Hallo Die Vermieterin hat Räumungsklage beim Gericht eingereicht Der Gerichtstermin zur Aufklärung und Einigung ist am 29.08 Wir sollten vor über einer Woche eine Stellungsnahme schriftlich machen zu den Behauptungen der Vermieterin was ihr Anwalt auflistete.Das haben wir getan und Beweismaterial beigefügt.Jetzt kam ein schreiben danach an der vermieterin das sie jetzt drei wochen zeit hat um stellung zu nehmen zu unserer stellungnahme zur klageerweiterung.Was ich mich jetzt frage wieso hat das gericht der vermieterin jetzt drei wochen zeit dazu gegeben zumal der gerichtstermin schon am 29.08 ist?
faq:1129 (owt)
Was ich mich jetzt
frage wieso hat das gericht der vermieterin jetzt drei wochen
zeit dazu gegeben zumal der gerichtstermin schon am 29.08 ist?
Da ich es nicht für Rechtsberatung halte, antworte ich mal:
Das ist natürlich eine sehr unglückliche Vorgehensweise, die meist darauf beruht, dass der Richter (oder ggf. dessen Vertreter) bei der Übersendung des Schriftsatzes un der Fristsetzung den Termin übersieht (ist mir auch schon passiert). Manche mögen das auch generell so handeln. Richtig ist es aber nicht.
Denn: Der Verhandlungstermin ist nunmal der Termin, auf den eigentlich das Urteil folgen soll. Demnach kann Stellungnahmefrist nicht über diesen hinaus gewährt werden.
Wenn aber eine Klageerwiderung recht kurz vor dem Termin eingeht, dann kann die Gegenseite in dem Termin noch eine Frist zur Stellungnahme beantragen und wird diese meist auch erhalten. Wenn sie das aber nicht tut, und das ist hier das eigentliche Problem, würde diese auch nicht gewährt werden.
Warum das hier so gehandhabt wurde, kann man in dem Forum natürlich nicht tatsächlich feststellen.
Gruß
Dea