Stellungsname Finanzamt

hallo, durch eine anonyme anzeige gegen mich beim Finanzamt muss ich eine Stellungsname schreiben nun hab ich keine Ahnung was da stehen muss. das Finanzamt hat rausgefunden das ich 2010 in einigen
„Filmchen“ mitgewirkt habe und dies nicht angegeben habe, es handelt sich hierbei um 650€ Honorar gesamt. nun hatte ich allerdings auch ausgaben für Fahrtkosten ca.1400 km.
kann mir da jemand helfen was ich da nun in etwa schreiben muss?

Geh zum Fachanwalt! Wenn Du die Einnahmen bei der Steuererklärung nicht angegeben hast, ist es Betrug und da würde ich mich nur auf einen Fachmann(frau) verlassen!

Hallo oophiloo,

in so einem Fall würde ich vorsichtig sein und mich mit einem Steuerberater in Verbindung setzen. Es macht keinen Sinn, dass wegen ein derartigen Summe ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung eingeleitet wird und Sie nicht richtig vertreten sind.

Bei der Ermittlung der Einkünfte können die Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwendungen für Reisetätigkeit und sämtliche tatsächlich angefallenen Kosten als Ausgaben geltend gemacht werden. Dadurch sinken die zu versteuernden Einkünfte aus der künstlerischen Tätigkeit und gehen nahezu gegen EUR 0.

Viele Grüße

Steffen Reichl

Hallo,
Du schreibst die Wahrheit.
Also belegst Du die Honorare und die Fahrtkosten kannst Du mit dem Kilometersatz abrechnen.
Denke es wäre nicht schlecht auch zu schreiben warum die das nicht bei der Steuer angeben hast. Dachtest Du es wäre zu gering und man muss das nicht?
Gruß

Woher weißt Du, dass Du wegen einer Steuerhinterziehung angezeigt wurdest. Wahrscheinlich ist auch, dass das Finanzamt anlässlich einer Steuer-Außenprüfung bei dem damaligen Auftraggeber selbst drauf gekommen ist, dass Du dort Geld erhalten hast und dann folgt in der Regel eine Kontrollmitteilung gegenüber Deinem Wohnsitz-Finanzamt. Sicher hast Du eine Quittung unterschrieben oder eine Überweisung erhalten. Es ist natürlich immer besser, solche Einnahmen gleich in der Steuererklärung anzugeben, insbesondere, wenn möglicherweise gar keine Steuer dafür anfällt, weil man Werbungskosten hatte. Nun ist „das Kind in den Brunnen gefallen“ und Du solltest zu einem Steuerberater gehen, der die Sache für Dich mit dem Finanzamt bereinigt, bevor noch mehr passiert.

Dem F.-Amt mitteilen, dass es vergessen wurde die Einnahmen anzugeben.
Mfg.

Hallo,
das ist ganz einfach.
Die Wahrheit!
Bitte belegen Sie alles.
Die vollständigen Einnahmen von 650 Euro.
Und die Ausgaben, Ansatz mit Reisekostensatz 0,30 Euro pro gefahrenen Kilometer. Sonstige Ausgaben können auch geltend gemacht werden.
MfG
Sven Duwe

Hallo,

ich war noch nicht in dieser Situation. Aber nachdem die Vorwürfe nicht haltlos sind, würde ich mir überlegen, ob ich die Ratschläge von selbsternannten Experten befolgen würde - oder den Rat eines Steuerberaters oder Fachanwalts suchen würde.

Die Einkünfte sind gem. § 22 EStG steuerpflichtig, soweit sie 256 Euro übersteigen. Das wäre zu belegen. Im günstigen Fall wir eine Nachzahlung fällig, es kann aber auch als leichtfertige Steuerverkürzung mit Bußgeld geahndet werden.

Am besten einen erfahrenen Steuerberater hinzuziehen (siehe u.a. www.die-steuerfachberater.de)

Hallo,

die stellungnahme damit beginnen, dass man davon ausgegangen ist, die relativ niedrigen Einkünfte nicht angeben zu müssen.

Dann die Zahlen aufstellen:
Einnahmen: 650 Euro
Ausgaben: 1400km X 0,30€ = 420 €
Überschuss: 230€

Wenn sonst nur noch Einnahmen als Arbeitnehmer da sind, ist dieser Betrag wegen einer Spezial-Regelung sogar steuerfrei, da man so um die 400€/Jahr nebenbei verdienen kann.

Hallo,
wie wäre es mit?

"Sehr geehrte Damen und Herren,
bei der Erstellung der Steuerklarung 2010 bin ich davon ausgegangen, die erhaltenen Gelder stellen eine Entschädigung für meine entstandenen Fahrtkosten (1400 km gefahren) dar und sind steuerlich nicht relevant.
Sollte es sich hier doch um steuerpflichtige Einkünfte handeln, bitte ich meine entstandenen Fahrtkosten entsprechend zu berücksichtigen.

Mit freundlichen Grüssen"

Sollte das Finanzamt dem Folgen ergeben sich Einkünfte die zu keiner höheren Steuer führen.

Gruss

Hallo,
meiner Meinung nach sind Honorare bis zu einer bestimmten Höhe steuerfrei. Die Grenze kenne ich jetzt aber nicht. Aufwendungen im Zusammenhang damit kann man gegenrechnen. Wenn zu den Fahrtkilometen dann ev. auch noch Tagegeld dazukommt steigen die Aufwendungen sogar noch etwas an.
Eine Stellungnahme würde ich auf diesen Aussagen aufbauen.
Gruß
Andreas

Hallo, kann Dir da leider nicht weiterhelfen, es fehlen zu viele Informationen.