Sterbegeld und Versteuerung, Erben

Hallo
Angenommen ein Beamter in Pension verstirbt und das Wehrbereichsamt zahlt ein Sterbegeld an eines der zwei Kinder aus, die auch Erben sind. Dieses Kind bekommt nun fast einen Herzinfrakt, da bei der Einkommensteuererklärung ersichtlich wird, das das Sterbegeld mit Lohnsteuerklasse 6 versteuert wurde.
Statt der gewohnten Rückzahlung vom Finanzamt soll das Kind nun Steuern nachzahlen und wird wegen dieser Sache auch noch dazu verdonnert in den nächsten Jahren Steuervorrauszahlungen zu leisten.
Wie können die zwei Kinder nun herausfinden wie das Erbschaftstechnisch miteinander zu verrechnen ist, bzw wie die gewohnte Einkommensteuerrückzahlung ausgefallen wäre, wenn nun nicht das Sterbegeld berücksichtig wurde ? Die beiden Erben haben sonst alle Kosten gleichmäßig geteilt und auch das Sterbegeld zur Beerdigung verwendet.

Wie wird sich das Finanamt in disem Fall verhalten, Das Kind hat erst mal Einspruch gegen den Steuerbescheid eingelegt?
Erst jetzt wird klar, das das Sterbegeld wohl tatsächlich gesetzlich als Lohn zu versteuern ist. Aber das Kind hat das Geld ja nicht alleine behalten. Gibts da schlupflöcher ?
Danke

Das sog. Sterbegeld ist in der Tat nicht wie häufig eine Versicherungsleistung, sondern die letzte Rate der Pension. Nach der Einkommensteuererklärung würde es maximal mit dem normalen Spitzensteuersatz des Erben versteuert, Steuerklasse 6 hat dann keine Bedeutung mehr.
Man muss dem Finanzamt aber erklären, das das Sterbegeld Erbe ist und keine Einkunftsart für die Einkommensteuererklärung. Wie ist es da überhaupt hingekommen ? In der Erbschaftsteuer wird es in den meisten Fällen steuerfrei sein und außerdem mit den Bestattungskosten verrechnet.

Gruss

Barmer

Man muss dem Finanzamt aber erklären, das das Sterbegeld Erbe ist und keine Einkunftsart für die Einkommensteuererklärung.

Das ist nicht ganz richtig. In meiner Kundschaft ist gerade erst genau das passiert. Die Auszahlung wurde mit dem persönlichen Steuerdsatz versteuert. Steuerfrei ist sie also nicht.

Wie ist es da überhaupt hingekommen ?

Dienststelle des Verstorbenen meldet es dem Finanzamt

Blöderweise ist es laut Steuergesetz aber eine Einkunft und keine Erbe.

Das Sterbegeld nach dem Beamtenversorgungsgesetz gehört zu den steuerbegünstigten Versorgungsbezügen (§ 18 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 3 BeamtVG; R 75 Abs. 1 Nr. 1 LStR).

Diese einmalige Leistung beträgt das Doppelte der Bezüge des Verstorbenen. Das Sterbegeld gehört nicht zum Nachlass, sondern wird nach einer gesetzlich festgelegten Reihenfolge an den Ehepartner, Kinder oder Verwandte gezahlt. Beim Empfänger ist das Sterbegeld als sonstiger Bezug zu versteuern (R 76 Abs. 3 Nr. 3 LStR).

mich wundert bei der ganzen Sache nur, denn der verstorbene hat bereits steuern und solid.Leistung von dem Brutto-sterbegeld-betrag bezahlt. Der Begünstigte muss es dann nochmal versteuern und Solidaritätszuschlag zahlen. Ist doch oberscheisse

denn der verstorbene hat bereits steuern und solid.Leistung von dem Brutto-sterbegeld-betrag bezahlt.

Wie geht das denn ?

Hallo Marion,

kann es sein, dass der Begünstigte diese beiden Monatsbeiträge als zusätzliche Einkünfte in seiner Steuererklärung angegeben hat ?

Wenn ja, sollte man dies dem Finanzamt mitteilen und korrigieren lassen.

Gruß Merger

wie das geht ?
die Beträge sind auf der Sterbegeldabrechnung bereits abgezogen.

Hallo Merger
nein, angegeben hat der Begünstigte nichts , bei der Steuererklärung gabs aber plötzlich eine sogenannte Lohnabrechnung auf Steuerkarte , Klasse 6 , vom Wehrbereitsamt, nämlich dem Amt, das das Sterbegeld ausbezahlt hat. Die Gewschwister mussten einen Namen nennen, für die Auszahlung. Und da landete nun das Geld und wird saumässig versteuert.

Sterbegeld Beamter Erben
Hi,

Angenommen ein Beamter in Pension verstirbt und das
Wehrbereichsamt zahlt ein Sterbegeld an eines der zwei Kinder
aus, die auch Erben sind. Dieses Kind bekommt nun fast einen
Herzinfrakt, da bei der Einkommensteuererklärung ersichtlich
wird, das das Sterbegeld mit Lohnsteuerklasse 6 versteuert
wurde.

Die Zahlung an einen Erben ist eine praktische Lösung der auszahlenden Stelle. Bei dieser Aufteilung bleibt es steuerlich aber nicht.

Zur Rechtslage:
Für nachträgliche Einkünfte nach dem Todeszeitpunkt des Erblassers regelt § 24 Nr. 2 EStG, dass die Einkünfte den Erben zuzurechnen sind. Es ist eine gesonderte Feststellung durchzuführen, bei denen die Lohnzahlung auf beide Erben aufgeteilt wird (Kommentar Schmidt zu § 24 TZ 51, 60, 66) Die Einkünfte werden fiktiv als eigene Einkünfte des jeweiligen Erben behandelt (TZ 68).

Es ist deshalb die Abgabe einer Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung dieser Einkünfte notwendig. Klingt schlimm, ist aber halb so wild. Formular vom Finanzamt zuschicken lassen. Mantelbogen besagt nur, dass es sich um die Erbengemeinschaft dreht, Dann sind die beiden Erben noch extra aufzulisten und schließlich die Anlage N mit diesem Sterbegeld, und der Lohnsteuer. Fertig.

Wenn die gesonderte Feststellung vorliegt (Bescheid des Finanzamts), wird dieser Betrag der persönlichen Steuerveranlagung zugrundegelegt.

Statt der gewohnten Rückzahlung vom Finanzamt soll das Kind
nun Steuern nachzahlen und wird wegen dieser Sache auch noch
dazu verdonnert in den nächsten Jahren Steuervorrauszahlungen
zu leisten.

Antrag auf Rücknahme der Festsetzung von Vorauszahlungen, da es sich um einen einmaligen Zufluss gehandelt hat.

Wie wird sich das Finanamt in disem Fall verhalten,

Hoffentlich einsichtig. Einfach das obige schreiben.

Das Kind
hat erst mal Einspruch gegen den Steuerbescheid eingelegt?

gut

Erst jetzt wird klar, das das Sterbegeld wohl tatsächlich
gesetzlich als Lohn zu versteuern ist. Aber das Kind hat das
Geld ja nicht alleine behalten. Gibts da schlupflöcher ?

keine Schlupflöcher, sondern ganz legal Aufteilung auf die beiden Erben

Schöne Grüße
C.