Stellplatz vermietet ohne Kennzeichnung

Hallo liebe WWW.de-ler,

was benötigt ein PKW-Stellplatz, um als solcher vermietet werden zu können -bzw zu was ist der Vermieter verpflichtet?

Angenommen es sieht wie folgt aus:
Neubaugebiet; öffentliche Strasse; Sackgasse; überhaupt keine Beschilderung -ausser Strassenname; Parkplätze gingen direkt im 90Grad-Winkel von der Strasse ab; ausser aufgemalten Nummern nicht markiert; keine Absperrung

Meiner Ansicht nach wäre in dieser Situation der Stellplatz nicht als solcher zu vermieten, da Dritte nicht erkennen können, dass dieser Stellplatz NICHT öffentlich ist. Der Mieter hätte so auch keine Möglichkeit abzuschleppen o.ä.

-Wie sehen Sie das???

Gruss
Thomas

Moin,

Meiner Ansicht nach wäre in dieser Situation der Stellplatz
nicht als solcher zu vermieten, da Dritte nicht erkennen
können, dass dieser Stellplatz NICHT öffentlich ist.

gemietet wie gesehen

vnA

Aber wenn der Stellplatz bei Mietvertragsabschluss überhaupt noch nicht fertiggestellt war???

Gruss
Thomas

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Aber wenn der Stellplatz bei Mietvertragsabschluss überhaupt
noch nicht fertiggestellt war???

dann spricht auch nichts dagegen wenn er gekennzeichnet wird. Einfach mal mit dem VM sprechen.

Gruss
Thomas

auch
vnA

Hallo vnA,
was aber wenn der Vermieter der Meinung ist, dass eine Kennzeichnung nicht seine Pflicht ist? Er verweist auf Eigentümergemeinschaft, die beschliessen müsste, dass Schilder aufgestellt werden. Selbst ohne Beschilderung sieht er aber seine Pflichten als erfüllt …
Bitte um Info
Ciao Thomas

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Keine Kennzeichnung/Absperrung = kein Stellplatz
Kein Stellplatz = kein Geld
Vertrag besteht zwischen M und VM. EG kann M egal sein, ist nicht sein Problem.
Geschuldete Leistung (Stellplatz) ist nicht mängelfrei erbracht.

ianal
vnA

Hallo,

Angenommen es sieht wie folgt aus:
Neubaugebiet; öffentliche Strasse; Sackgasse; überhaupt keine
Beschilderung -ausser Strassenname; Parkplätze gingen direkt
im 90Grad-Winkel von der Strasse ab; ausser aufgemalten
Nummern nicht markiert; keine Absperrung

Und was genau unterscheidet ‚aufgemalte Nummern‘ von ‚Markierung‘?

Gruß
loderunner (ianal)

Hallo,

Keine Kennzeichnung/Absperrung = kein Stellplatz
Kein Stellplatz = kein Geld
Vertrag besteht zwischen M und VM. EG kann M egal sein, ist
nicht sein Problem.
Geschuldete Leistung (Stellplatz) ist nicht mängelfrei
erbracht.

Der Parkplatz ist doch gekennzeichnet!

Strassenname; Parkplätze gingen direkt im 90Grad-Winkel von der Strasse :ab; ausser aufgemalten Nummern nicht markiert; keine Absperrung

Grüße
Didi

Entschuldigung für die unklare Ausdrucksweise.
Ich meinte mit „Markierung“, dass auch auf dem Boden es keinen Hinweis gibt, die den Parkplatz als Privatstellplatz ausweist (z.B. aufgemaltes Parkverbot-Zeichen o.ä.). Nummern gibt es ja auch auf öffentlichen Parkplätzen häufiger …

Gruss
Thomas

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Hallo,

Ich meinte mit „Markierung“, dass auch auf dem Boden es keinen
Hinweis gibt, die den Parkplatz als Privatstellplatz ausweist
(z.B. aufgemaltes Parkverbot-Zeichen o.ä.). Nummern gibt es ja
auch auf öffentlichen Parkplätzen häufiger …

Habe ich noch nie gesehen. Immer nur dann, wenn es eben kein öffentlicher Parkplatz war, z.B. in Parkhäusern. Oder eben vor großen Wohnblocks. Noch nie habe ich z.B. einen Parkplatz an der Straße mit Nummer bemerkt.

Wenn dem Mieter das trotzdem nicht ausreicht, steht es ihm ja völlig frei, selber noch ein Schild, eine Kette oder sonstwas anzubringen.

Sorry, ich kann beim besten Willen kein Problem entdecken.

Gruß
loderunner (ianal)