Stellplatz 'zur Mitbenutzung'

Hallo,

es geht um die Nutzung eines Stellplatzes.
Zu einem Wohnhaus gehören mehrere Stellplätze.
Einige der Stellplätze sind an Mieter1 „zur Mitbenutzung“ vermietet, da er ein Restaurant besitzt, das sich im Erdgeschoss des Hauses befindet.
Die anderen Stellplätze sind an andere Mieter privat vermietet und mit Autokennzeichen markiert.
Mieter2 hat in seinem Mietvertrag nichts weiteres zu einem Stellplatz stehen, hat aber nun ein Auto, das er auf einem der zum Haus gehörenden Stellplätze parken möchte. Da er weiß, dass die Stellplätze des Mieters1 nur zur Mitbenutzung freigegeben sind, parkt er seinen Wagen auf einem der Stellplätze des Mieters1.
Darf Mieter1 den Wagen von Mieter2 abschleppen lassen, wenn dieser auf dem Stellplatz parkt oder muss dies vom Vermieter veranlasst werden, der ja rechtmäßig der Eigentümer des Stellplatzes ist?
Was bedeutet „Mitbenutzung“ in diesem Fall? Mieter2 hat ja zwar kein Recht auf Mitbenutzung, aber Mieter1 darf den Stellplatz ja auch „nur“ mitbenutzen! Immerhin ist Abschleppen eine Entfernung von Eigentum!
Gibt es eine Rechtsgrundlage dazu?

Vielen Dank im Voraus!

Viele Grüße, Tim

Hi,

es geht um die Nutzung eines Stellplatzes.

Für einen z. B. PKW?

Zu einem Wohnhaus gehören mehrere Stellplätze.

für Autos?

Einige der Stellplätze sind an Mieter1 „zur Mitbenutzung“
vermietet, da er ein Restaurant besitzt, das sich im
Erdgeschoss des Hauses befindet.

Zur Mitbenutzung in Verbindung des Restaurants sicherlich, das macht Sinn, weil die Gäste dort gerne einen Parkplatz vorfinden möchten. Viele STädte schre3iben sogar Parkflächen zur Restaurantbetreibung vor.

Die anderen Stellplätze sind an andere Mieter privat vermietet
und mit Autokennzeichen markiert.

Weil vermutlich diese Miete dafür auch bezahlen.

Mieter2 hat in seinem Mietvertrag nichts weiteres zu einem
Stellplatz stehen, hat aber nun ein Auto, das er auf einem der
zum Haus gehörenden Stellplätze parken möchte.

Dann sollte M2 die Mieter der Stellplätze mal fragehn, ob dies auch elauben.

Da er weiß,
dass die Stellplätze des Mieters1 nur zur Mitbenutzung
freigegeben sind, parkt er seinen Wagen auf einem der
Stellplätze des Mieters1.
Darf Mieter1 den Wagen vo

Wenn M2 zu Gast bei M1 im Restaurant ist, so wird er sicher nichts dagegen haben, M1 könnte sich aber vorstellen den Stellplatz nach verlassen von M2 für anderen Gäste zurück zu bekommen.

n Mieter2 abschleppen lassen, wenn
dieser auf dem Stellplatz parkt oder muss dies vom Vermieter
veranlasst werden, der ja rechtmäßig der Eigentümer des
Stellplatzes ist?

Sicher, wenn er nachweislich der Mieter ist…heißt ja nicht, dass der M1 sie auch wirklich benutzt, sondern sie für potentielle Gäste frei halten möchte.

Was bedeutet „Mitbenutzung“ in diesem Fall?

s. o.

Mieter2 hat ja
zwar kein Recht auf Mitbenutzung,

jein, s. o.

aber Mieter1 darf den
Stellplatz ja auch „nur“ mitbenutzen! Immerhin ist Abschleppen
eine Entfernung von Eigentum!

Ja, und falsch Parken eine Ordnungswidrigkeit. Der Gund und Boden ist auch Eignetum, der nicht einfach so benutzt werden kann.

Gibt es eine Rechtsgrundlage dazu?

Ja, aber gesunder Menschenverstand könnte auch reichen:

Mal anderherum, M2 hätte ein Stellplatz von seiner Firma zu Mitbenutzung überlassen bekommen. Wie würde M2 reagieren, wenn der Nachbar dieses Recht ebenfalls beansprucht und ungefragt sein Fahrzeugt dort ständig parkt?

vlg MC