Hallo an die Experten
Wenn ich als Fahrer eine Ladung übernehme , ist es mir wohl erlaubt , bei der Unterschrift der Lieferscheine einen Stempel zu benutzen , so evtl. mit dem Text " Übernahme der Ladung erfolgt unter Vorbehalt " ??? Wenn ja , wo kann ich es nachlesen oder mir ausdrucken lassen ? Wenn nein , warum nicht ? Der Warenempfänger macht es bei mir ja auch .
Gruß
Fernfahrer Dietmar
Hallo Dietmar
Natürlich kannst du Dir so einen Stempel machen lassen. Nachlesen musst du nicht. Kopier einfach die Seempel Deiner Kunden und geh in ein normales Stempelgeschäft/Papeterie.
NUR:smiley:er Stempel bring meiner Meinung nach gar nichts.
Der Stempel ‚Annahme unter Vorbehalt‘ nützt eigentlich gar nichts.
Falls die Ware äusserlich defekt ist, muss der Empfänger dies sofort auf dem CMR/Lieferschein vermerken. Verdeckte Mängel kann er innert 8 Tagen (bin hier nicht ganz sicher wegen der Frist) schriftlich/per Fax anmelden.
Der Vermerk unter Vorbehalt ändert daran gar nichts.
Stell Dir mal vor, du übernimmst eine Sendung mit 34 Paletten und lässt 5 Paletten liegen. Dein neuer Stempel sagt zwar, dass du die Sendung ‚unter Vorbehalt‘ übernommen hast, aber du hast sie übernommen. Du bleibst trotzdem haftbar.
Und was mir gerade noch in den Sinn gekommen ist: Unter Vorbehalt heisst eigentlich gar nichts. Es müsste heissen: ’ unter Vorbehalt von XXX’.
Hier könnte man dann schreiben ‚unter Vorbehalt einer nachträglichen Kontrolle des Inhaltes‘ oder so.
Aber Fehlende oder defekte Ware (äusserlich erkennbar) oder defekte Verpackungen (zerrissen, nass etc…) müssen sofort bemerkt werden.
Was für dich vielleicht noch ein hilfreicher Spruch sein KöNNTE:
‚Ware nicht zählbar‘. bei sehr hohen Mengen an Kartons auf den Paletten. Hier kannst du dich ein bisschen abschützen.
Wichtig ist einfach jeden Schaden den du siehst sofort vermerken. Und du musst beim LAden dabeisein, damit du weisst, was du wirklich geladen bekommst. (Hier erkennt man dann auch ein bisschen die Klasse des Fahrers: Englische Sammel-LKWs haben praktisch immer Schäden verladen; bei meinen Holländern habe ich praktisch nie einen Schaden. Deutsche kenn ich leider nicht. Musst dein Lob also selber holen …)
Dies aus der Sicht eines Disponenten/Spediteurs in der Schweiz.
hoffe, das war nicht zu lang.
grüsse
hironimus
Hallo Hironimus
Danke sehr für die ausführliche Antwort . Nein , sie war nicht zu lang ; im Gegenteil , es haben sich noch andere nützliche Gesichtspunkte aufgetan .
Der Stempel ‚Annahme unter Vorbehalt‘ nützt eigentlich gar
nichts.
Wie schon geschrieben , viele meiner Warenempfänger haben so einen Stempel ( auch den mit der späteren Kontrolle ) , nur bei mir haut das ja mit der Kontrolle nicht hin . Die Ware steht bei mir auf der Ladefläche und wird beim Empfänger wieder abgeladen . Unterwegs hab ich ja dafür überhaupt keine Zeit ( bin ja immer froh , wenn ich es irgendwie schaffe , meine Pausenzeiten einzuhalten ). Und bei einigen Verladern darf ich ja noch nicht mal die Hallen betreten , geschweige denn , bei der Verladung dabeizusein ! Da seh ich dann beim verschließen des Aufliegers gerade mal die letzten 3 Paletten von hinten .
Falls die Ware äusserlich defekt ist, muss der Empfänger dies
sofort auf dem CMR/Lieferschein vermerken. Verdeckte Mängel
kann er innert 8 Tagen (bin hier nicht ganz sicher wegen der
Frist) schriftlich/per Fax anmelden.Du bleibst trotzdem haftbar.
Und was mir gerade noch in den Sinn gekommen ist: Unter
Vorbehalt heisst eigentlich gar nichts. Es müsste heissen: ’
unter Vorbehalt von XXX’.Hier könnte man dann schreiben ‚unter Vorbehalt einer
nachträglichen Kontrolle des Inhaltes‘ oder so.
siehe auch meinen obigen Text
Aber Fehlende oder defekte Ware (äusserlich erkennbar) oder
defekte Verpackungen (zerrissen, nass etc…) müssen sofort
bemerkt werden.Was für dich vielleicht noch ein hilfreicher Spruch sein
KöNNTE:‚Ware nicht zählbar‘. bei sehr hohen Mengen an Kartons auf den
Paletten. Hier kannst du dich ein bisschen abschützen.Wichtig ist einfach jeden Schaden den du siehst sofort
vermerken. Und du musst beim LAden dabeisein, damit du weisst,
was du wirklich geladen bekommst.
Anlass meiner Frage war natürlich ein aktueller Fall .
Kurz erklärt : Übernahme von 500 leeren Europaletten ( tauschfähig ) . Zuerst einmal mußte ich den Übernahmeschein vorher unterschreiben , also ohne die Ware überhaupt gesehen zu haben ( bei manchen Firmen gang und gebe ). Ich war beim Laden dabei ; jemand von der Firma hat mit einer Ameise die Palettenstapel auf meinen Auflieger draufgefahren . Zur gleichen Zeit mußte ich immer 2 Pal. auf den neuen Stapel draufwuchten , damit alle 500 Pal. auf den Auflieger paßten . Rechnung für die Experten : 13.60 mtr Auflieger , 4 Stapel eigene Pal. an Bord . vom Versender immer 15er Stapel gebracht , von mir auf 17 hoch aufgestockt (bei 25 Stapeln).25x17=425 plus 5x15=75. Beim und nach dem Laden war ich natürlich fix und foxi (wer schon mal eine Europalette über den Kopf hochgewuchtet hat , kann sich evtl. vorstellen , was ich da für eine körperliche Leistung vollbracht habe!!!in kürzester Zeit , wohlgemerkt !) , da war nichts mehr mit Ladung kontrollieren . Dann komme ich beim Kunden an , und der Kunde hat ja in Deutschland beim LKW abladen alle Zeit der Welt ( ein Spruch , den ich als Fahrer nicht mehr hören kann , ist : da mußt du warten ! wenn ich diesen Spruch höre , könnte ich mein Gegenüber umbringen !!!). Und beim Abladen natürlich auch genug Zeit , alle (ALLE) Paletten auf Schäden zu untersuchen . Resultat war , ich erhielt den überarbeiteten Lieferschein zurück , wo dann 427 Pal. als i.O. angenommen wurden . Da war dann natürlich Holland in Not . Chef angerufen , der telefonierte hin und her , ich wurde vom Auftraggeber natürlich als Blödmann hingestellt ( ob ich nicht die paar Paletten überprüfen könne ! ), was jetzt draus geworden ist , weiß ich noch nicht , ist erst letzte Woche passiert . Kann es passieren , daß ich nachher für die 73 Pal. zahlen muß ???
Gruß voller Sorge
Dietmar
Hallo Dietmar
So etwas wie deine Geschichte kenne ich auch. Die Firma Ricola (ja, ja die Kräuterbonbons) verlädt alles auch EUROPal. Wir wollten dann Europaletten zurückbringen und die nehmen die nicht an. Wir haben dann beim Empfänger einen kompletten LKW mit Europaletten verladen und die von Ricola haben die immer noch nicht angenommen. Die wollten fabrikneue Paletten zurück, weil Sie im System nur solche brauchen können. (ich hab dieses Geschäft dann abgegeben; hab meinen Stolz…)
Zu Dir und deinem Fall:
Ich denke meine Geschichte über Ricola zeigt ein bisschen, was ich meine: Du hast beim Absender komplett geladen und nicht umgeladen. Wenn nun der Empfänger die Ware nicht annimmt, hat eigentlich der Absender ein Problem. Ein Teil der Ware wurde nicht angenommen. (Du hast hier ja nicht Paletten getauscht; sondern eine ganze LAdung gebracht. Heistt für mich eine normale Lieferung gemacht)
Rein rechtlich gesehen, weiss ich nicht, wie das ganze aussieht. Ich denke aber, dass du hier sogar Recht bekommen könntest. (nicht dass da irgendjemand vor Gericht gehen soll/will, nur so um mein Gefühl zu beschreiben.)
So wie ich das sehe, kam der Auftrag von Firma A, du hast bei B geladen und nach C geliefert. Dein Chef sollte sich hier mal bei A stark machen und darauf beharren, dass B keine sehr guten Paletten geliefert hat. Ist ja auch zu beweisen, da du direkt ohne Umlad/zwischenlad etc. durchgefahren bist. Also du hast nur die Ware/paletten dabei, welche du bei B bekommen hast.
Hier muss sicher auch dein Chef/Disponent hinter Dir stehen, da du als Fahrer wirklich deine Arbeit gemacht hast.
Das perfide ist: Wenn du bei B die Paletten abgelehnt hättest, hättest du wahrscheinlich genauso grosse Probleme bekommen…
Ungerecht ist die Welt und bei uns in der Spedition ist sie noch um einiges schlimmer, weil wir’s täglich erkenne und sehen…
Zurück zu deinem Fall: Du warst beim LAden dabei. Und hast auch alle Paletten gesehen. Ich glaube hier hättest du mit dem Stempel keine Chance. Es gäbe hier sicher Leute, die sagen würden, du hätttest ja alle Paletten gesehen und hast nichts gesagt. Ohne Vorbehalt sei das nicht, weil du ja alles kontrolliert hast. (ganz ehrlich: ich hasse diese 'lass-den-fahrer-alles-machen Leute.)
Das Problem mit den Paletten muss nun zwischen deinem Chef und dem Auftraggeber gelöst werden.
Gerade kam mir noch etwas in den Sinn: Wo sind denn die nicht angenommenen Paletten geblieben ?? Gib sie zurück oder besteh darauf, dass die bei C weggeschmissen wurden…(ja ich weiss, das funktioniert nicht, aber wär schön, wenn’s so einfach zu lösen wäre oder…
So das war^s so für den Moment, was ich darüber denke.
Hoffe, es hilft dir ein bisschen, die Sache zu ordnen.
gruss
hironimus
Hoffe, es hilft dir ein bisschen, die Sache zu ordnen.
Aber klar doch . Danke nochmal .
Gruß
Dietmar
Hi Dietmar,
Als Fahrer haftest du nur für Vollzähligkeit der Stücke und Unversehrtheit der Verpackungen.
Dafür sind keine Stempel nötig, denn du unterschreibst nur, daß du die Waren volzählig übernommen hast.
Sollte auf der Lagerhalle Umverpackung beschädigt sein, so verlange vom Lagermeister ein Schadensprotokoll oder zumindest den Hinweis, daß dem Kunden ein Schadensprotokoll zugesandt wird.
(schriftlich auf dem Frachtschein)
gruss
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