Sterbehilfe?!?

Hallo Leute,

vor kurzem haben wir in der Clique über das Thema diskutiert aber niemand wusste so recht, ob man mit einem beglaubigten Schreiben etwas hinsichtlich der Sterbehilfe bewirken kann.
Geht sowas? Kann ich einen Text aufsetzen, in dem ich unter bestimmten Umständen Sterbehilfe durch eine benannte Person erhalte?

Danke!

Stef

Hi,

ich kann das rechtlich nicht beantworten, aber versetzte Dich doch mal vorher in die „benannte Person“. Er/sie wird Probleme ohne Ende haben.

  • hätte er/sie die Bürde, zu entscheiden, wann der Punkt erreicht ist, an dem Du lieber sterben möchtest, sofern Du das nicht mehr kundtun kannst
  • hätte er/sie die Bürde, das durchzuführen (Spritze setzen, Maschine ausschalten, wasauchimmer). Ich denke, dass kann ihn/sie noch ein Leben lang verfolgen
  • schlussendlich kann es passieren, dass er/sie sich noch wegen „Tötung auf Verlangen“ strafrechtlich rechtfertigen muss. Ich meine, dass er/sie trotz Deiner Einwilligung in Deutschland damit eine Straftat begeht.

Gruss Hans-Jürgen
***

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Hi Stef,

vor kurzem haben wir in der Clique über das Thema diskutiert
aber niemand wusste so recht, ob man mit einem beglaubigten
Schreiben etwas hinsichtlich der Sterbehilfe bewirken kann.
Geht sowas?

Mit Hilfe einer sog. Patientenverfügung kann erreicht werden, dass zumindest keine lebensverlängernden Maßnahmen ergriffen werden, wenn absehbar ist, dass der Patient irreversible Schäden erlitten hat und/oder er aus anderen Gründen kein Leben mehr bei Bewusstsein führen können wird.
Siehe dazu:
http://www.aerztekammer-hamburg.de/patienten/patient…

Kann ich einen Text aufsetzen, in dem ich unter
bestimmten Umständen Sterbehilfe durch eine benannte Person
erhalte?

Zum einen geht das nicht (Töten auf Verlangen ist - wie der Vorposter schon schrieb - ein Delikt, das Strafverfolgung nach sich zieht), zum anderen halte ich es für eine Zumutung, einem nahestehenden Menschen abzufordern eine derart schwerwiegende Handlung vorzunehmen.
Ostergrüße,
Anja

Hallo Stefan,

zu unterscheiden ist zwischen der so genannten passiven Sterbehilfe, die in Deutschland erlaubt ist und sich grob gesagt auf den Abbruch einer weiteren Behandlung oder das Unterlassen zusätzlicher Behandlung bezieht und der aktiven Sterbehilfe, bei der direkt eine Tötung z.B. durch Gabe von Medikamenten herbeigeführt wird. Letztere ist strafbar und kann je nachdem strafrechtlich sanktioniert werden, wobei es so Feinheiten wie die straflose Beihilfe zum Suizid auf der einen Seite und die privilegierte Tötung auf Verlangen auf der anderen Seite gibt.

Zwischen beiden Begriffen steht dann noch die so genannte indirekte Sterbehilfe, bei der - in Deutschland ebenfalls legal - bei absehbarem Todeseintritt z.B. zur Schmerzlinderung die Dosis von Schmerz- und Beruhigungsmitteln so gewählt werden muss, dass dies als Nebenfolge zu einem unwesentlichen, früheren Todeseintritt führt.

An Begriffen wie „unwesentlich“ sieht man natürlich, dass die Grenzen ganz fließenbd sind, und z.B. schon alleine bei der Abschaltung von Geräten zur Unterstützung der Atmung kann man sich trefflich streiten, ob dies ein aktives Tun oder ein Unterlassen der weiteren Beatmung ist. Hier geht es dann schnell in den Bereich der Ethik und der Rechtsphilosophie und gerade in Deutschland ist hier das letzte Wort noch lange nicht gesprochen, da wir nach der Euthanasie der Nazis es immer noch mit einem rechtlichen Tabubereich zu tun haben. Krasses Beispiel hierzu sind die höchst unterschiedlichen Urteile zur Frage, ob z.B. für den Behandlungsabbruch auf Weisung eines gerichtlich bestellten Betreuers eine vormundschaftsgerichtliche Genehmigung eingeholt werden muss/kann. Diese Genehmigung, die den Betreuer dann vor einer ggf. ansonsten einsetzenden Strafverfolgung schützen würde, wird von einigen Gerichten als vom Gesetz her (§ 1904 BGB) nicht zulässig abgelehnt. Statt dessen lässt man dann die armen Betreuer (oft Verwandte) mit so freundlichen Bemerkungen wie, „man sei nicht Richter über Leben und Tod“ im Regen stehen.

Daher ganz wichtig, dass man beizeiten mit klarem Kopf hierfür im Rahmen einer Patientenverfügung Vorsorge trifft.

Gruß vom Wiz

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