Angenommen ein angehender Rentner schließt eine Sterbeversicherung* ab, um nach seinem Ableben die Hinterbliebenen bei den Kosten für die Bestattung zu unterstützen. Die Laufzeit beträgt 22 Jahre. Es gibt keine Gesundheitsprüfung seitens der Versicherung, da es sich um eine Anschlussversicherung handelt. Als Versicherungssumme im Erlebens-oder Todesfall seien 10000€ angenommen. Nach 5 Jahren wird beim Versicherungsnehmer eine Krebserkrankung diagnostiziert, nach weiteren 2 Jahren erliegt er diesem in einem Krankenhaus.
*als Kaptialversicherung mit 5%iger Dynamisierung p.a.
Was ist der Unterschied zwischen einer Sterbeversicherung (wird im Gespräch vom Makler als solche verkauft) und einer Kapitalversicherung (steht im Versicherungsschein) ? Die eingezahlten Beiträge im Erlebensfall (22 Jahre) überschreiten die Versicherungssumme zzgl. Garantiezins und Zinseszinseffekt um das 1 1/2 fache. Beim Tod des Versicherungsnehmers im obigen Beispiel liegen die eingezahlten Beiträge sehr deutlich unter der Versicherungssumme.
Handelt es sich etwa hierbei um eine ziemlich makabere Wette zwischen den Versicherungspartnern?
Stirbst du bald, hast du gewonnen.
Lebst du lang, gewinnen wir.
Spielt es eine Rolle, dass der Versicherungsnehmer während der Ansparphase Krebs bekommen hat.
Durch die Sterbeurkunde weiß die Versicherung, dass der Versicherte im Krankenhaus gestorben ist. Wird sie hier Nachforschungen anstellen, warum er dort gestorben ist?
Wird die bei der Krankenkasse oder dem Hausarzt recherchieren?
oder findet sie sich damit ab, diese eine Wette verloren zu haben?
Danke.
traurige Grüße
Wolfgang