Stellplatz nicht verfügbar

hallo,

folgende Situation.

Mieter A zieht neu in eine Wohnung mit Stellplatz ein.

Aber den Stellplatz beansprucht auch ein anderer Mieter. Alle andere Plätze besetzt.

Scheinbar ist ein Platz zu viel vermietet. Auf Nachfrage beim Vermieter, soll Mieter A dann einen freien Platz wählen, aber dann kommen die anderen Mieter an und beschweren sich.

Mieter A bezahlt mehr als sie anderen Mieter (100€ zu 30€) (es ist Pflicht für Mieter A den Stellplatz zu mieten, da das Haus sozial gefördert ist und somit die Mieter höher werden kann.)

Mieter A könnte gut und gerne auf den Stellplatz verzichten, aber Vermieter will das nicht (und notfalls jemand anderes künigen)

So und nun zur der eigenglichen Frage:

Da Mieter A keinen Streit mit seinen neuen Nachbarn anfangen will, verzichtet er bis zur Klärung der Sachlage auf den Stellplatz. Kann er problemlos die Zeit anteilig nicht bezahlen oder muss irgendwas beachtet werden (Beweispflicht etc.)

des weiteren ist Mieter A im Mieterverein, aber will den nun nicht unbedingt einschalten aus Zeitgründen.

Grüße und danke für Antworten

normalerweise könnte man die miete mindern, weil ja der stellplatz (der im vertrag zugesichert wurde), nicht verfügbar ist. fraglich ist dann nur, wie das mit der sozialen förderung aussieht, denn vermutlich will das amt ja das zuvielgezahlte geld zurück haben. das bedeutet vermutlich papierkrieg…

off topic: eigentlich eine sauerei, wenn der stellplatz mal eben über 300% teuerer wird, nur weil ja das amt dafür zahlt. aber was reg’ ich mich auf - sind ja nur steuergelder…

Mieter A zieht neu in eine Wohnung mit Stellplatz ein.
Aber den Stellplatz beansprucht auch ein anderer Mieter. Alle
andere Plätze besetzt.

Mieter braucht nicht für eine Mietsache zahlen die er nicht nutzen kann.
BGB § 536(3).