Sterbefall: Darf ich (arbeitslos) zur Beerdigung?

Hallo ihr Experten,

meine Oma ist gestern gestorben und wird diese Woche beerdigt. Da sie 500km von mir entfernt gewohnt hat, muss ich mindestens für zwei Tage hin fahren. Urlaubsanspruch beim A.amt hab ich keinen mehr. Darf ich trotzdem fahren?

Grüße
Trilli

PS: Sie war schon sehr alt und wir sind alle ganz froh, dass ihr Schlimmeres erspart geblieben ist.

Hi Trilli,

meine Oma ist gestern gestorben und wird diese Woche beerdigt.
Da sie 500km von mir entfernt gewohnt hat, muss ich mindestens
für zwei Tage hin fahren. Urlaubsanspruch beim A.amt hab ich
keinen mehr. Darf ich trotzdem fahren?

Geh’ zum Arbeitsamt (nicht telefonieren) und kläre das ab. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die dich daran hindern werden.
Was ich nicht verstehe: Das Jahr hat doch gerade angefangen, warum hast du dann schon keinen Urlaubsanspruch mehr?
Gruß,
Anja

kein Urlaubsanspruch

Was ich nicht verstehe: Das Jahr hat doch gerade angefangen,
warum hast du dann schon keinen Urlaubsanspruch mehr?

Hei Anja,

man bekommt ja nur insgesamt 21 Tage, das heißt ab dem ersten Tag der AL. Und da ich seit Juli arbeitslos bin und für September einen Urlaub gebucht hatte (der sich nicht mehr rückbuchen ließ), waren die Tage ganz schnell weg - noch an Weihnachten zu meiner Familie und das wars. Jetzt muss ich bis nächsten August warten, bevor ich wieder weg kann.

Sogar wenn ich woanders hin fahren will, um mir einen Job zu suchen und keine konkrete Einladung habe, darf ich das nicht. Ich hab nachgefragt. Was ein Hmgrmpf.

Grüße
Trilli

Hallo Trilli,

ich hab mal ein bisschen auf der Seite des Arbeitsamtes rumgesucht und folgendes gefunden:
Eine länger als drei Wochen dauernde Ortsabwesenheit ist ebenfalls möglich, zustimmen kann das Arbeitsamt aber längstens für sechs Wochen im Jahr. Die Zahlung von Geldleistungen endet in diesen Fällen mit Ablauf der dritten Woche.
Der gesamte Text ist zu finden unter
http://www.arbeitsagentur.de/vam/?content=/content/s…

Hoffe, das hilft Dir etwas weiter, ich würde aber auf jeden Fall mal bei der Arbeitsagentur direkt vorsprechen, evtl. gibt es ja bei Beerdigungen von Familienangehörigen eine Ausnahmeregelung.

Gruß Jörg

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man kann sich immer abmelden
Hallo Jörg,

Erst Mal danke für Deine Mühe.

Wenn man auf die Leistung des Arbeitsamts verzichtet, kann mann so lange weg bleiben wie man möchte. Genau das steht im Grunde auch in diesem Artikel. Die ersten drei Wochen bekommt man die Leistung weiter, längere Zeit darf man zwar fehlen, bekommt aber keine Leistung.

Genau so ist es gestattet, auch nach der „Urlaubszeit“ weg zu fahren, bzw. ortsabwesend zu sein. Man muss sich nur abmelden. Wenn man sich dann wieder anmeldet, läuft der Anspruch weiter. Sagt mein Berater. Aber für zwei Tage abmelden scheint mir etwas übertrieben zu sein.

Das Beste wird wirklich sein, ich ruf mal beim Amt an.

Grüße
Trilli

Hallo Trilli,

ich hab mal ein bisschen auf der Seite des Arbeitsamtes
rumgesucht und folgendes gefunden:
Eine länger als drei Wochen dauernde Ortsabwesenheit isthttp://www.arbeitsagentur.de/vam/?content=/content/supertem…
ebenfalls möglich, zustimmen kann das Arbeitsamt aber
längstens für sechs Wochen im Jahr. Die Zahlung von
Geldleistungen endet in diesen Fällen mit Ablauf der dritten
Woche.
Der gesamte Text ist zu finden unter

Hoffe, das hilft Dir etwas weiter, ich würde aber auf jeden
Fall mal bei der Arbeitsagentur direkt vorsprechen, evtl. gibt
es ja bei Beerdigungen von Familienangehörigen eine
Ausnahmeregelung.

Gruß Jörg

Nein!
Der Urlaub wird pro Kalenderjahr gerechnet! Du hattest also für 2003 21 Kalendertage Urlaubs"anspruch" und für 2004 hast Du auch 21 Kalendertage.
Ich habe diese Auskunft von meinem Arbeitsamt bekommen, als ich im Dezember Urlaubsabwesenheit angemeldet habe.

Gruß
Andrea

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