Hallo zusammen!
Wenn jemand stirbt, der einen Doktortitel hat, kann man den (natürlich mit Nachweis, Promotionsurkunde) in die Sterbeurkunde eintragen lassen? Lt. Standesamt nicht, denn seit dem 01.01.2009 würde es ein neues Gesetz geben (PStG §31), in dem klar steht daß der Doktotiel nicht mehr in die Sterburkunde aufgenommen werden kann. Aber irgendwie steht da nix darüber? Kann mir jemand weiterhelfen?
Viel Dank schonmal und liebe Grüße 