Stellplatz in der Tiefgarage Poolstellplatz

In meinem Mietvertrag ist ein Tiefgaragenstellplatz mit gesonderten Kosten von 40€ aufgeführt, bei Einzug wurde mir gesagt dass für die Tagsüber geöffneten Geschäfte die Bewohnerparkplätze benutzt werden dürfen und die Mieter deshalb keinen festen Stellplatz haben sondern sog. Poolplätze.
Nun habe ich mein Auto abgemeldet und von der Hausverwaltung ein Schreiben bekommen das Fahrzeug innerhalb 8 Tagen zu entfernen.
Beiläufig habe ich dann erfahren dass für 38 Wohneinheiten nur 24 Stellplätze zur verfügung stehen, der Rest ist von der Hausverwaltung an Hausfremde vermietet.

Sind solche Regeln mit dieser Stellplatzteilung zulässig.
Ist eine Untersagung des abstellens per TG-Ordnung zulässig

Hallo,
ich bin kein Anwalt, aber grundsätzlich meine ich, das Du einen Vertrag unterschrieben und somit auch den Inhalt akzeptiert hast. Von daher ist es schwierig, einen dauerhaften Anspruch daraus geltend zu machen.
Die andere Frage, ob das rechtlich haltbar ist, kann ich nicht beantworten.Da würde ich einen Anwalt kontaktieren und nachfragen.

Soweit ich informiert bin, handelt es sich bei einer Tiefgarage um Privatgelände, das nicht zum öffentlichen Straßenraum gehört. Das bedeutet auch, daß man sein abgemeldetes Fahrzeug dort abstellen darf, soweit die Poolstellplatzmiete regelmäßig bezahlt wird.

Das Untersagen des Abstellens eines Fahrzeuges kann meines Erachtens nicht durch TG-Ordnung erfolgen, weil dies einen sittenwidrigen Eingriff in einen bestehenden Vertrag bedeuten würde.

Sorry, kann dir da nicht helfen.