Hallo,
es geht um die Nutzung eines Stellplatzes.
Zu einem Wohnhaus gehören mehrere Stellplätze.
Einige der Stellplätze sind an Mieter1 „zur Mitbenutzung“ vermietet, da er ein Restaurant besitzt, das sich im Erdgeschoss des Hauses befindet.
Die anderen Stellplätze sind an andere Mieter privat vermietet und mit Autokennzeichen markiert.
Mieter2 hat in seinem Mietvertrag nichts weiteres zu einem Stellplatz stehen, hat aber nun ein Auto, das er auf einem der zum Haus gehörenden Stellplätze parken möchte. Da er weiß, dass die Stellplätze des Mieters1 nur zur Mitbenutzung freigegeben sind, parkt er seinen Wagen auf einem der Stellplätze des Mieters1.
Darf Mieter1 den Wagen von Mieter2 abschleppen lassen, wenn dieser auf dem Stellplatz parkt oder muss dies vom Vermieter veranlasst werden, der ja rechtmäßig der Eigentümer des Stellplatzes ist?
Was bedeutet „Mitbenutzung“ in diesem Fall? Mieter2 hat ja zwar kein Recht auf Mitbenutzung, aber Mieter1 darf den Stellplatz ja auch „nur“ mitbenutzen! Immerhin ist Abschleppen eine Entfernung von Eigentum!
Gibt es eine Rechtsgrundlage dazu?
Vielen Dank im Voraus!
Viele Grüße, Tim