Sterbehilfe; Würdiges Sterben

Steht auch unter „Inlandspolitik“, scheint mir aber hier besser untergebracht zu sein.

Wie wäre es denn, dem Menschen SOWEIT ER NOCH SELBST ÜBER SICH BESTIMMEN KANN, die Verantwortung für sein Leben oder Sterben eigenverantwortlich in die Hand zu geben?
Die Einschränkung auf die Selbstbestimmung ist sicher nötig – auch die holländischen Ärzte und Gesetzgeber sind so verfahren.
Aber was spricht, bitte schön, dagegen, einem Menschen die Verantwortung über sein Leben oder Sterben selbst zu übertragen? Darf ein Arzt, KANN ein Arzt über den Lebens- oder Sterbenswillen eines Patienten verfügen?
Ist es verantwortlich, ist es ethisch, ist es angebracht, jemanden zum Leben zu zwingen, der sich zum Sterben entschlossen hat?
Ein Problem der heute in D sterbewilligen Menschen scheint mir zu sein, daß sie auf solche „unwürdgen“ Methoden wie Erhängen oder Ins-Wasser-Gehen ausweichen MÜSSEN, weil man ihnen die Selbstbestimmung abspricht, z.B. mit einem schnellwirkenden Gift wie der wasserfreien Blausäure ihren selbstgefaßten Vorsatz zu vollenden.

Ich bitte um Beiträge zur Erörterung.

Harald Rösler.

Hallo Harald,

Steht auch unter „Inlandspolitik“, scheint mir aber hier
besser untergebracht zu sein.

das bringt dann unweigerlich auch religiöse Aspekte in die Diskussion.

Wie wäre es denn, dem Menschen SOWEIT ER NOCH SELBST ÜBER SICH
BESTIMMEN KANN, die Verantwortung für sein Leben oder Sterben
eigenverantwortlich in die Hand zu geben?

Wie wäre es, die Verantwortung für sein Leben, Gott zu übertragen?

ER, der das Leben gegeben hat, weiss am besten, wann und wie es zu beenden ist.

Ist es verantwortlich, ist es ethisch, ist es angebracht,
jemanden zum Leben zu zwingen, der sich zum Sterben
entschlossen hat?

Ist es sinnvoll, jemanden maschinell am Leben zu erhalten, wenn Gott die Lebenszeit für abgelaufen erklärt hat?

Ich bitte um Beiträge zur Erörterung.

bitte sehr, gern geschehen :wink:

Harald Rösler.

Gruss Harald

Mal ohne die religiösen Aspekte des Themas …

Wie wäre es denn, dem Menschen SOWEIT ER NOCH SELBST ÜBER SICH
BESTIMMEN KANN, die Verantwortung für sein Leben oder Sterben
eigenverantwortlich in die Hand zu geben?
Die Einschränkung auf die Selbstbestimmung ist sicher nötig –
auch die holländischen Ärzte und Gesetzgeber sind so
verfahren.

Man weiß heute einiges über die Psychologie des Sterbens und über die verschiedenen Phasen, die (fast) jeder durchläuft, wenn er mit einer tödlichen Krankheit konfrontiert ist. Nach Nicht-Glauben-Wollen und wütendem Protest folgt in aller Regel eine eher depressive Phase, in der ein regelrechter Todeswunsch entstehen kann (-nicht muß). Aber auch das ist nur ein Durchgangsstadium und kann (-muß nicht) zu einer reifen Annahme des eigenen Todes führen. Diesen Prozess würde man unterbrechen und damit dem Menschen eine der letzten Möglichkeiten zur Realisation seiner persönlichen Lebensgeschichte nehmen.

Dazu kommt, daß ein Todeswunsch immer ambivalent zu interpretieren bleibt. Fast jeder wird bei Selbstmorden bzw. -versuchen von Jugendlichen diese Handlung als Hilferuf etc. verstehen. um aus einer unerträglichen Situation „irgendwie“ herauszukommen. Auch beim Sterbenden ist das zumindest möglich. Das medizinisch assisitierte Sterben entscheidet diese Ambivalenz irreversibel. Ein sehr starkes Indiz dafür ist, daß in einer möglichst guten Pflegesituation, zB. in Hospizen, die Situation nur äußerst selten auftritt.

Und jetzt in die Niederlande: dort gibt es zwar eine äußerst liberale Rechtssituation, aber nur eine einzige Station, die auf die Begleitung Sterbender und optimale Schmerzbekämfung spezialisiert ist. Für den Todkranken stellt sich also nicht die Alternative des Freitodes oder eines menschenwürdigen Sterbens, das dank medizinischer Unterstützung frei von unerträglichen Schmerzen ist; schwierig, da von einer freien Entscheidung zu reden.

Es kann sich der Verdacht aufdrängen, daß es nicht der Sterbende, sondern die Gesellschaft ist, die sich hier den bequemsten Weg aussucht, um mit der Tatsache des Todes fertig zu werden. Sicherlich verlangt es von allen Beteiligten viel Aufwand, um einen Sterbenden bis zum Ende zu begleiten; aber dank der medizinischen Möglichkeiten, die und heute zumindest hier in Europa zu Verfügung stehen, bestünde (fast) immer die Möglichkeit dazu.

Unappettitilich wird es, wenn auch noch die ökonomische Dimension ins Spiel gebracht wird. In einigen Ländern (GB v.a.) ist der Zugang zu bestimmten medizinsichen Leistungen bereits an Alter oder Gesundheitszustand gekoppelt. Es ist nicht auszuschließen, daß auf den Sterbenden aus wirtschaftlichen Überlegungen Druck ausgeübt wird (das kann man sehr gut tun, ohne es auch nur einmal aussprechen zu müssen), einen Todeswunsch zu äußern.

Aus diesen Überlegungen halte ich die restriktive Rechtslage in Deutschland und Österreich für überaus sinnvoll. Sie müßte allerdings noch weitaus mehr mit einer angemessenen palliativmedizinischen Praxis verbunden werden (da kommen wir dann zu den anderen Fragen: welche schmerzstillenden Mittel sind erlaubt, wie wird Reanimation gehandhabt etc.)

Benjamin

Hallo,

ER, der das Leben gegeben hat, weiss am besten, wann und wie
es zu beenden ist.

daß laß ich für meine Antwort unten stehen.

Ist es sinnvoll, jemanden maschinell am Leben zu erhalten,
wenn Gott die Lebenszeit für abgelaufen erklärt hat?

ist es vielleicht gott, der uns menschen die möglichkeit gegeben hat, jemanden länger am leben zu erhalten? -> schafft die antibiotika ab! es ist gegen die natur nicht an einer grippe zu sterben! blabla…(hier kannst du je nach belieben weitere beispiele einfügen)

Gruß
Daniel Scholdei

Hallo

Ich denke, man muss hier unterscheiden zwischen einem an sich gesunden Menschen, der den Wunsch hat zu sterben und einem kranken Menschen, der keine Aussicht mehr auf ein menschenwürdiges Leben hat und den Wunsch zu sterben.

Im ersten Fall muss man eine Sterbehilfe ablehnen, weil der Todeswunsch in der Regel ein Hilfeschrei ist. Würde man dem Menschen in der ihm angemessenen Art helfen (wie auch immer), dann würde auch die Todessehnsucht verschwinden.

Im zweiten Fall würde ich aus christlicher Sicht sagen

  • WENN nach menschlichem Ermessen keine Heilung möglich ist.
  • WENN ein am-Leben-erhalten ein Leben bedingt, das nicht menschenwürdig ist.
  • WENN der Mensch seinen expliziten Willen ausdrückt, daß er lieber sterben will
    DANN sollte man keine grosse Apparatemedizin mehr aufziehen, sondern dem Mensch einen würdevollen Tod ermöglichen. Ihn erwartet etwas viel besseres.
    Aber natürlich sind die Übergänge fliessend und die genaue Festlegung, was z.B. menschenwürdig ist, extrem schwierig.

Gruß
Thomas

Hallo Thomas,

du sprichst genau das aus, was mich schon immer beschäftigt und was auch meine Überzeugung ist.

Allerdings ist es für einen Arzt sehr schwer zu entscheiden, ob er einen alten Menschen, der etwa eine Gehirnblutung erleidet, noch operieren oder ihm ein menschenwürdiges Sterben ermöglichen soll. Da kann es ihm eine große Hilfe sein, wenn Angehörige ihm bei dieser Entscheidung helfen oder gar der Patient selbst in seinen gesunden Tagen eine Verfügung unterschrieben hat. Eine solche „Patientenverfügung“ haben meine Frau und ich seit längerer Zeit in der Brieftasche, und wir haben sie auch bei unseren Kindern hinterlegt.

Ich habe zwei Jahre eine alte Dame betreut, die schon vorher im Koma gelegen war und mit einer Magensonde künstlich ernährt wurde. Ich habe mich damals immer wieder gefragt: Wer gibt uns das Recht, einem Menschen den Abschied vom Leben zu verwehren? Ist allerdings eine solche krampfhaft lebensverlängernde Maßnahme erst einmal eingeleitet, dann wird niemand die Verantwortung zu ihrer Beendigung auf sich nehmen wollen. Ich als der Betreuer konnte (und durfte) es auch nicht – ich konnte nur hoffen, dass die Frau bald sterben darf.

Freundliche Grüße
Theo aus WT