laut Art. 57 GG ist der Bundesratspräsident Stellvertreter des Bundespräsidenten.
Nun habe ich in einem Skript meines Sohnes (Leistungskurs Sozialkunde) gelesen, dass der Präsident des Bundesverfassungsgerichts der Stellvertreter des Bundespräsidenten sei. Kann das sein?
laut Art. 57 GG ist der Bundesratspräsident Stellvertreter
des Bundespräsidenten.
Nun habe ich in einem Skript meines Sohnes (Leistungskurs
Sozialkunde) gelesen, dass der Präsident des
Bundesverfassungsgerichts der Stellvertreter des
Bundespräsidenten sei. Kann das sein?