Stempeln vergessen 10 Euro abzug vom Lohn ?

Hallo

Darf mein Chef mir 10 Euro vom Lohn abziehen, wenn ich das Stempeln vergesse ?
Kennt sich da jemand aus ?

Mfg

Auch hallo,

kommt drauf an. Hier wird wahrscheinlich nach Stundenlohn gezahlt und der Chef hat eben ausgerechnet, dass etwa zehn Euro Abzug fällig sind.

Gruß!

Horst

Morgen!

kommt drauf an. Hier wird wahrscheinlich nach Stundenlohn
gezahlt und der Chef hat eben ausgerechnet, dass etwa zehn
Euro Abzug fällig sind.

du meinst er/sie schafft normal etwa 1 mal stempeln pro Stunde?

Gruß
Stefan

Zusatzfrage
Hallo.

Ich bin selbst auch mit der Anrechnung der erfassten Zeiten betraut und weiß, dass es extrem lästig ist, jeden Tag all die vielen Fehl- und Falscherfassungen zu korrigieren. Teilweise muss man den Leuten hinterher rennen, um an die Zeiten zu kommen.

Sinnvoll ist das nicht, denn dadurch wird die Zeiterfassung zu einem Wunschkonzert.
„Wann bist Du denn gestern/vorgestern gegangen/gekommen?“ mit der entsprechenden Schätzung des Mitarbeiters ist keine sehr korrekte Grundlage für Lohnabrechnungen.
Das Ausfüllen von Korrekturzetteln mit Unterschrift des Vorgesetzten führt auch wieder zu Aufwand und Bürokratie.

Ich könnte mir vorstellen, dass diese 10 Euro eine Art Verwaltungskostenpauschale darstellen, die als erzieherische Maßnahme dienen soll. Ob das erlaubt ist, weiß ich nicht, kann aber nachvollziehen, wie jemand auf so eine Idee kommt.

Nun meine Zusatzfrage:

Wenn jemand nach der Mittagspause das Wiedereinstempeln vergisst und sich dadurch ein Minus von 4 Stunden ergibt, dieser jenige das aber nicht bemerkt und/oder nicht um Korrektur bittet, der Arbeitgeber dann diese Stunden nicht bezahlt weil kein Nachweis vorhanden ist, wäre das so in Ordnung? Oder ist der AG verpflichtet, sich um die Einholung der Information zu kümmern?

Gruß, Inli

Nun meine Zusatzfrage:

Wenn jemand nach der Mittagspause das Wiedereinstempeln
vergisst und sich dadurch ein Minus von 4 Stunden ergibt,
dieser jenige das aber nicht bemerkt und/oder nicht um
Korrektur bittet, der Arbeitgeber dann diese Stunden nicht
bezahlt weil kein Nachweis vorhanden ist, wäre das so in
Ordnung? Oder ist der AG verpflichtet, sich um die Einholung
der Information zu kümmern?

Gruß, Inli

Der AG ist verpflichtet dem AN eine monatliche Übersicht zu gewährleisten. Diese Übersicht muss der AG sowie der AN unterschreiben. In dieser Zeit hätte der AN noch die chance, seinem AG einen Zeitnachweis auszuhändigen.

MfG

Der AG ist verpflichtet dem AN eine monatliche Übersicht zu
gewährleisten. Diese Übersicht muss der AG sowie der AN
unterschreiben. In dieser Zeit hätte der AN noch die chance,
seinem AG einen Zeitnachweis auszuhändigen.

Vielen Dank für diese Information. In meinem selbstverständlich fiktiven Beispiel haben die Arbeitnehmer ein elektronisches Zeiterfassungssystem, auf dem sie jederzeit ihre Konten selbst einsehen können, Plus- oder Minusstunden, anwesende Zeit, noch zu verplanende Urlaubstage, Kontensalden.

Jeder hätte also jederzeit die Gelegenheit, sich selbst um den korrekten Stand des Kontos zu kümmern, indem er die Personalabteilung auf Fehler anspricht. Wäre damit der Pflicht des AG Genüge getan?

Die fiktiven AN sind jedoch sehr bequem, sind sehr nachlässig bei der Stempelei und gehen davon aus, dass man sie schon anspricht, wenn etwas nicht stimmt.

Der fiktive Personalchef möchte natürlich nicht Geld sparen, indem er geleistete Stunden nicht bezahlt, er sucht nur nach einer Möglichkeit, die MA zu mehr Sorgfalt und Aufmerksamkeit zu „erziehen“.

Wie handhaben das andere Unternehmen? Könnte ein fiktiver AG z. B. eine betriebliche Regelung erlassen, die besagt, dass eventuelle Fehlbuchungen innerhalb 3 Tagen zu melden sind, da sie ansonsten nicht mehr korrigiert werden?

Natürlich könnte man am Monatsende jedem AN einen Ausdruck über die erfassten Zeiten geben, aber ehrlich gesagt brauche ich keine Zeiterfassung, wenn jeder nach 4 Wochen noch Änderungen vornehmen lassen kann so nach dem Motto „da habe ich vergessen auszustempeln, war aber gaaanz lange da“.

Gruß, Inli

Guten Tag.

Jeder hätte also jederzeit die Gelegenheit, sich selbst um den
korrekten Stand des Kontos zu kümmern, indem er die
Personalabteilung auf Fehler anspricht. Wäre damit der Pflicht
des AG Genüge getan?

Grundiziell erst mal ja.

Die fiktiven AN sind jedoch sehr bequem, sind sehr nachlässig
bei der Stempelei und gehen davon aus, dass man sie schon
anspricht, wenn etwas nicht stimmt.

Wenn es ein Zeiterfassungssystem gibt, gehört es zu den Nebenpflichten aus dem Arbeitsvertrag, dieses auch korrekt zu benutzen. Man könnte theoretisch jeden Fall von Nicht-Stempeln abmahnen. Vorsätzliches Bescheißen wäre nochmal ein ganz anderes Kaliber, das ich außen vor lasse.

Bei einem System, das minutengenaue Erfassung zulässt, würde ich Pauschalabzüge für relativ kritisch halten, kenne allerdings die aktuelle Rechtsprechung nicht - in Zeiten der Stempelkarte war so etwas durchaus Usus, allerdings nicht in der Größenordnung „eine Stunde für eine Minute“, sondern einige Minuten.

Es sollte mit relativ geringem Aufwand zu realisieren sein, dass der Vorgesetzte das Stempelverhalten seiner Mitarbeiter einsehen kann. Dann kann man bei Schluris abgestuft vorgehen und eben dem Unbelehrbaren auch durchaus mal eine Abmahnung reindrehen. Sollte jemand ganz dolle Resistenz an den Tag legen, müsste man, wenn man nicht das ganz große Rad drehen will, das betreute Stempeln einführen - z.B., indem sich der Betreffende zum Arbeitsbeginn beim Meister an- und zum Schichtschluss abzumelden hat, wegen erwiesener Überforderung.

Meister und Mitarbeiter suchen dann gemeinsam die Stempeluhr auf, und der Vorgesetzte überwacht deren korrekte Bedienung. Ein Mitarbeiter, bei dem das nicht ganz schnell Wunder wirkt, sollte vielleicht einmal dem MD vorgeführt werden … man wird diesen Aufwand nicht lange betreiben müssen. Vielleicht engagiert man noch einen Spielmannszug, der die morgend- und abendliche Prozession musikalisch untermalt :wink:

GEK

1 Like