Ist ein Stellvertreter des Personalratsvorsitzenden im Personalrat eines Kleinbetriebes erforderlich.
Im Kleinbetrieb (6 Pers.) wird bekanntlich der Personalrat nur durch eine/n Vorsitzenden vertreten.
Wird, kann,oder muss, eine Stellvertreterin oder ein Stellvertreter gewählt werden?
Wenn nicht, wie und wann kann diese Position gewählt (bestimmt) werden?
Wird bei Stimmengleichheit nach dem Wahlgang durch Losentscheid gewählt?
Danke im Voraus.