Stellplatz nur für versicherte wagen

Ich habe einen Stellplatz bei uns auf dem Hof gemietet und zahle dafür jeden Monat miete, aber da mein Auto zur zeit keinen TÜV hat bekomm ich es nicht angemeldet ich möchte den TÜV machen lassen wenn ich es finanzell kann und den wagen wieder zulassen jetzt hat mein vermieter geschrieben das ich den wagen bis zum 20 diesen monat anzumelden habe oder diesen zu entfernen habe kann er das verlangen oder ist er damit im unrecht?

Hallo Thorsten,

wie es rechtlich genau ausschaut kann ich leider nicht sagen.
Würde und habe ähnliches aber bereits auch schon bei einem Mieter bemängelt! (Stichwort „öffentlicher Verkehrsraum“)
Problem ist unter anderem dass das Fahrzeug nicht versichert ist. Als Vermieter kann man nicht wissen ob und welche Gefahr von dem Fahrzeug für andere Mieter ausgeht. Und wer bezahlt bei Schäden?!
Daher solltest Du es akzeptieren und das Gefährt anderweitig (abgeschlossen) unterbringen. Ich als Vermieter würde es zum Schutz der anderen Bewohner sowieso durchsetzen.

Gruß
David

Tut mir leid, kenne mich nicht aus.

Hallo,
das kann er wenn:
Der Hof zugänglich ist. Das entspricht dem öffentlichen Straßenverkehr.
Der Mietvertrag eine entsprechende Klausel beinhaltet.
Ein Umweltschaden von dem Fahrzeug ausgehen könnte. Das ist fast immer der Fall.

Also das Auto schnell zum TÜV, dann gibt es mit dem Vermieter auch keinen Ärger.

Viele Grüße
Llissy

Ich denke wenn der Vermieter den Hintergrund kennt, wird er es verstehen. Teile im doch das Zeitfenster mit, in dem du dein Auto wieder über TÜV gebracht haben wirst.
Gruß

Nein! Du hst einen Stellplatz angemietet. Der Vermieter kann jetzt nicht sagen, dass der Wagen entfernt werden muss. Dann müsste er den Stellplatz offiziell kündigen.

MfG
Ulla

Hallo Torsten,

meines Erachtens kann er nur dann das Entfernen verlangen, wenn der Wagen z. B. Öl verliert.

Lies aber am besten den Mietvertrag genau durch. Viellecht steht da ja ausdrücklich dazu drin. Spontan würde ich sagen, dass es keine Rolle spielt, ob der Wagen angemeldet ist.

Viel Glück

Knarf

Hallo,

er kann das nur verlangen, wenn es im Mietvertrag aufgeführt ist. Ansonsten müssen KFZ nur angemeldet sein, wenn sie am öffentlichen Verkehr (ruhend oder fließend) teilnehmen.

Sprechen Sie mit Ihrem Vermieter und erklären Sie ihm die Lage. Ich denke, er hat angst, dass Sie Ihm den Wagen da verotten lassen und er ihn dann entsorgen muss.

Gruß Bukatcho

Hallo Thorsten,

bitte den Vermieter um Erlaubnis und begründe, warum das Fahrzeug vorübergehend (!) abgemeldet ist.
Auf privatem Grund darf auch ein unangemeldetes Fahrzeug stehen - außer der Eigentümer hat etwas dagegen bzw. er hat ein berechtigtes Interesse an einer Entfernung (Beispiel: Schrott-Auto).

FvS

Hallo,

grundsätzlich gilt erst einmal, dass Du den Stellplatz nutzen kannst und darfst wie du möchtest. Allerdings gibt es eine gesetzliche Regelung, das ein abgemeldetes Fahrzeug nur über einen bestimmten Zeitraum ohne Anmeldung auf einem Parklatz stehen bleiben darf. Leider kann ich dir aber nicht sagen, wie lange das der Fall ist, das kannst du beim Ordnungsamt nachfragen.
Gruss Daylighter

Hallo,

da bin ich überfragt. Daher nachfolgend meine Vermutung:

Wenn nichts spezielles im Mietvertrag zur Versicherungspflicht des PKWs steht, würde ich, sofern es sich um ein abgetrenntes Privatgrundstück handelt, auf dem sich der Stellplatz befindet, für nicht zwingend halten, dass der PKW zugelassen ist.
Entscheidend könnte daher sein, inwieweit der Stellplatz getrennt vom öffentlichen Straßenland ist und welche „Barrieren“ bestehen, um auf den Stellplatz zu gelangen.

Ich hoffe dies hilft ein wenig weiter.

Kommt auf den Mietvertrag an , " Stellplatznutzung"
Wenn nicht ausdrücklich auf Nutzugseinschräkung hingewiesen wird und der Stellplatz nicht der StVO unterliegt ,kein Öl austritt, kann der Wagen stehen bleiben ,trotzdem das Gespräch mit dem Vermieter suchen. Das ist immer besser auch für die Zukunft !

Hallo!
Tut mir leid, habe ich keine Ahnung von.

Hallo,

selbst die Gerichte sind hier unterschiedlicher Meinung, so dass ich die Frage leider nicht beantworten kann.

Lieben Gruss mitredenwill

Hallo,

Ich würde den Vermieter fragen, warum dir ein Stellplatz, der per Anmietung dir gehört, entzogen werden soll, nur weil dein Auto keinen tüv hat. Ich wüsste nichts, was das recht des Vermieters darstellt, nur tüv-autos zuzulassen, insb. Wenn du demnächst den Stellplatz wieder und weiterhin brauchst.

Aber: es kann natürlich sein, dass der VM dir trotzdem kündigt, zb wegen Eigenbedarf oder was alles möglich wäre… damit kenne ich aber bzgl. Parkplätze nicht aus.

Viel Erfolg dir bei einem Gespräch und hoffentlich nochmals kundigeren antworten!

Mfg
Mannheim13

Hallo TN,

was steht denn im Mietvertrag? Versichert, angemeldet oder nur KFZ?
Auf jeden Fall scheint eine Frist vom 17. - 20. eines Monats, also 3 Tagen, nicht angemessen. Der VM hat wahrscheinlich nur Sorge, daß der Wagen im Schrottzustand auf seinem Gelände stehenbleibt, und er letztendlich nach langem Streit über Besitz und Eigentum und weiterhin blockiertem Platz ohne Mieteinnahme den Wagen noch verschrotten muß. Rede mit ihm, kann helfen.

Beste Grüße

Viel Erfolg!