Stellplatzberechnung Sachsen-Anhalt

Hallo zusammen,

kann mir jemand sagen, ob es in Sachsen-Anhalt eine Stellplatzregelung gibt?
Ich muss für einen Bauantrag eine Stellplatzberechnung machen. In der Stadt in der ich plane gibt es keine Stellplatzsatzung.
Welchen Stellplatzschlüssel kann ich ansetzten?
Vielen lieben dank für Eure Rückmedlungen.
Verena

Hi,

keine, die landesweit gültig ist.
Ich fand das hier:


von der Gemeinde Barleben. Unter § 3 Abs. 1 steht dort:
Bei der Errichtung und Nutzungsänderung von baulichen Anlagen oder anderen Anlagen und Einrichtungen nach § 1 Abs. 1 BauO LSA (Vorhaben) sind Stellplätze im Sinne des § 48 Abs. 1 Satz 1 der BauO LSA nach Maßgabe der folgenden Tabelle zu verlangen
(es folgt die erwähnte Tabelle).

Wenn du in der besagten Bauordnung nachschlägst (https://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/perma?j=BauO_ST_!_48) liest du dort:

Werden bauliche Anlagen errichtet, bei denen ein Zugangs- und Abgangsverkehr mit Kraftfahrzeugen oder Fahrrädern zu erwarten ist, sind Stellplätze für Kraftfahrzeuge (notwendige Stellplätze) sowie Abstellplätze für Fahrräder auf dem Baugrundstück oder in zumutbarer Entfernung davon auf einem geeigneten Grundstück, dessen Nutzung für diesen Zweck öffentlich-rechtlich gesichert ist, herzustellen, soweit dies durch eine örtliche Bauvorschrift nach § 85 Abs. 1 Satz 4 bestimmt ist. Bei Änderungen oder bei Änderungen der Nutzung baulicher Anlagen dürfen nur Stellplätze für den Mehrbedarf verlangt werden. Die Flächen für notwendige Stellplätze können auch in Garagen angeordnet werden.

Also: wer hat dir gesagt, dass du eine Stellplatzberechnung machen musst? Dann soll er dir die Vorschrift nennen, und darin sollte auch der Schlüssel zu erkennen sein.

Gruß
Christa

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Hallo Christa,

vielen Dank für Deine Rückmeldung. Ich habe auch diverse Stellplatzsatzungen in Sachsen-Anhalt gefunden, allerdings nicht in dem Ort, wo wir bauen. Bei dem Bauvorhaben gibt es definiv zu erwartenden PKW und Fahrradfaher-Verkehr. (Industriebau mit Mitarbeitern).
In der Bauordnung des Landes Sachsen Anhalt steht, dass notwendieg Stellplätze nachzuweisen /herzustellen sind, allerdings nirgends, wieviele Stellplätze pro Mitarbeiter/Grundfläche, etc. vorzusehen sind.
Das ist wirklich seltsam.
Wahrscheinlich werde ich mir aus diversen Stellplatzsatzungen was zusammensuchen und eine Schnittmenge bilden…
Danke nochmal.

Hallo Verena,

das habe ich doch oben zitiert, und das Fettgedruckte in meinem Zitat oben zeigt, dass das nicht auf dich zutrifft, wenn es keine örtliche Bauvorschrift gibt. Und laut deiner Aussage gibt’s die ja nicht!

Gruß
Christa

In Sachsen-Anhalt gibt es keine einheitliche Stellplatzregelung. Stattdessen haben die einzelnen Städte und Gemeinden in Sachsen-Anhalt die Möglichkeit, eigene Satzungen zur Stellplatzberechnung zu erlassen.

Wenn es in der Stadt, in der du planst, keine Stellplatzsatzung gibt, solltest du dich am besten an den örtlichen Bebauungsplan und an den § 47 der Bauordnung für das Land Sachsen-Anhalt orientieren. Dort sind Mindestanforderungen an die Anzahl und Größe der Stellplätze festgelegt.

Beachte jedoch, dass es bei bestimmten Bauprojekten wie beispielsweise Wohnanlagen, Einkaufszentren oder Gewerbeparks abweichende Vorgaben geben kann. Warum wendest du dich nicht einfach an das Bauamt?