Mal ohne die religiösen Aspekte des Themas …
Wie wäre es denn, dem Menschen SOWEIT ER NOCH SELBST ÜBER SICH
BESTIMMEN KANN, die Verantwortung für sein Leben oder Sterben
eigenverantwortlich in die Hand zu geben?
Die Einschränkung auf die Selbstbestimmung ist sicher nötig –
auch die holländischen Ärzte und Gesetzgeber sind so
verfahren.
Man weiß heute einiges über die Psychologie des Sterbens und über die verschiedenen Phasen, die (fast) jeder durchläuft, wenn er mit einer tödlichen Krankheit konfrontiert ist. Nach Nicht-Glauben-Wollen und wütendem Protest folgt in aller Regel eine eher depressive Phase, in der ein regelrechter Todeswunsch entstehen kann (-nicht muß). Aber auch das ist nur ein Durchgangsstadium und kann (-muß nicht) zu einer reifen Annahme des eigenen Todes führen. Diesen Prozess würde man unterbrechen und damit dem Menschen eine der letzten Möglichkeiten zur Realisation seiner persönlichen Lebensgeschichte nehmen.
Dazu kommt, daß ein Todeswunsch immer ambivalent zu interpretieren bleibt. Fast jeder wird bei Selbstmorden bzw. -versuchen von Jugendlichen diese Handlung als Hilferuf etc. verstehen. um aus einer unerträglichen Situation „irgendwie“ herauszukommen. Auch beim Sterbenden ist das zumindest möglich. Das medizinisch assisitierte Sterben entscheidet diese Ambivalenz irreversibel. Ein sehr starkes Indiz dafür ist, daß in einer möglichst guten Pflegesituation, zB. in Hospizen, die Situation nur äußerst selten auftritt.
Und jetzt in die Niederlande: dort gibt es zwar eine äußerst liberale Rechtssituation, aber nur eine einzige Station, die auf die Begleitung Sterbender und optimale Schmerzbekämfung spezialisiert ist. Für den Todkranken stellt sich also nicht die Alternative des Freitodes oder eines menschenwürdigen Sterbens, das dank medizinischer Unterstützung frei von unerträglichen Schmerzen ist; schwierig, da von einer freien Entscheidung zu reden.
Es kann sich der Verdacht aufdrängen, daß es nicht der Sterbende, sondern die Gesellschaft ist, die sich hier den bequemsten Weg aussucht, um mit der Tatsache des Todes fertig zu werden. Sicherlich verlangt es von allen Beteiligten viel Aufwand, um einen Sterbenden bis zum Ende zu begleiten; aber dank der medizinischen Möglichkeiten, die und heute zumindest hier in Europa zu Verfügung stehen, bestünde (fast) immer die Möglichkeit dazu.
Unappettitilich wird es, wenn auch noch die ökonomische Dimension ins Spiel gebracht wird. In einigen Ländern (GB v.a.) ist der Zugang zu bestimmten medizinsichen Leistungen bereits an Alter oder Gesundheitszustand gekoppelt. Es ist nicht auszuschließen, daß auf den Sterbenden aus wirtschaftlichen Überlegungen Druck ausgeübt wird (das kann man sehr gut tun, ohne es auch nur einmal aussprechen zu müssen), einen Todeswunsch zu äußern.
Aus diesen Überlegungen halte ich die restriktive Rechtslage in Deutschland und Österreich für überaus sinnvoll. Sie müßte allerdings noch weitaus mehr mit einer angemessenen palliativmedizinischen Praxis verbunden werden (da kommen wir dann zu den anderen Fragen: welche schmerzstillenden Mittel sind erlaubt, wie wird Reanimation gehandhabt etc.)
Benjamin