Sterbevierteljahr

Guten Tag,

Ich habe folgendes Problem bzw. folgende Frage:

Mein Mann, Belgier, ist im April 2013 verstorben.Von 1989 bis 2002 haben wir gemeinsam (ich bin Deutsche und werde in Deutschland besteuert) mit unseren Kindern in Deutschland gelebt und gearbeitet und sind dann nach Belgien gezogen.

Ich erhalte zur Zeit die volle Erwerbsminderungsrente aus Deutschland, befristet bis 2014 (ca. 840€)

„Das Sterbevierteljahr kann nur für in Deutschland lebende Hinterbliebene beantragt werden“.
Stimmt das?

Diese Antwort habe ich von der Deutschen Rentenversicherung Rheinland erhalten, von der mein verstorbener Mann eine Rente bis zu seinem Tod bezogen hat.

Unabhängig von diesem „Sterbevierteljahr“ schlage ich mich hier in Belgien zur Zeit mit den Behörden herum bzgl. der Beantragung einer Witwenrente.Die deutschen Behörden schicken mich nach Belgien und die Belgier nach Deutschland.Es lebe die EU!!!

Vielleicht kann mir hier jemand eine Auskunft geben. Vielen Dank

Suzanne

Tut mir leid, aber da bin ich überfragt.
Viel Glück… siebengebirgler

Trotzdem, danke schön.

Gruss Suzanne