Stempel auf Bildrückseite (?)

Hallo ! Bei manchen Bildern ,von verstorbenen Künstlern, befindet sich auf der Rückseite des Bildes ein Stempen.Haben das die Erben veranlaßt,wenn sie die Bilder bei der Verlassenschaft angegeben haben?Wer bestimmt das ob die Bilder als Erbe angegeben werden müssen ? Wie wird das überhaupt unterschieden ob es sich um ein Werk eines Künstlers handelt oder eine Hobbyarbeit ist? Wie wird der Wert festgestellt um die Erbschaftssteuer zu beziffern? Danke ! Grüße Lilly

Hi,

es überrascht mich, dass hier fast nur Fragen nach dem Wert von Arbeiten von Künstlern gestellt werden… Alle wollen „die Kunst“ so schnell wie möglich und natürlich zu Höchstpreisen verscherbeln … nun denn.

Bei manchen Bildern ,von verstorbenen Künstlern,
befindet sich auf der Rückseite des Bildes ein Stempen.

Vielleicht solltest Du mal sagen (oder eine Abbildung hochladen), was auf den Stempeln draufsteht? Außer zu Archivierungszwecken kann ich da keinen Sinn erkennen.

Haben
das die Erben veranlaßt,wenn sie die Bilder bei der
Verlassenschaft angegeben haben?

„Verlassenschaft“ - was ist das?

Wer bestimmt das ob die Bilder
als Erbe angegeben werden müssen?

Bilder gehören zu jedem Erbe genauso wie jede Suppenschüssel und jeder silberne Löffel.

Wie wird das überhaupt
unterschieden ob es sich um ein Werk eines Künstlers handelt
oder eine Hobbyarbeit ist?

Das entscheidet der Kunstmarkt.

Wie wird der Wert festgestellt um
die Erbschaftssteuer zu beziffern?

Auch das regelt der Markt. Wenn es ein Künstler ist, der zu Lebenzeiten „im Geschäft“ war kann man auf Preislisten von Ausstellungen oder Atelierverkäufen zurückgreifen.

Gruß,
Anja

Hi ! So ist das nicht gemeint vom verscherbeln.Ich habe eine Freundin die ist Künstlerin,schon sehr alt ist und sich Sorgen macht was mit ihren Bildern einmal geschieht.Sie hat wohl einen Sohn,der auch nicht mehr so jung ist,der ihr einziger Erbe ist.Er ist selbst nicht sehr begütert und kann sicher keine höhere Erbschaftssteuer bezahlen.Die Mutter ist akademische Malerin aber nicht soo berühmt das sie jeder kennt,aber amtlich wohl bekannt ist,Ausstellungen hatte,aber jetzt schon länger nicht.Sie will wissen ob der Sohn einmal,bei ihren ableben, jedes einzelne Bild angeben muß oder soll.Inventarverzeichnis hat sie keines gemacht,es würde auch zu mühsam für sie sein. Verlassenschaft ist das gesamte Hab und Gut welches beim Ableben eines Menschen angegeben wurde.Darauf beruhtdann di Erbschaftssteuer. L.G. Lilly