Ein schwerkranker Mensch entscheidet sich aus dem Leben zu gehen. Ist es möglich ohne strafrechtliche Folgen diesem Menschen liebevoll zur Seite zu stehen?
Hallo,
ich habe gehört in der Schweiz sei so etwas in bestimmten privaten Kliniken möglich, wenn die Gründe aufgrund von Krankheit oä. gewichtig genug sind.
Viel Glück und Kraft
Susanne
Hallo erstmal,
selbstverständlich ist dies möglich. Aber ich frage mich natürlich, was diese Frage für einen Hintergrund hat, denn die Antwort liegt natürlich auf der Hand. Soll in Wirklichkeit Sterbehilfe geleistet werden? Wie sieht es mit der geistigen Verfassung des Betroffenen aus? Gibt es einen Betreuer/eine Vorsorgevollmacht, die gesundheitliche Angelegenheiten, insbesondere § 1904 BGB, umfasst? Wie sieht die medizinische und pflegerische Versorgung aus?
Gruß vom Wiz