Stellungnahme mit Anwalt oder persönlich verfassen

Hallo,
mal angenommen, man wird auffällig und verurteilt wegen des Verstosses gegen das BTM-Gesetzes und ist beruflich in Einrichtungen tätig, wo eine persönliche Sicherheitsüberprüfung notwendig ist(AKWs,Flughäfen…), und die dazugehörigen Landesregierungen eine Stellungnahme diesbezüglich einfordern.
Wäre es vorteilhaft einen Anwalt zu beauftragen der dies übernimmt oder vorteilhafter diese selbst zu verfassen um evt. negative eindrücke zuvor zu kommen? Wenn ja wie detailiert sollte man eine solche Stellungnahme verfassen?
Ich bedanke mich vorab rechtherzlich für Antworten

Hallo,

mal angenommen, man wird auffällig und verurteilt wegen des
Verstosses gegen das BTM-Gesetzes und ist beruflich in
Einrichtungen tätig, wo eine persönliche
Sicherheitsüberprüfung notwendig ist(AKWs,Flughäfen…), und
die dazugehörigen Landesregierungen eine Stellungnahme
diesbezüglich einfordern.
Vergiss es- Anwalt oder nicht ist da egal.-Kostet nur Geld.
Wäre es vorteilhaft einen Anwalt zu beauftragen der dies
übernimmt oder vorteilhafter diese selbst zu verfassen um evt.
negative eindrücke zuvor zu kommen? Wenn ja wie detailiert
sollte man eine solche Stellungnahme verfassen?

Ich bedanke mich vorab rechtherzlich für Antworten