellplatz für ein KFZ für diese Einliegerwohnung zur Verfügung stellen und wenn ja, wo ist das geregelt ist? Ach ja diesen rein fiktiven Fall verlegen wir mal nach Bayern.

Danke für eure Antworten

Leo

entsteht, die vermietet werden soll. Muss nun der Eigentümer
einen Stellplatz für ein KFZ für diese Einliegerwohnung zur
Verfügung stellen und wenn ja, wo ist das geregelt ist?

Ich kenne die Bedingungen in Bayern nicht, aber ich vermute, dass es im Bebauungsplan geregelt ist. Nachfrage beim Baumat gibt Aufschluß.

Hallo Leo,

Muss nun der Eigentümer
einen Stellplatz für ein KFZ für diese Einliegerwohnung zur
Verfügung stellen und wenn ja, wo ist das geregelt ist? Ach ja
diesen rein fiktiven Fall verlegen wir mal nach Bayern.

Nein, natürlich nicht. Wie kommst du darauf? … Ok, man muss manchmal als Käufer einer Wohnung zu dieser zwingend auch einen Stellplatz erwerben - das liegt aber nicht an irgendeinem Gesetz, sondern einfach daran, dass der Verkäufer sich sagt „getrennt verkaufen ist mir zu kompliziert“.

Es ist halt dann eine Wohnung ohne eigenen Stellplatz, was sie je nach Lage vielleicht etwas weniger attraktiv macht. Vielleicht ist’s dem neuen Mieter auch egal, weil er eh kein Auto hat.

Schöne Grüße

Petra

Hallo,

da wäre ich mir nicht so sicher! Das ist nicht mein Fachgebiet aber ich habe schon mehrfach gehört, dass es um das Thema Stellplätze/Geschossflächenzahl Probleme gab.

Ich meine, dass hier Satzungen und Bebauungsplan der Kommune ausschlaggebend sind. Aber vielleicht weiß ja jemand mehr…

Viele Grüße

Lumpi

Hallo,

Nein, natürlich nicht. Wie kommst du darauf?

Weil es das eben doch gibt, oder wofür zahlen manche sonst eine Stellplatzabgabe (einfach mal danach suchen), wenn sie keinen Stellplatz schaffen können/wollen?
Gerade im größten Dorf Bayerns, gibt es aber Lagen, in denen man sich nicht „freikaufen“ kann aber auch andere, bei denen man im Grundbuch stehen hat kein Auto anschaffen zu dürfen, wenn man ohne Stellplatz bauen will („Dauer“-Stellplätze auf öffentlichem Grund gibt es dort nämlich schlicht keine).

Cu Rene

Hallo,

da wäre ich mir nicht so sicher! Das ist nicht mein Fachgebiet
aber ich habe schon mehrfach gehört, dass es um das Thema
Stellplätze/Geschossflächenzahl Probleme gab.

Ich meine, dass hier Satzungen und Bebauungsplan der Kommune
ausschlaggebend sind. Aber vielleicht weiß ja jemand mehr…

Hi,

das ist richtig. Aber der Bebauungsplan regelt doch, wieviele Stellplätze der Eigentümer schaffen muß?

Darüber ob der Eigentümer einem Mieter einen Stellplatz zur Verfügung stellen muß, dürfte doch im B-Plan nichts stehen?

Gruß
Tina

1 Like

Bayrische bauordnung:
Art. 47 Stellplätze
(1) 1Werden Anlagen errichtet, bei denen ein Zu- oder Abfahrtsverkehr zu erwarten ist, sind Stellplätze in ausreichender Zahl und Größe und in geeigneter Beschaffenheit herzustellen. 2Bei Änderungen oder Nutzungsänderungen von Anlagen sind Stellplätze in solcher Zahl und Größe herzustellen, dass die Stellplätze die durch die Änderung zusätzlich zu erwartenden Kraftfahrzeuge aufnehmen können. 3Das gilt nicht, wenn sonst die Schaffung oder Erneuerung von Wohnraum auch unter Berücksichtigung der Möglichkeit einer Ablösung nach Abs. 3 Nr. 3 erheblich erschwert oder verhindert würde.
(2) 1Die Zahl der notwendigen Stellplätze nach Abs. 1 Satz 1 legt das Staatsministerium des Innern durch Rechtsverordnung fest. 2Wird die Zahl der notwendigen Stellplätze durch eine örtliche Bauvorschrift oder eine städtebauliche Satzung festgelegt, ist diese Zahl maßgeblich.
(3) …

Da der Einbau einer weiteren Wohnung vom Bauamt genehmigt werden muss, muss auch der neue Stellplatzbedarf ermittelt und vorgelegt werden werden. Es ist also sinnvoll vorab beim Bauamt nachzufragen. Nennt sich „Grundlagenermittlung“

vnA

Hallo,
wenn die Wohnung eine abgeschlossene eigene Wohnung im Sinne der dortigen Landesbauordnung darstellt und dies vorher nicht war, muss man (in NRW!) damit rechnen, dass der Nachweis eines weiteren Stellplatzes eingefordert wird, da der KFZ-Bedarf in der Regel mit „1,3“ je Wohneinheit bemessen wird (aktuelle Abweichungen vorbehalten :smile: ).

Eine (quasi Unter-)vermietung einer nicht abgeschlossenen Einliegerwohnung ist eine Lösungsmöglichkeit, das dürfte aber erhebliche steuerliche Nachteile haben.

Gruß vom
Schnabel

danke euch allen (owt)
.