Sterbefall - Beerdigung

Hallo,

ich habe eine Frage zu folgendem fiktiven Fall:

Ein Mann A stirbt, er hinterlässt kein nennenswertes Erbe (lediglich persönlich wertvolle Dinge). Er hat drei erwachsene Kinder:
X - einen alleinstehenden Sohn, der deutlich überdurchschnittlich verdient,
Y - eine alleinstehende Tochter die im Obdachlosenheim lebt und lediglich Grundsicherung erhält und
Z - eine verheiratete Tochter, welche ein Kind hat und deren Familie vom Verdienst ihres Mannes, Elterngeld und Kindergeld lebt.

Desweiteren hat die Person A nur zu Z einen regelmäßigen Kontakt, bei den anderen Kindern trat er lediglich als *Zahlvater* auf. Nachdem X und Y keinen Unterhalt mehr bekamen, meldeten sie sich nur noch selten bis gar nicht.

Wenn jetzt A stirbt, sind dann alle Kinder gleichermaßen nach ihren Möglichkeiten verpflichtet für die Beerdigung aufzukommen?

Oder genauer gefragt: Z fürchtet im Todesfalle allein dazustehen, weil sie ja einen engen Kontakt zu A pflegte. Kann Z ihre Geschwister (insbesondere X) verpflichten, sie zu unterstützen?

Bin gespannt auf Antworten

Nicolle

Hallo Nicolle,

wäre ich Bestatter würde ich natürlich alle im Zusammenhang stehenden Kosten und Gebühren jenem in Rechnung stellen, der mich zur Bestattung beauftragt. Käme eine Erbengemeinschaft würde für mich nur ein gemeinschaftliches Schuldverhältnis der Bestattungskosten in Frage kommen.

Wäre ich ein Kind des Verstorbenen würde ich rasch die Erschaft ausschlagen -will ja keine böse Überraschung haben-, was allerdngs keinen Einfluss auf die Bestattungskosten haben wird, denn für die müssten alle Nachkommen gradestehen. Rein Fairnismässig zu gleichen Teilen, aber meine Schwester Y wird mit ihrer Anteilsrechnung zum Sozialamt gehen, denn mittellos, kann sie ja nicht zahlen. Wenn es nun gut läuft, kommt die öffentliche Hand für meine Schwester Y auf -ohne zu forschen. Aber da es Geld der Gemeinschaft ist, was Sozialämter nutzen, werden wohl die Einkünfte von X und Z vom Amt angefragt und entspechend von Freibeträgen und der Bewertung zur Höhe der Einkünfte, anteilig auf die Kosten, die Y tragen sollte, auf X und Z, teilweise oder ganz verteilt und so zum Sozialamt zurückgeholt.

Herzliche Grüße