Sterbeversicherung

Angenommen ein angehender Rentner schließt eine Sterbeversicherung* ab, um nach seinem Ableben die Hinterbliebenen bei den Kosten für die Bestattung zu unterstützen. Die Laufzeit beträgt 22 Jahre. Es gibt keine Gesundheitsprüfung seitens der Versicherung, da es sich um eine Anschlussversicherung handelt. Als Versicherungssumme im Erlebens-oder Todesfall seien 10000€ angenommen. Nach 5 Jahren wird beim Versicherungsnehmer eine Krebserkrankung diagnostiziert, nach weiteren 2 Jahren erliegt er diesem in einem Krankenhaus.

*als Kaptialversicherung mit 5%iger Dynamisierung p.a.

Was ist der Unterschied zwischen einer Sterbeversicherung (wird im Gespräch vom Makler als solche verkauft) und einer Kapitalversicherung (steht im Versicherungsschein) ? Die eingezahlten Beiträge im Erlebensfall (22 Jahre) überschreiten die Versicherungssumme zzgl. Garantiezins und Zinseszinseffekt um das 1 1/2 fache. Beim Tod des Versicherungsnehmers im obigen Beispiel liegen die eingezahlten Beiträge sehr deutlich unter der Versicherungssumme.

Handelt es sich etwa hierbei um eine ziemlich makabere Wette zwischen den Versicherungspartnern?
Stirbst du bald, hast du gewonnen.
Lebst du lang, gewinnen wir.

Spielt es eine Rolle, dass der Versicherungsnehmer während der Ansparphase Krebs bekommen hat.
Durch die Sterbeurkunde weiß die Versicherung, dass der Versicherte im Krankenhaus gestorben ist. Wird sie hier Nachforschungen anstellen, warum er dort gestorben ist?
Wird die bei der Krankenkasse oder dem Hausarzt recherchieren?

oder findet sie sich damit ab, diese eine Wette verloren zu haben?

Danke.
traurige Grüße
Wolfgang

Jo,
es ist halt eine Versicherung gegen den frühen Tod.
Wenn man früh stirbt, kriegt man die Versicherungsumme und zahlt wenig ein;
wenn man lange lebt, zahlt man halt viel zu viel ein.
Das sollte ihne aber bei Vertragsabschluss klar gewesen sein.
Wie die Versicherer das Dingen nun nennen, ist halt wohl eher zweitrangig.
Was ihnen auch schon aufgefallen ist, die auffällige Diskrepanz zwischen Leistung und Gegenleistung.
Über die gesamtheit der Versicherten lohnt das ganze nicht, sondern wird durch die Gebühren der Versicherung und die Provisionen der Vermittler wieder aufgefressen.
Dynamiserung heißt sozusagen, das jährlich ein neuer Vertrag entsteht, wofür die Vermittler wieder neue Provisionen kriegen.
Solche dynamisierten Verträge schließen die Vermittler besonders gerne ab.

Solche dynamisierten Verträge schließen die Vermittler
besonders gerne ab.

Aber genau solche Dynamisierungen machen auch durchaus Sinn! Eine LV oder RV die heute abgeschlossen wird, ist mit den heute gezahlten Beiträgen beim Ablauf (nach ca.30 Jahren) nicht mehr viel Wert. Hier tut die Inflation ihr Werk.

Also nicht immer gleich auf die Vermittler schimpfen, sondern sich erstmal mit der Sache befassen und merken, dass viele Sachen, die von bösen Vermittlern empfohlen werden, durchaus sinnvoll und auch notwendig sind!

Grüße

Lars

Es gibt keine
Gesundheitsprüfung seitens der Versicherung, da es sich um
eine Anschlussversicherung handelt.

Bei vielen Gesellschaften gibt es bei einer Sterbegeldversicherung generell keine Gesundheitsfragen. Dafür ist meist eine Wartezeit (zwischen 6 Monaten und 3 Jahren) „eingebaut“.

Als Versicherungssumme im
Erlebens-oder Todesfall seien 10000€ angenommen.

Eine Erlebensfallsumme gibt es in einer Sterbegeldversicherung nicht. Das versicherte Ereignis ist hier das „Ableben“ der versicherten Person. Ansonsten würdest du einen Rückkauf vornehmen, bei dem du immer Verlust machst.

Was ist der Unterschied zwischen einer Sterbeversicherung
(wird im Gespräch vom Makler als solche verkauft) und einer
Kapitalversicherung (steht im Versicherungsschein) ?

Da gibt es keinen Unterschied. Man muss dem Baby nur einen Namen geben. Auch wir verkaufen Sterbegeldversicherungen, die im Versicherungsschein dann als Kapitallebensversicherung bezeichnet werden.

Die
eingezahlten Beiträge im Erlebensfall (22 Jahre) überschreiten
die Versicherungssumme zzgl. Garantiezins und Zinseszinseffekt
um das 1 1/2 fache.

Dann ist das eine relativ schlechte Versicherung. Bei einer Sterbegeldversicherung mit 10.000 EURO Versicherungssumme zahlt man bei uns z.B. max 12.000 € ein. Nach Ablauf erhält man aber im Normalfall gut 13.000 - 14.000 EUR zurück (durch Zinsen und Überschussbeteiligungen).

Beim Tod des Versicherungsnehmers im
obigen Beispiel liegen die eingezahlten Beiträge sehr deutlich
unter der Versicherungssumme.

Das ist das Risiko des Versicherers. Dafür zahlt der ein oder andere deutlich mehr ein. Dieses Risiko ist aber in den Tarifen immer eingerechnet.

Handelt es sich etwa hierbei um eine ziemlich makabere Wette
zwischen den Versicherungspartnern?
Stirbst du bald, hast du gewonnen.
Lebst du lang, gewinnen wir.

Wenn du so willst ja… Aber der Sinn einer solchen Versicherung ist die Absicherung der Sterbekosten, nicht die Wette mit dem Versicherer!

Spielt es eine Rolle, dass der Versicherungsnehmer während der
Ansparphase Krebs bekommen hat.

Nein. So schlimm es sich anhört. Bei dieser Versicherung ist Tod=Tod. Egal woran und wo der Versicherte gestorben ist!

Durch die Sterbeurkunde weiß die Versicherung, dass der
Versicherte im Krankenhaus gestorben ist. Wird sie hier
Nachforschungen anstellen, warum er dort gestorben ist?
Wird die bei der Krankenkasse oder dem Hausarzt recherchieren?

oder findet sie sich damit ab, diese eine Wette verloren zu
haben?

Auch hier wieder… Die Versicherung mit einer Wette zu vergleichen finde ich ziemlich daneben… Dann ist im Prinzip jede Versicherung ein Roulette. Wenn du dein Haus versicherst wettest du auch nicht mit der Versicherung ob es abbrennt oder nicht.

Ich hoffe dir weitergeholfen zu haben.

Grüße

Lars

Angenommen ein angehender Rentner schließt eine
Sterbeversicherung* ab, um nach seinem Ableben die
Hinterbliebenen bei den Kosten für die Bestattung zu
unterstützen. Die Laufzeit beträgt 22 Jahre. Es gibt keine
Gesundheitsprüfung seitens der Versicherung, da es sich um
eine Anschlussversicherung handelt. Als Versicherungssumme im
Erlebens-oder Todesfall seien 10000€ angenommen. Nach 5
Jahren wird beim Versicherungsnehmer eine Krebserkrankung
diagnostiziert, nach weiteren 2 Jahren erliegt er diesem in
einem Krankenhaus.

*als Kaptialversicherung mit 5%iger Dynamisierung p.a.

Ich hoffe doch sehr das es auch wirklich eine Sterbeversicherung und keine Kapitallebensversicherung ist, mich irritieren hier die 5 % Dynamik und die Todes- bzw Erlebensfallsumme.

Spielt es eine Rolle, dass der Versicherungsnehmer während der
Ansparphase Krebs bekommen hat.
Durch die Sterbeurkunde weiß die Versicherung, dass der
Versicherte im Krankenhaus gestorben ist. Wird sie hier
Nachforschungen anstellen, warum er dort gestorben ist?
Wird die bei der Krankenkasse oder dem Hausarzt recherchieren?

Wenn es eine richtige Sterbeversicherung ist dann wir keiner nachfragen. Wenn dir aber jemand eine Kapitallebensversicherung verkauft hat wird man Einsicht fordern um klarzulegen das zum Zeitpunkt der Antragsstellung der Antragsteller keine Ahnung von seiner Krankheit hatte.

Bitte genau prüfen was es denn jetzt wirklich für eine Versicherung ist… mal auf den Antrag schauen.

Viele Grüße

Killvaas

Guten Tag Wolfgang,
hier wie in ungezählten anderen Fällen hängt es an Begriffen.
Eine Sterbeversicherung gibt es nicht. Eine Sterbegeldversicherung
schon. Und eine Kapitalbildende Lebensversicherung ist etwas anderes als eine Sterbegeldversicherung. Wer bei welcher Gelegenheit nun was gesagt oder gemeint oder verstanden hat, lässt sich in Ihrem Fall nicht klar erkennen.
Zum Unterschied zwischen den beiden Vertragsarten wurde hier bereits richtig vorgetragen.
Darüber hinaus scheint bei Ihnen und manch anderem Zeitgenossen ein Missverständnis über den Charalter jedweder Versicherung vorzuliegen.
Eine Versicherung ist immer eine Wette. Der Unterschied zu einer Lotterie besteht darin, dass die Versicherungswirtschaft es geschafft
hat, über einhundert Jahre lang nicht den Bestimmungen des Glückspiels zu unterfallen. Darum heisst es ja auch Versicherung und nicht Glücksspiel. Letzteres ist den mathematisch hinreichend bestimmbaren Glücksfällen zugeordnet ( Wie wahrscheinlich ist es, dass
jemand sechs beliebige Zahlen von 1 bis 49 so auswählt, dass die Auswahl mit dem Ergebnis der sogenannten Ziehung der Lottozahlen
identisch ausfällt ?). Erstere ist den mathematisch hinreichend bestimmbaren Unglücksfällen zugeordnet (Wie wahrscheinlich ist es, dass mein Hausrat verbrennnt ? Wie wahrscheinlich ist es, dass ich mit
72, mit 79 oder mit 103 Jahren versterbe ?).
Je nach Standpunkt des Betrachters lässt sich eine Versicherung als Wette mit konkretem Leistungsversprechen auf einen abstrakten Risikoeintritt entweder als Glück-im-Unglück-Fall betrachten (Ich habe erst einen Monatsbeitrag bezahlt, aber meine Hausratversicherung ersetzt mir 32756 € für meinen abgebrannten Hausratsplunder zum Neuwert) oder als Unglück-im Unglück-Fall (Der Kunde hat die erste
Monatsprämie bezahlt, verstirbt und die Gesellschaft bezahlt 80000 €
an die bezugsberechtigten Hinterbliebenen.)ansehen.
Die Pflichtseiten bei dieser Wette sind hinreichend ausgewogen verteilt: Der Versicherte zahlt eine Prämie, über die er gerne mault, die er aber dennoch bezahlen kann und auch will. Der Versicherer
zahlt im Risikofall die Leistung, die für sich genommen im Einzelfall
üppig bis gewaltig ausfallen kann, die den Versicherer aber in der Regel auch nicht an den Bettelstab bringt, weil viele Einzelverträge mit ihren Prämien den Risikofall abfedern.
Gruß
Günther