Stellplatzvermietung an Wohnungsvermietung koppeln oder besser nicht?

Hallo,
bei Wohnungsvermietung (Erstbezug nach Baufertigstellung) stellt sich die Frage, ob es besser ist einen markierten Stellplatz im Mietvertrag mitzuvermieten oder einen eigenen Mietvertrag nur für den Stellplatz zusätzlich zu fertigen?

Wie macht man es am besten?

LG von Tara

Huhu,

Das ist so ziemlich egal, denn oft wird dann von ein gemeinsamen Vertragswerk ausgegangen.

siehe vorletzte Überschrift http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/g1/garage…

Hallo!

Getrennte(eigene) Mietverträge für den Stellplatz .

Dann kann man den Stellplatz auch unabhängig von Wohnung kündigen oder die Stellplatzmiete verändern.

MfG
duck313

Vielen Dank für die Antworten.

LG von Tara

Huhu duck,

öfters wird dabei von einen einheitlichen Vertrag ausgegangen, so dass die beiden Verträge als eine Einheit gesehen werden. Außer der Zeitabstand der Vermietung der beiden Sachen liegt länger auseinander, oder der Stellplatz ist auf einen anderen Grundstück und Räumlich getrennt.

cu

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