Hallo,
bei Wohnungsvermietung (Erstbezug nach Baufertigstellung) stellt sich die Frage, ob es besser ist einen markierten Stellplatz im Mietvertrag mitzuvermieten oder einen eigenen Mietvertrag nur für den Stellplatz zusätzlich zu fertigen?
öfters wird dabei von einen einheitlichen Vertrag ausgegangen, so dass die beiden Verträge als eine Einheit gesehen werden. Außer der Zeitabstand der Vermietung der beiden Sachen liegt länger auseinander, oder der Stellplatz ist auf einen anderen Grundstück und Räumlich getrennt.