Hallo Zusammen!
Mieterin verstirbt (Vermieterin wurde bereits informiert). Erbe hat noch keinen Erbschein (kann noch bis zu 10 Wochen dauern). Kann Erbe Wohnung trotzdem ordnungsgemäß kündigen? Kündigungsfrist 3 Monate?
Danke u. viele Grüße
Stefan
Hallo Zusammen!
Mieterin verstirbt (Vermieterin wurde bereits informiert). Erbe hat noch keinen Erbschein (kann noch bis zu 10 Wochen dauern). Kann Erbe Wohnung trotzdem ordnungsgemäß kündigen? Kündigungsfrist 3 Monate?
Danke u. viele Grüße
Stefan
Kündigungsfrist 3 Monate?
Keine 3 Monate.
Kuckst du hier :
http://dejure.org/gesetze/BGB/580.html
Gruß Ivo
Hi Ivo,
woraus schließt Du keine 3 Monate?
Gemäß dem Artikel kann innerhalb eines Monats nach Kenntnis vom Tode mit der gesetzlichen Frist (= 3 Monate) gekündigt werden. Dies ist z.B. für alte Mietverträge mit Staffelkündigungsfristen interessant.
Also auch ohne Erbschein aber mit Sterbeurkunde zum 31.08.2005 kündigen.
Gruß Reni
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Ich hab den 580a übersehen… sorry
Hallo Zusammen!
Mieterin verstirbt (Vermieterin wurde bereits informiert).
Erbe hat noch keinen Erbschein (kann noch bis zu 10 Wochen
dauern). Kann Erbe Wohnung trotzdem ordnungsgemäß kündigen?
Kündigungsfrist 3 Monate?Danke u. viele Grüße
Hallo Stefan,
der Erbe kann nicht nur, er muss innerhalb eines Monats nach Kenntnis des Todes mit der gesetzlichen Kündigungsfrist von drei Monaten das Mietverhältnis kündigen.
Gruss Günter