hallo,
ich wohne in einer kellerwohnung. vor meinem wohnzimmerfenster ist ein kostenpflichtig angemieteter stellplatz. das parkende auto (kleiner familienvamp) nimmt mir die sicht, bzw. beeinträchtigt den sonnenlichteinfall. von abgasen ganz zu schweigen! ich bin zu 50% schwerbehindert mit dem vermerk „G“ u. bin asthmatikerin. mein vorschlag zur gütigen einigung/friedlicher lösungsvorschlag wäre, dass sich dieser mieter schräg an meine freistehende küchenwand stellt-das wäre eine kleine korrektur. somit macht ihm niemand den stellplatz streitig. nebenan steht bereits ein auto schräg, aber der nachbar da, hat an der hauswand kein fenster.
meine frage: welcher gesetzliche mindestabstand ist vorgeschrieben von hauswand zum stellplatz/parkendem auto? da sich die mieter gerade im urlaub befinden, möchte ich bis zu ihrer rückkehr, dass ich dies durchdrücken kann!
so habe ich dann freie sicht!
kann mir jemand helfen?
LG Biggi