@ Raimund, Jörg, Alf und Günter
ich danke Euch / Ihnen für die Stellungnahmen zum Problem welches meine Bekannte hat. Sie wird das Sozialamt nicht aufsuchen, weil sie denkt, dass sie die Sozialhilfe im Erbfalle ( Haus + Grundstück ) zurückzahlen muss. Desweiteren sind Ihre Eltern pflegebedürftig, das heisst, sie kann nicht arbeiten gehen, weil sie sie betreuen muss und das auch niemand Fremden machen lassen möchte. Aber auch sie selber benötigt ärztliche Hilfe und sie hat keine KV und wenn sie zum Arzt geht, hat sie keine Karte.
gruss
chatboy
Antwort
@ Raimund, Jörg, Alf und Günter
´Hallo Chatboy,
ich befürchte zwar, das es sinnlos ist aber…
ich danke Euch / Ihnen für die Stellungnahmen zum Problem
welches meine Bekannte hat. Sie wird das Sozialamt nicht
aufsuchen, weil sie denkt, dass sie die Sozialhilfe im
Erbfalle ( Haus + Grundstück ) zurückzahlen muss.
Hast Du schonmal im Bundessozialhilfegesetz nachgesehen. Da gibt es zwar einen Passus mit Erbenhaftung, aber es geht um die Erben des Leistungsbeziehers, also sprich, wenn die Eltern Sozialhilfe beziehen würden und nicht die Tochter. Kannst das ja nochmal nachlesen und Dich ggf. für Deine Bekannte mal ganz zwanglos beim Sozialamt erkundigen, da ich mich da leider auch nicht so perfekt auskenne.
Hier der Link :http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bshg/
und dort im Abschnitt 6: Kostenersatz
Gruß Jörg
Desweiteren
sind Ihre Eltern pflegebedürftig, das heisst, sie kann nicht
arbeiten gehen, weil sie sie betreuen muss und das auch
niemand Fremden machen lassen möchte. Aber auch sie selber
benötigt ärztliche Hilfe und sie hat keine KV und wenn sie zum
Arzt geht, hat sie keine Karte.
gruss
chatboy
Hallo, Chatboy,
Stichwort „Krankenkasse“: Auch wenn Deine Bekannte pflegt, kann sie vielleicht einen „Klein- Job“ machen, bei dem sie 401,- € verdient. Sie ist dann mit ihrem Verdienst in der sog. Gleitzone und mit rd. 50 Euro hat sie das komplette Sozialversicherungspaket inkl. Krankenkasse. Im konkreten Fall würde ich raten, dass die Eltern die Tochter zu 401,- Euro einstellen, da eine Voll- Pflege mindestens diesen Betrag wert ist (und allen ist geholfen
. Wenn Du da Weiteres wissen willst, melde Dich bei mir.
Ingeborg
@ Raimund, Jörg, Alf und Günter
ich danke Euch / Ihnen für die Stellungnahmen zum Problem
welches meine Bekannte hat. Sie wird das Sozialamt nicht
aufsuchen, weil sie denkt, dass sie die Sozialhilfe im
Erbfalle ( Haus + Grundstück ) zurückzahlen muss. Desweiteren
sind Ihre Eltern pflegebedürftig, das heisst, sie kann nicht
arbeiten gehen, weil sie sie betreuen muss und das auch
niemand Fremden machen lassen möchte. Aber auch sie selber
benötigt ärztliche Hilfe und sie hat keine KV und wenn sie zum
Arzt geht, hat sie keine Karte.
gruss
chatboy
hallo Jörg,
vielen Dank für Deine Antwort und Deinen Hinweis
gruss
chatboy
Hallo Ingeborg,
vielen Dank für Deine Antwort. Auf diese Idee bin ich bzw. meine Bekannte garnicht gekommen. Aber wie sieht das denn dann aus, es handelt sich ja dann um einen Arbeitsvetrag zwischen den Eltern und der Tochter. Müssen dann die Eltern ihre Tochter bei der KK anmelden, oder sie sich selbst ?
gruss
chatboy
Hallo, Chatboy,
die Eltern sind die Arbeitgeber (ist juristisch vliig korrekt!). Wie das in der Praxis geht, weiß ich nciht genau. Ich würde bei der AOK nachfragen, die können Dir sicher den genauen Weg zeigen (denn es erfolgt nicht nur die Anmeldung zur Rentenversicherung, sondern auch beim Arbeitsamt, Pflegeversicherung. Der Arbeitgeberstatus ist nun mal mit dem Papierkram verbunden,- aber in dem Fall lohnt er sich ohne wenn und aber!
Im übrigen, den Lohn den die Eltern der Tochter zahlen, können Sie ggf. wiederum bei der Steuer zumindest anteilig absetzen. Genaueres erfährst Du sicher am Steuerbrett.
Ich würde mich freuen, wenn so wenigstens einige Probleme gelöst würden.
Ingeborg
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