Sterbekasse

hallo
die gewerkschaft hat sich sterbekassenbeiträge von 1958 bis 1988 einfach unter den nagel gerissen. Darf sie das?
würde gern wissen ob man dieses geld doch noch bekommen
kann.
danke
daggi

Holla.

die gewerkschaft hat sich sterbekassenbeiträge von 1958 bis
1988 einfach unter den nagel gerissen.

Rein hypothetisch, hoffe ich … ansonsten steht Dir rechtlicher Ärger ins Haus, wenn jemand von dieser Gewerkschaft über diese Behauptung stolpert.

OK. Kramen wir mal ein wenig in diesem Satz … Welche Gewerkschaft? Was steht in der Satzung derselben zum Thema „Sterbekasse“? Und was heißt „unter den Nagel gerissen“?

Beispiel : Die IG Metall erhebt keinen Sterbekassen-, sondern einen Mitgliedsbeitrag. Ausscheidende Mitglieder (durch Kündigung oder Ausschluss) erhalten keine Beiträge zurück und auch keine Leistungen mehr. Wieso auch sollte da ein Anspruch bestehen? Tritt dagegen bei bestehender Mitgliedschaft der Leistungsfall ein (Tod des Mitgliedes oder naher Verwandter), wird natürlich geleistet - allerdings auf Antrag. Sollte zumindest bei den DGB- Gewerkschaften überall ähnlich sein.

Handelt es sich um eine Sterbekasse, die unabhängig vom Mitgliedsbeitrag ist, muss es in irgendeiner Form niedergelegt sein, wie die Bedingungen zur Teilnahme und der Leistungsfall geregelt sind. Im Allgemeinen werden solche Aktionen aber nicht von der Gewerkschaft veranstaltet, sondern es gibt (bei uns z.B.) die Möglichkeit, an einer freiwilligen Sterbegeldsammlung teilzunehmen, deren Kasse z.B. der Betriebsrat verwaltet.

Darf sie das?

„Sie“ (sei das die Gewerkschaft oder eine feiwillige Kasse oder peng) dürfen zunächst einmal das, was in einer Satzung o.dgl. geregelt ist. Natürlich kann jedermannfraudingbums mit dieser Satzung zum Anwalt rennen und ggf. einzelne Passi rechtlich überprüfen lassen. Ist ein Passus der Satzung nicht koscher, sollte das spätestens vor Gericht herauskommen.

würde gern wissen ob man dieses geld doch noch bekommen kann.

Dazu müsste man schon wissen, was konkret los ist … Schlagzeilen und -worte füllen zwar Papier, reichen aber zur Beantwortung von Fragen manchmal nicht aus :wink: [ja, ich habe die Imehladresse gelesen]. Bitte ggf. noch ein paar sachdienliche Angaben nachreichen.

Gruß kw

Genau diesen Fall hatten wir vor 3 Jahren.
Es gab für die Rentner eine Einmalzahlung (Höhe bestimmte die Zeit der Angehörigkeit)
Somit war das Sterbegeld abgegolten.

Xena