Wenn man in einem Vergleichsangebot zur Stellungnahme zu einem bestimmten Termin aufgefordert wird, jedoch im Schreiben ein scheinbar fehlerhaftes Datum zur Einhaltung dieses Termins taxiert wurde- wie verhält man sich da.
Als Beispiel wäre zu nennen, man solle zu einem Schreiben vom 01.05.2012, welches ein Vergleichsangebot beinhaltet, bis zum 01.06.2021 Stellung beziehen. Jedoch wird damit wahrscheinlich der 01.06.2012 gemeint sein.
Ich kann da leider nicht helfen, ich würde den betreffenden Anwalt anrufen und fragen ob er sich beim Datum verhauen hat.
Besser bitte einen Juristen befragen.
Hi
bei offensichtlichen Unrichtigkeiten w2ie hier (Zahlendreher) sollte man das Datum nemen, das gemeint ist.
Falls man Schreibfehler dem anderen nicht zuerkennt, sollte man beim Vatikan seine Heiligsprechung beantragen - denn Unfehlbare werden das schon zu Lebzeiten. scnr
Solche offenkundigen Unrichtigkeiten (also Zahlendreher, Schreibfehler etc.) geltem im Rechtsverkehr als unbeachtlich. Dies bedeutet, dass man sich im Streitfall auch nicht auf sie berufen kann („ich dachte ich hätte Zeit bis 2021…“)
Ich würde also den Absender auf den Schreibfehler hinweisen und zu dem offenkundig gemeinten richtigen Datum antworten.
Wenn man sich verschreibt, so kann man dies anfechten als „Irrtum in der Erklärung“ in deinem Beispiel ist der Irrtum so offensichtlich, dass man sich an den wahrscheilich wirklich gemeinten Termin halten sollte.
Also im Prinzip gilt das was steht. Man kann auf stur schalten, und wir Recht bekommen. Jedoch ist der Fehler wohl öffentsichlich, und es wird Leute geben die das anderes sehen. In der Regel ist das aber mit Ärger verbunden den man vermeiden sollte. Deshalb ist die ideale Lösung die andere Partei auf den Fehler hinzuweisen und erneut einen Termin für die Stellungnahme zu bekommen.
Sorry, wegen der späten Antwort, Ich meine, wenn ein Datumsfehler so offensichtlich ist, sollte man die Gegenseite darauf aufmerksam machen und einen neuen „korrekten“ Termin zur Stellungnahme vereinbaren.
entweder mit dem unternehmen sofort in kontakt setzen, am besten telefonisch (spart am meisten zeit, wird häufig zur beweislast mitgeschnitten) oder wenn das datum der stellungnahme in erfüllbarer zukunft liegt einfach machen! anders wäre es, wenn das stellungsnahme datum in nicht angemessener zukunft liegt (z.b. bis zum nächsten tag) oder wenn das datum in der vergangenheit liegt.