Sterbefall

Guten Abend,

ein Mieter meiner Nachbarin/Vermieterin ist heute abend plötzlich verstorben. Der Mieter hat Angehörige, aber keinen Kontakt gehabt/gewünscht. Meine Nachbarin hat einen Schlüssel für die Wohnung. Der Notarzt, Polizei keiner hat ihr so recht Auskunft geben können oder wollen, was mit dem Verstorbenen jetzt passiert. Sie hat von ihm vor einem Jahr eine Vollmacht bei der Bank erhalten, dass sie im Todesfall über das Konto verfügen kann, eigentlich nur für die Beerdigung. Der Verstorbene war nicht vermögend, hat aber für den Todesfall eine Sterbeversicherung abgeschlossen, dass heißt jeden Monat wohl einen kleinen Betrag eingezahlt. Die Versicherung sollte 2 Jahre eingezahlt werden, damit sie in Anspruch genommen werden kann. Die sind leider noch nicht vorbei. Geld für die Beerdigung ist nicht vorhanden. Meine Nachbarin hat keine Ahnung, was sie jetzt tun soll, auch bezüglich der Wohnungsauflösung. Mit wem soll sie jetzt Kontakt aufnehmen in so einem Fall. Adressen, Telefonnummern o.ä. von eventuellen Hinterbliebenen sind ihr nicht bekannt. Wie läuft so was ab? Wäre schön, wenn mir diesbezüglich jemand weiterhelfen könnte. Ich bedanke mich schon mal recht herzlich im voraus und hoffe dass es das richtige Brett war.

Gruß Amelie

Hallo

Die Vollmacht nicht nutzen!!! Ansprechpartner müsste das Standesamt bzw das Nachlassgericht sein. Mit dem Tod des Mieters endet das Mietverhältnis nicht. Der Erbe kann in den Mietvertrag eintreten oder ihn mit gesetzlicher 3-monatiger Kündigungsfrist beenden (§ 564 BGB). Vorrangig gegenüber dem Erben sind mietvertraglich aber der Ehegatte und der Lebenspartner sowie die Kinder des verstorbenen Mieters (§ 563 BGB).

Gruß,
LeoLo

Für die Beerdigung und deren Organisation sind die Erben bzw. die Verwandten verantwortlich. Diese werden sich offensichtlich nicht kümmern. Deshalb unbedingt das dortige Ordnungsamt der Stadt/Gemeinde informieren. Die erledigen alles weitere und werden auch dann tätig, wenn sich Angehörige nicht kümmern.

Keinesfalls die Vollmacht in Anspruch nehmen. Es besteht immer die Gefahr als Vertreter ohne Vertretungsvollmacht im Nachhinein für alle Kosten aufkommen zu müssen. Die Erben oder ggf. ein Nachlasspfleger werden sich mit den Gläubern (Vermieter, Bestatter …) auseinander setzen.

Hallo,

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Gruss

Andreas

Die Angehörigen sind zuständig. Sie sind die gesetzlichen Erben, ggf. ist eine Kostenübernahme durch das Landratsamt/Stadtverwaltung möglich. Die Nachbarin darf nichts tun.
Die Leiche wird in solchen Fällen normalerweise eingeäschert.
Gruß Tom