Meine Oma ist 86 und liegt nun im Krankenhaus. Sie ist (noch) ansprechbar, allerdings zeitweise altersverwirrt. Dennoch wird sie wohl zumindest ein Pflegefall bleiben, falls sie überhaupt wieder lebend aus dem Krankenhaus herauskommt. Sie hat allerdings keine Krankheit, die jetzt direkt zum Tode führt (z.B. Krebs im endstadium), soindern sie ist schlichtweg alt und schwach.
Gestern rief der behandelnde Arzt nun meine Mutter an und fragte, ob sie denn im Falle eines Herzstillstand überhaupt noch möchte, dass meine Oma reanimiert würde. Darf das überhaupt meine Mutter entscheiden??? Ist das nicht rechtlich sehr bedenklich (so wegen Erbaschaft und so…)? Meine Oma hat nie eine Patientenverfügung geschrieben, aber das ist doch schließlich kein Grund, die Sache nicht mit ihr direkt zu besprechen und so eine heikle Frage einfach an meine Mutter zu delegieren!
Wie sieht eigentlich der rechtliche Rahmen in einem solchen Falle aus?
Und noch etwas: Meine Oma hat auch mal so nebenbei ganz plötzlich erwähnt, sie wolle nach ihrem Tod verbrannt und über dem Meer in alle Winde verstreut werden. Für meine Tante ist diese Vorstellung grauenvoll, weil es dann kein Grab gäbe, zu dem sie hingehen könnte - ein psychologisch nicht zu unterschätzender Faktor für die Trauerarbeit. Nun hat meine Oma diesen Ausspruch auch nur einmal getätigt, ansonsten hat sie immerhin ihr Leben lang in ihrem Dorf gewohnt und das Grab ihres Mannes gepflegt, das bewußt von ihr als Familiengrab angelegt wurde. Wie bindend ist denn so eine Äußerung? Sind die Vorstellungen des Verstorbenen bzgl. seines Begräbnisses überhaupt bindend? Wer entscheidet so etwas im Ernstfall?
Ob eine Reanimation erfolgen soll, kann NUR der Patient selbst entscheiden. Dies erfolgt in der Regel über eine entsprechende Verfügung. Liegt eine solche nicht vor, haben nicht etwa die nächsten Angehörigen das RECHT dazu. Allerdings gilt es, in Ermangelung einer solchen Verfügung den mutmaßlichen Willen herauszufinden. Und diesen können eben üblicherweise die nächsten Angehörigen am besten beurteilen.
Rechtlich entscheiden die Erben über die Art der Bestattung, es sei denn eine entsprechende (nachweisbare) Verfügung des Verstorbenen liegt vor. Wurde die Art der Bestattung „nur“ mündlich geäußert, kann rein praktisch niemand belangt werden, wenn der Bestattungswunsch nicht umgesetzt wird. Allerdings denke ich, dass man an dieser Stelle nicht formaljuristisch sondern nach moralischen Gesichtspunkten an die Entscheidung herangehen sollte. Natürlich bleibt es jedem selbst überlassen, den Wunsch des Verstobenen den eigenen bedürfnissen unterzuordnen; rechtliche Bedenken bestehen jedenfalls grundsätzlich nicht.
Ob eine Reanimation erfolgen soll, kann
NUR der Patient selbst entscheiden. Dies
erfolgt in der Regel über eine
entsprechende Verfügung. Liegt eine
solche nicht vor, haben nicht etwa die
nächsten Angehörigen das RECHT dazu.
Allerdings gilt es, in Ermangelung einer
solchen Verfügung den mutmaßlichen Willen
herauszufinden. Und diesen können eben
üblicherweise die nächsten Angehörigen am
besten beurteilen.
Wenn Deine Oma jedoch nicht mehr ansprechbar sein sollte bzw. nicht mehr in der Lage, ihren Willen irgendwie kundzutun, und deine Mutter oder andere Angehörige nicht darüber entscheiden wollen (was ich verstehen kann, das ist ja auch eine sehr schwere Entscheidung), dann solltet ihr beantragen, dass für eure Oma ein Betreuer mit dem Aufgabenbereich Gesundheitsfürsoge bestellt wird. Dazu müßtet ihr euch an das Amtsgericht wenden. Dann würde im Fall des Falles der Betreuer die Entscheidung treffen. Natürlich könntet ihr mit ihm besprechen, wie die Einstellung eurer Oma zu diesem Thema ist, aber letztendlich trifft eine neutrale Person die Entscheidung.
Meine Mutter sollte auch einmal entscheiden, ob an meinem Vater eine lebensgefährliche Operation durchgeführt werden sollte, die sein Leben evtl. verlängert hätte (er war da schon 85 J. alt), und sie fühlte sich auch von der Entscheidung überfordert. Zum Glück konnte mein Vater in einem seiner wenigen „klaren“ Momente noch selbst gefragt werden, und er sagte „nein“. Sonst hätten wir auch einen Betreuer bestellen lassen. Denn wer will schon über Leben oder Tod seiner nächsten Angehörigen entscheiden?
Gruß,
Delia