Hallo zusammen - angenommen, jemand hat seit 14 Jahren einen Stellplatz im Hinterhof gemietet und der Mietpreis wäre bisher noch nie geändert worden, zu Beginn 70 DM, nun knapp 35 EUR. Falls jetzt unter der Begründung allgemeiner Kostenerhöhungen eine Erhöhung auf 83 EUR, d.h. knapp 140% angekündigt würde, wäre sowas rechtens sowohl von der absoluten Höhe von 83 EUR (beispielsweise in guter Lage in Essen), als auch von der prozentualen Steigerung? Dürfte mit dem Schreiben eine Kündigungsandrohung verbunden sein?
Wäre schön, wenn jemand was dazu sagen könnte.
Danke im Voraus.
Dem Stellplatz gehört ja dem Vermiter. Der Vermieter kann einfach von 10 Euro pro Monat auf 1000 Euro pro Monat erhöhen. Wenn er will
So könnte man dann ja immer argumentieren - dem Vermieter gehört auch meine Wohung, also kann er sie auch mal eben von 800 auf 2000 EUR erhöhen? Wohl kaum, oder?
Blödsinn! (owt)
Hallo,
lies mal: http://www.mieterbund.net/recht/mietrecht_aktuell/mi…
Gruß
loderunner (ianal)