Stellplatz

Seit heute habe ich keinen Parkplatz mehr, mein Vermieter war Besitzer dieser Wohnungen hat aber nun eine Wohnung mit meinen Stellplatz aus einen anderen Reihenhaus verkauft hierrüber wurde ich nicht informiert.

Ich Wohne hier nun schon seit 1996 und benutzte seit dem den gleichen Stellplatz,
dieser wurde nun mit einer Wohnung aus einem anderen Reihenhaus verkauft, dieses Reihenhaus mit der verkauften Wohnung hatte vorher eigene Stellplätze ich wurde jedoch hierrüber nicht informiert und habe nun keinen Stellplatz mehr, so das ich nun mein vor kurzem neu erstandenes Auto auf der Strasse parken muss (beschädigung vorprogramiert).

Ich bin nun hier der längste Wohnansässige Mieter, die Familien die hier Wohnen haben jedoch immer noch ihre Parkplätze

Meine Frage ist nun, ist das nicht ein stillschweigender Vertrag (Vereinbarung) mit dem Vermieter das dieser Stellplatz zu meiner angemieteten Wohnung gehört ?

Für mich ist es eine erhebliche Einschränkung der Wohnqualität denn bei Vertragsabschluss wurde mir damals sorgar eine Garage angeboten soblad diese Fertiggestellt sei was jedoch nie passierte.

Ich möchte schnellstens wieder einen gesicherten Parkplatz für mein Auto haben
können Sie mir diesbezüglich helfen oder entsprechde Literatur und Urteile empfehlen?

Hallo,

wenn der Stellplatz nicht im Mietvertrag eingetragen ist und auch keine Stellplatzkosten gezahlt wurden, kann aus der Duldung kein Gewohnheitsrecht abgeleitet werden.

Gruss Günter

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Aber im Mietvertrag ist eine Garage aufgeführt
ausserdem ist die wohnungstür nur eine normale zimmmertüre
habe ich damit vieleicht ein druckmittel???

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi,

wenn der Stellplatz nicht im Mietvertrag eingetragen ist und
auch keine Stellplatzkosten gezahlt wurden, kann aus der
Duldung kein Gewohnheitsrecht abgeleitet werden.

Aber im Mietvertrag ist eine Garage aufgeführt

Was bedeutet „aufgeführt“? Steht dort, daß eine Garage auf Wunsch zusätzlich angemietet werden kann, oder steht da, eine Garage Bestandteil der Mietsache ist?

ausserdem ist die wohnungstür nur eine normale zimmmertüre
habe ich damit vieleicht ein druckmittel???

??? Ich behaupte mal: Nein.

Eine Anmerkung nebenbei: Ich finde die Art und Weise, wie Du da rangehst, gelinde gesagt sehr befremdlich.

Gruß,

Malte.

[TOFU entfernt]

Aber im Mietvertrag ist eine Garage aufgeführt
ausserdem ist die wohnungstür nur eine normale zimmmertüre
habe ich damit vieleicht ein druckmittel???

Hi, hierzu nochmals eine Rückfrage. Hast Du einen Garage angemietet oder nicht ?
Steht im Mietvertrag an der richtige Stelle ggfls 1 Garage. Wobei sich mir dann die Frage stellt, wäre eine Garage in der Miete enthalten, weshalb Du mit einem Stellplatz einverstanden gewesen bist. Sorry, aber hier sind Widersprüche in der Frage und den Hinweisen.

Zu der als Wohnungstüre dargelegten Zimmertüre. Weshalb ist es eine ganz normale Zimmertüre ? Dies ist letztlich ja nur möglich, wenn Deine Räume vom Flur aus begehbar sind und eine frühere Wohnung möglicherweie aufgeteilt wurde. Wobei ich - mit Ausnahme versicherungsrechtlicher Vorgaben - keine Chance sehe, hier sonst etwas zu tun. Du hast die Wohnung ja so angemietet.

Gruss Günter

Hallo,

wenn der Stellplatz nicht im Mietvertrag eingetragen ist und
auch keine Stellplatzkosten gezahlt wurden, kann aus der
Duldung kein Gewohnheitsrecht abgeleitet werden.

Gruss Günter

Seit heute habe ich keinen Parkplatz mehr, mein Vermieter war
Besitzer dieser Wohnungen hat aber nun eine Wohnung mit meinen
Stellplatz aus einen anderen Reihenhaus verkauft hierrüber
wurde ich nicht informiert.

Ich Wohne hier nun schon seit 1996 und benutzte seit dem den
gleichen Stellplatz,
dieser wurde nun mit einer Wohnung aus einem anderen
Reihenhaus verkauft, dieses Reihenhaus mit der verkauften
Wohnung hatte vorher eigene Stellplätze ich wurde jedoch
hierrüber nicht informiert und habe nun keinen Stellplatz
mehr, so das ich nun mein vor kurzem neu erstandenes Auto auf
der Strasse parken muss (beschädigung vorprogramiert).

Ich bin nun hier der längste Wohnansässige Mieter, die
Familien die hier Wohnen haben jedoch immer noch ihre
Parkplätze

Meine Frage ist nun, ist das nicht ein stillschweigender
Vertrag (Vereinbarung) mit dem Vermieter das dieser Stellplatz
zu meiner angemieteten Wohnung gehört ?

Für mich ist es eine erhebliche Einschränkung der Wohnqualität
denn bei Vertragsabschluss wurde mir damals sorgar eine Garage
angeboten soblad diese Fertiggestellt sei was jedoch nie
passierte.

Ich möchte schnellstens wieder einen gesicherten Parkplatz für
mein Auto haben
können Sie mir diesbezüglich helfen oder entsprechde Literatur
und Urteile empfehlen?