Stellplatzrecht unter carport

auf mein grundstück bestecht stellplatzrecht!
bestecht auch ein stellplatz recht wenn ich carports auf denn stellplätzen hinstelle?
oder bestecht kein stellplatzrecht unter denn carports??

Hallo

wenn die Carports verschlossen sind besteht kein öffentliches Stellrecht mehr, ansonsten ja.

MfG

Hallo. ich gehe davon aus das das Stellplatzrecht besteht falls der Grundstückseigentümer keine Einwände gegen den Carport hat.
Carport sind von Bauamtsgenehmigungen befreit.
Es kommt also darauf an ob der Grundstückseigentümer zustimmt. MfG

Hallo Martin,
grundsätzlich sind überdachte Stellplätze (Carport) wie Garagen zu sehen,d.h. ggf. muss eine Baugenehmigung eingeholt werden oder eine Freistellung, kommt darauf an, was der Bebauungsplan so sagt… --> das örtliche Bauamt ist für solche Fragen zuständig… also besser mal nachfragen, als hinterher dicke Backen machen…
Gruß
Willy1301

Hallo Martin25000,
ich bin da kein Anwalt um diese Frage zu Einhundert Prozent zu klären.
Ein Carport ist kein geschlossenes Gebäude also mehr oder weniger eine Überdachung. Daraus möchte ich schlußfolgern, daß Ihre überdachte Stellplatzfläche auch weiterhin eine Stellplatzfläche bleibt und somit das Stellplatzrecht unberührt bleibt. Meine Aussage ist aber alles ohne geprüften juristischen Hintergrund und Sie sollten sich lieber an einen Fachanwalt für Grundstücksrecht richten.

Einen schönen Abend wünscht Ihnen
Sven Sieradski

Hallo Martin,

ich habe Deine Anfrage übersehen. Du hast mit Sicherheit schon die Antwort erhalten.

Wenn nicht, dann jetzt. Dein Stellplatzrecht bleibt Dir mit dem Carport erhalten, da es sich bei dem Stellplatz um das Grundstück und deren Nutzung handelt. Du musst es nur vorher von der Eigentümergemeinschaft genehmigen lassen, wenn es sich um Teileigentum handel.

Beste Grüße aus Hamburg
Peter Baumgarten