Stempeluhr nicht in der Nähe des Arbeitsplatzes

Hallo zusammen,

in unserer Firma ist direkt im Büro eine Stempeluhr, aber wir sind auch leihweise für eine andere Firma in einem anderen Bürogebäude tätig. Um zu der nächstgelegenen Stempeluhr unserer Firma zu kommen sind wir ca. 8 min. Fussweg unterwegs (gleiche Minutenanzahl wieder zurück).
Frage:
Ist dieser lange Weg rechtlich zulässig? oder muss die Firma uns in dem Büro der anderen Firma eine Stempeluhr zu Verfügung stellen?

Hallo, dienstlich veranlasste Wegezeiten sind gemeinhin Arbeitszeit, wenn nicht in einer Betriebsvereinbarung oder im Arbeitsvertrag etwas anderes geregelt ist, was ich mir aber eigentlich nicht vorstellen kann. Ich kann spontan nicht die Rechtsgrundlage dafür nennen, müsste ich auch googeln. Viele Grüße, Reinhard

Hallo,

Ist dieser lange Weg rechtlich zulässig? oder muss die Firma uns in dem Büro der anderen Firma eine Stempeluhr zu Verfügung stellen?

Das ist so noch nicht zu beantworten.
Gibt es einen Betriebsrat und eine Betriebsvereinbarung über die Zeiterfassung? Sind darin feste Stempeluhren zugeordnet?

Wenn ja, ist alles in Ordnung und rechtmäßig (beim nächsten Mal einfach einen kompetenteren Betriebsrat wählen). Wenn nein: dazu gibt es m.E. keine höherinstanzlichen Urteile, so dass eine rechtliche Klrärung schwer ist.
Frage: Gibt es an dem anderen Arbeitsplatz Stempeluhren? Wenn ja, können eigentlich alle modernen (!) Stempeluhren und -systeme Mehrfachzuordnungen erlauben, so daß der Wechsel von einem Arbeitsplatz zu anderen unproblematisch ist.

Schließlich: wenns dem Arbeitgeber recht ist, sind eben 16 Minuten pro Tag nicht Arbeitszeit, sondern Spazierzeit. Das ist dann auch kein Problem, oder?

rambam

Hallo,
gibt es da ein Problem mit der Bezahlung, wenn man die entfernte Stempeluhr benutzt. Das wäre allerdings nicht zulässig. Die Zeit hin und zurück zählt dann zur Arbeitszeit. Wenn nicht, müsste tatsächlich in Arbeitsnähe eine weitere Uhr installiert werden.
LOg.

Hallo,
zunächst einmal muß Arbeitsplatznah gestempelt werden.
Wenn das die nächste Stemplestelle ist, kann man meineserachtens die Fa. nicht zwingen eine Ihrem Arbeitsplatz näher liegende Stempeluhr zu installieren.
Die Fa. schneidet sich ja im Prinzip ins eigene Fleisch, da sie den längeren Weg (Zeit) zahlen muß.
Ich würde das an Ihrer Stelle ansprechen. Ich denke man wird seitens Ihrer Fa. nicht dagegen sein, eine Stempeluhr dort zu installieren. Sprechen Sie, wenn vorhanden, den Betriebsrat darauf an. Oder lassen das die Fa. regeln für die sie leihweise tätig sind.
Ich weiss nicht wie die rechtliche Lage ist. Sie können auch Ihre Gewerkschaft, bzw. deren Rechtsabteilung
darauf ansprechen.

Tut mir Leid, Ihnen nicht mehr sagen zu können.

Mit freundlichen Grüßen

Uwe H.

Hallo, genau weiß ich das nicht, aber in den Firmen, in denen ich bisher gearbeitet habe, war die Stempeluhr immer am Ausgang/Eingang angebracht. Die Mitarbeiter, die bspw. in der Produktion gearbeitet haben, hatten ihre eigene Stempeluhr, da dieses Gebäude auch nicht unserem angeschlossen war (Fußweg ca. 3 min), aber auf demselben Grundstück. Ich hoffe dies hilft dir weiter. VG mikmona

Normal ist es so ! Sobald du abgestempelt hast beginnt deine Arbeitszeit von dem augenblick an wirst du bezahlt und bist versichert. Wenn der Ag dich anschliessend an einen anderen Arbeitsplatz setzt der weiter weg ist, ist das sein problem also sei froh. Achte darauf das er dir die 16min /tg nicht vom lohn abzieht
gruss

Hallo,

die Arbeit beginnt grundsätzlich am Arbeitsplatz und nicht an der Stechuhr. Arbeitsplatz ist der Platz wo die Tätigkeit ausgeübt wird. Diese davvon ausgehend, das weder im Tarifvertrag, Arbeitsvertrag oder einer Betriebsvereinbarung eine andere Regelung festgelegt ist.

Hallo,
es tut mir leid, aber diese Frage kann ich nicht beantworten. Bitte um Rücksprache mit ihrem Betriebsrat oder einem RA.
LG
Maike

hallo Cyno1964,
ab dem Eingangsstempel bis zum Ausgangsstempel wird die Zeit als Arbeitszeit gerechnet. Damit wirst Du für das Spazieren gehen bezahlt. Die Kosten für den Arbeitsweg zahlt also der AG. Du musst nur darauf achten, das die die Wege Zeit in der Lohnabrechnung nicht abgezogen wird.
Dieser Weg ist sogar unfallversichert. Aber Vorsicht: Wenn auf diesem Weg etwas privates erledigt wird, z. B. etwas einkaufen, kann das arbeitsrechtliche Probleme geben, auch die Unfallversicherung ist in Frage gestellt.

Gruß
Ricko