Hallo
Angenommen ein Beamter in Pension verstirbt und das Wehrbereichsamt zahlt ein Sterbegeld an eines der zwei Kinder aus, die auch Erben sind. Dieses Kind bekommt nun fast einen Herzinfrakt, da bei der Einkommensteuererklärung ersichtlich wird, das das Sterbegeld mit Lohnsteuerklasse 6 versteuert wurde.
Statt der gewohnten Rückzahlung vom Finanzamt soll das Kind nun Steuern nachzahlen und wird wegen dieser Sache auch noch dazu verdonnert in den nächsten Jahren Steuervorrauszahlungen zu leisten.
Wie können die zwei Kinder nun herausfinden wie das Erbschaftstechnisch miteinander zu verrechnen ist, bzw wie die gewohnte Einkommensteuerrückzahlung ausgefallen wäre, wenn nun nicht das Sterbegeld berücksichtig wurde ? Die beiden Erben haben sonst alle Kosten gleichmäßig geteilt und auch das Sterbegeld zur Beerdigung verwendet.
Wie wird sich das Finanamt in disem Fall verhalten, Das Kind hat erst mal Einspruch gegen den Steuerbescheid eingelegt?
Erst jetzt wird klar, das das Sterbegeld wohl tatsächlich gesetzlich als Lohn zu versteuern ist. Aber das Kind hat das Geld ja nicht alleine behalten. Gibts da schlupflöcher ?
Danke