Stellplatz vor Fenster

hallo,
ich wohne in einer kellerwohnung. vor meinem wohnzimmerfenster ist ein kostenpflichtig angemieteter stellplatz. das parkende auto (kleiner familienvamp) nimmt mir die sicht, bzw. beeinträchtigt den sonnenlichteinfall. von abgasen ganz zu schweigen! ich bin zu 50% schwerbehindert mit dem vermerk „G“ u. bin asthmatikerin. mein vorschlag zur gütigen einigung/friedlicher lösungsvorschlag wäre, dass sich dieser mieter schräg an meine freistehende küchenwand stellt-das wäre eine kleine korrektur. somit macht ihm niemand den stellplatz streitig. nebenan steht bereits ein auto schräg, aber der nachbar da, hat an der hauswand kein fenster.
meine frage: welcher gesetzliche mindestabstand ist vorgeschrieben von hauswand zum stellplatz/parkendem auto? da sich die mieter gerade im urlaub befinden, möchte ich bis zu ihrer rückkehr, dass ich dies durchdrücken kann!
so habe ich dann freie sicht!
kann mir jemand helfen?

LG Biggi

Wenn der Stellplatz schon vor Ihrer Anmietung da war, gibt es keine rechtliche Möglichkeit dagegen anzugehen. Da kann man nur an die Vernunft des Nachbarn plädieren.

hallo biggi,
ich kann dir leider nicht weiterhelfen. wende dich an éinen mieterverein, die müssten da bescheid wissen.
viele liebe grüße
maria

bin kein Freund vom Durchdrücken um jeden Preis. meines Erachtens kann es nicht für jede Unwägbarkeit gesetzliche Regeln geben. Die Eurokraten kümmern sich vllt. um so etwas. Ich denke wer in Kellerwohnung zieht muss mit derlei Nachteilen rechnen. Erster Ansprechpartner sind nicht Mitmieter sondern der Eigentümer der Immobilie bzw. der Vermieter. Was steht im Mietvertrag.

Hm - is schwierig zu beantworten. Um dir zu sagen, wie der Mindestabstand ist, kann ich genau so wie du auch, googeln,um da ne richtige Antwort zu finden. Außerdem spielt da ja auch der Vermieter eine Rolle - den musst du da erstmal dazu fragen,denn der hat dir ja diese Wohnung vermietet. Lg.

Hallo Biggi,

sehe hier keine rechtliche Grundlage für Deine Forderung. Vielleicht lässt sich das durch eine freundliche Bitte auf freiwilliger Basis realisieren.

Gruß

Hallo,

über den Mindestabstand zwischen Haus und Stellplatz kann ich leider nichts sagen.
Allerdings würde ich an Ihrer Stelle, bevor ich große Geschütze auffahre, erst einmal mit dem Eigentümer des Stellplatzes reden und ihm die Situation erklären. Ich denke, dass jeder dafür Verständnis hat.
Ich hoffe, damit etwas geholfen zu haben.
MfG
Sabine Kruse

Hallo Biggi, zunächst steht erst einmal die Frage, ob Sie Mieterin oder Eigentümerin der Wohnung sind.
Sind Sie Mieterin und der angemietete Parkplatz ebenfalls einen Vermieter hat(was ich ja annehme), so können Sie persönlich NUR über die Mietverwltung oder Eigentümergemeinschaft eine Lösung anstrebe. Geben Sie Ihren Vorschlag mit der entsprechenden Begründung jeweils ein und es wird sich eine Lösung finden. Auf jeden Fall gehören Autos immer mit der Frontseite zur Hauswand-also den Auspuff nach hinten.
Dass dieser Stellplatz ihre Aussicht behindert, wird dann wohl ein Jeder einsehen.
Eine gesetzl. Vorgabe zur Park-Abstand ist mir nicht bekannt.
Mfg Waldi 64

Bezüglich eines Mindestabstandes kann ich Ihnen keinen Rat geben, das weiß ich nicht. Es gibt jedoch Gemeindeordnungen, die das Parken mit der Vorderfront zur Gebäudefront vorschreiben. Aber nur auf öffentlichen Straßenland.

Das Problem bei Ihnen scheint zu sein, dass sie die Wohnung mit diesem Parkplatz vor der Nase so gemietet haben. Das können sie dann im Nachhinein leider nicht ändern außer eben über eine gütliche Einigung.

Hallo Biggi,
hierzu bekommen Sie beim Städtischen Bauamt oder beim örtlichen Mieterbund weitere Informationen.
Mit freundlichen Grüßen aus Göppingen
Volker Weiser

Hallo,
ich denke es sind 1-3 m,die zuständige Baubehörde kann Ihnen das genau sagen.Am besten aber ist das Gespräch mit dem Mieter,da findet sich doch sicher eine Lösung,da er ja nur anders parken muss…

Hallo,

also das ist eine schwierige Frage, die ich nicht mit einer Vorschrift beantworten kann.

Es gibt wohl eine Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung - BauNVO), die eine Einschränkung der Nutzung ermöglicht. Aber ob das für Sie wirksam würde weiß ich nicht. Sie könnten im Bauamt nachfragen, ob es in Ihrem Bundesland Regelungen mit einem Mindestabstand gibt. Selbst wenn das nicht der Fall, kann das Bauamt die Zulässigkeit eines Stellplatzes überprüfen - denke ich

wichtig ist für mich jedoch die folgende Frage:
Als Sie die Wohnung angemietet haben, war da schon ein Stellplatz vor dem Fenster? Stand da ein Auto, also wußten Sie von der möglichen Belästigung?
Das halte ich für ein Problem bei einer möglichen rechtlichen Auseinandersetzung

Mehr weiß ich leider nicht

Gruß Elfriede

Liebe Ratsuchende,
wenn Sie eine Kellerwohnung mieten, vor deren Fenster sich ein Autostellplatz befindet, müssen Sie leider dulden, daß dort geparkt wird. Mit der Frage, ob der Stellplatz an dieser Stelle sein darf, wenden Sie sich am besten an das örtliche Straßenverkehrsamt oder das Bauamt.
Viel Glück!

Hallo! Das weiß ich leider nicht.

Sorry, kann bei diesem speziellen Fall nicht weiterhelfen.
Vielleicht bei Mietverein in Ihrer Stadt nachfragen oder bei Landratsamt,

falls gütliche Lösung nicht möglich.
viel Glück

Hallo,leider kann ich da nicht weiter helfen.LG