Hallo,
verstehe ich das richtig, dass eine Sterbegeld-Versicherung eine reine Risiko-Versicherung ist?
Sprich: Bei Zahlung eines Einmalbeitrages steht die Versicherungssumme erst bei Tod der VP zur Verfügung und kann nicht vom Staat als „Vermögen“ angesehen und angerechnet werden auf staatliche Leistungen.
Danke für eure Hinweise und ein schönes Wochenende.
Es gibt leider keine eindeutige Regelung. Allerdings sind sich die „Gelehrten“ einig, dass im Falle von ALG I keinerlei Gefahr droht.
Im Falle ALG II oder Sozialhilfe gibt es zwei Möglichkeiten:
Unschön und kompliziert: BEI ABSCHLUSS wird als VN eine Person eingetragen, die grundsätzlich nicht Gefahr läuft, eine der beiden o.g. Unterstützungsleistungen in Anspruch nehmen zu müssen. Da ein evtl. vorhandenes Vermögen immer nur beim VN angegeben werden muss, ist die Versicherte Person außen vor.
Schöner und einfacher: Wenn man sich mit dem Thema eh beschäftigt und für seine eigene Beerdigung sorgt, sucht man sich am besten gleich ein Bestattungsunternehmen aus (schicke Särge, nette Musik, hübsche Blumen). Auf der Sterbegeldversicherung trägt man als unwiderrufliche Bezugsberechtigten das Bestattungsunternehmen ein. Durch diese Abtretung kann der Wert der Versicherung bei ALG II oder Sozialhilfe nicht berücksichtigt werden.
Viele Grüße
Frank Wilke
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Hallo Frank Wilke,
Gerne schließe ich mich Ihren Ausführungen grundsätzlich an, aber:
Auf der
Sterbegeldversicherung trägt man als unwiderrufliche
Bezugsberechtigten das Bestattungsunternehmen ein. Durch
diese Abtretung kann der Wert der Versicherung bei ALG II oder
Sozialhilfe nicht berücksichtigt werden.
Genau dieser Punkt ist ungeklärt und rechtlich umstritten. Zumindest stellt diese Vorgehensweise die größtmögliche Sicherheit für alle Beteiligten dar, dass das Geld am Ende auch bei dem landet, wo es hin soll.
Leider gibt es aber noch keine eindeutige Rechtsprechung in diesem Bereich und es soll Szenarien geben, in denen ein (erfolgreicher) Zugriff des Sozialamts auf die Versicherungsleistung denkbar wäre - trotz unwiderruflichem Bezugsrecht!
Nix is Fix, leider!
Viele Grüße
Frank Hackenbruch