Hi,
nehmen wir mal folgenden rein fiktiven Fall an: Wir stellen uns mal ein Reiheneckhaus vor, in dem bis vor kurzem nur eine Familie wohnte. Dieses verfügt über eine Garage und einer Zufahrt davor. Nun stellen wir uns vor, dass in diesem Reiheneckhaus im Dachgeschoß eine kleine Einliegerwohnung entsteht, die vermietet werden soll. Muss nun der Eigentümer einen Stellplatz für ein KFZ für diese Einliegerwohnung zur Verfügung stellen und wenn ja, wo ist das geregelt ist? Ach ja diesen rein fiktiven Fall verlegen wir mal nach Bayern.
Danke für eure Antworten
Leo