Hallo
hab da mal ne frage zum Sterbegeld.
Ist das Sterbegeld für einen bestimmten zweck zu verwenden, unter berücksichtigung einer ebangelegenheit, also muss die bestattung zum beispiel vom sterbegeld bezahlt werden und darf daher nicht von der erbmasse abgezogen werden, oder fließt es ganz ormal ins erbe miot eoin??
danke für antworten
gruss behave
Ist das Sterbegeld für einen bestimmten zweck zu verwenden,
Das hängt von der rechtlichen Konstruktion ab. Wenn es sich um eine normale Sterbegeldversicherung bei einer privaten Versicherungsgesellschaft handelt, ist die Auszahlung nicht zweckgebunden und müßte wie normale Erbmasse behandelt werden.
Die Bestatter bieten Treuhandkonstruktionen an (die ich im Einzelnen nicht kenne). Da könnte ich mir vorstellen, dass diese zweckgebunden sind und daher nicht dem Erbe zugerechnet werden können.