Liebe Experten,
im Bekanntenkreis habe ich folgenden Fall: Hartz IV-Empfänger unterstützt die Nachbarin bis zu ihrem Tode. Zum Dank erbt er lt. Testament ein paar Bücher und eine Stereoanlage.
Ohne testamentarische Regelung und ohne sein Wissen, hat die Verstorbene ihn als Empfänger des Sterbegeldes, das das der frühere Arbeitgeber der Dame (pensionierte Beamtin) zahlt, benannt.
Der Arbeitgeber (Behörde) teilt dem Erben nun mit, er möge seine Lohnsteuerkarte Kl. VI einreichen, damit das Sterbegeld, ca. 3.000 Euro, abgerechnet und ausgezahlt werden kann.
Ist diese Einnahme nun Hartz-IV-schädlich? Vermögen, das den Freibetrag übersteigt, ist bisher nicht vorhanden. Sollte und kann ggf. die Annahme des Sterbegeldes verweigert werden?
Für Eure Mitteilungen im voraus vielen Dank!