man kann sich immer abmelden
Hallo Jörg,
Erst Mal danke für Deine Mühe.
Wenn man auf die Leistung des Arbeitsamts verzichtet, kann mann so lange weg bleiben wie man möchte. Genau das steht im Grunde auch in diesem Artikel. Die ersten drei Wochen bekommt man die Leistung weiter, längere Zeit darf man zwar fehlen, bekommt aber keine Leistung.
Genau so ist es gestattet, auch nach der „Urlaubszeit“ weg zu fahren, bzw. ortsabwesend zu sein. Man muss sich nur abmelden. Wenn man sich dann wieder anmeldet, läuft der Anspruch weiter. Sagt mein Berater. Aber für zwei Tage abmelden scheint mir etwas übertrieben zu sein.
Das Beste wird wirklich sein, ich ruf mal beim Amt an.
Grüße
Trilli
Hallo Trilli,
ich hab mal ein bisschen auf der Seite des Arbeitsamtes
rumgesucht und folgendes gefunden:
Eine länger als drei Wochen dauernde Ortsabwesenheit isthttp://www.arbeitsagentur.de/vam/?content=/content/supertem…
ebenfalls möglich, zustimmen kann das Arbeitsamt aber
längstens für sechs Wochen im Jahr. Die Zahlung von
Geldleistungen endet in diesen Fällen mit Ablauf der dritten
Woche.
Der gesamte Text ist zu finden unter
Hoffe, das hilft Dir etwas weiter, ich würde aber auf jeden
Fall mal bei der Arbeitsagentur direkt vorsprechen, evtl. gibt
es ja bei Beerdigungen von Familienangehörigen eine
Ausnahmeregelung.
Gruß Jörg