israelische Juden wollen nach Deutschland ??
In das Land der Möllemänner ?? Na, Lehi??!!
Ts Ts Ts
Gruß
Peter
israelische Juden wollen nach Deutschland ??
In das Land der Möllemänner ?? Na, Lehi??!!
Ts Ts Ts
Gruß
Peter
Lügen? Juden? IL? DE? Lustig! 
Hallo Peter,
dazu habe ich ein paar Fragen sehr lustige Fragen.
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Wo ist denn Deine Quelle bzw. was genau hat in welcher Print- oder Onlineausgabe welcher Stern was gesagt?
Warum bezeichnest Du es gleich provokant-unterstellend als „Luegen?“?
Was soll daran so aussenpolitisch interessant sein, wenn ein paar israelische Juden nach Deutschland ziehen wollen?
Haben schon immer ein paar getan. Ich selbst kenne 6 israelische Berliner Juden bis in den privaten Bereich hinein.
Und? Warum nicht? Hat es immer gegeben.
Sei es wegen Arbeit, Israel zu heiss, nicht europaeisch genug, wegen Terror, politisch-persoenlicher Differenzen, privater Beziehung und Liebe. etc
Wen oder was meinst Du mit … Na, Lehi!!! …"?
Etwa die Angfangsbuchstaben in diesem Zusammenhang mit dem hebraeischen Equivalent zum deutschen „Auf Wiedersehen“ alias „Lehitraot“?
Oder meinste Du den Forum-Alias Lehitraot? Was aber bitte hat eine Oesterreicherin mit Israelis zu tun, die nach Deutschland ziehen wollen? Schon sehr komisch hehehe *g*!
Wer hat um Himmels willen behauptet, dass dieses deutsche Land aus Moellemaennern besteht, so dass Dein Satz „…In das Land der Möllemänner ??..“ zustande kommen koennte?
Was an Deinem kurzen quellen/zitatlosem und inhaltslosem Posting ist so interessant, es wert zu sein fuer dieses Brett?
Oder anders gefragt, worauf willst Du hinaus?
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Tststs, ich glaube, dass Israelis viel weniger ein Problem damit haben, wenn ueberhaupt eines, als schwachmatische Deutsche zu Moellemann und anderen Deutschen in der Gegenwart. Vielmehr haben eben jene Deutschen, welche ich als Schwachmaten bezeichne, ein Problem mit Israel und Moellemann, weil sie etwas aus der Geschichte falsch verstanden haben und persoenlich auffassen. Das fuehrt dann dazu, dass einige meinen zu Israel schweigen zu muessen als blinde Freunde und andere voellig kontraer zu Ersteren und voellig falsch meinen, dass Kritik an Israel verboten waere. Letztere fallen auf die billige Populistik von Moellemann herein, erstere Schweiger meinen, es gaebe zuviel Moellemaenner, Letztere meinen, es gaebe zuwenig Moellemaenner. Ich sage, dieses Land besteht mitnichten aus Moellemaennern. Und Deutsche meinen mehr zu sehen, als ist. Deutsche Schwachmaten auf beiden Seiten erzeugen mehr innenpolitischen Unfug, als tatsaechlich da ist. Deutsche haben viel weniger ein Problem mit Juden, als manche meinen, sie haben ihmo viel mehr ein Problem mit Geschichtsauffassung und verstehen nicht, dass Schuld immer nur persoenliche Schuld ist. Da machen sich deutsche Nichtjuden gegenseitig viel mehr Anwuerfe, mehr Probleme, als sind. Das dann dieses selbst hoehergehobene Problem der Geschichtsauffassung auf Juden und Israel wieder reflektiert wird, ist eine andere Sache, ein wenig Psychologie halt.
Na, dann warte ich jetzt gerne auf die Beantwortung meiner Fragen von Dir, der lange Absatz versteht sich nur als Zugabe,
ich wuensche uns Lehitraot!,
lego *zwinker*
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israelische Juden wollen nach Deutschland ??
In das Land der Möllemänner ?? Na, Lehi??!!
Ts Ts Ts
Hallo Peter,
wieso gehst Du
aus,dass es hier nur Möllemänner gäbe?
Nur nebenbei: Die Nachkommen deutscher Juden, die aus Deutschland emigriert sind, haben das Recht, die deutsche Staatsbürgerschaft zu erhalten - egal ob sie nun heute in Israel, Amerika oder Argentinien leben.
Iris
Artikel aus dem Spiegel zum Thema
Hallo,
ich weiss zwar nicht, was der Stern schreibt, aber der Spiegel hat einen Artikel zum Thema Israelis als Einwanderer nach Deutschland.
Zu finden unter http://www.spiegel.de/spiegel/0,1518,208091,00.html
Grüße, Larissa
Servus Larissa,
wenn das kein Schritt zur Normalisierung ist…
ich kenne zumindest drei ehemalige Israelis die vor etwa 20 Jahren Österreicher geworden sind, trotz so mancher Probleme. Einer ist leider verstorben.
Servus
Herbert
österreichische Juden
Moin Herbert,
wie wird das denn in Österreich gehandhabt ?
Können ehemals österreichische Juden und deren Nachkommen auch problemlos die österreichische Staatsbürgerschaft zurückerhalten ?
Gruss
Marion
Deutschland - das Land der MölleMÄNNER ???
Wäre echt ein Grund, nach Israel auszuwandern
!
Lehitraot!
Anita
Hi,
Nur nebenbei: Die Nachkommen deutscher Juden, die aus
Deutschland emigriert sind, haben das Recht, die deutsche
Staatsbürgerschaft zu erhalten - egal ob sie nun heute in
Israel, Amerika oder Argentinien leben.
sind das auch „Volksdeutsche“. Sowas seltsames handelt man sich eben ein, wenn man Staatsbuergerschaft ueber das Blutrecht definiert. Das ist mE auch das Problem mit dem Stolz auf sein „Deutschsein“, da nie klar ist, ob die nationale Zugehoerigkeit (was schon ein aggressiver Glaube ist, aber nach franz. oder brit. Maszstaeben „normal“) oder eine Blut-und-Boden-Volkszugehoerigkeit (was dieser Identitaetsdefinition noch eine animalische Note gibt).
Ciao Lutz
PS: Ich entschuldige mich bei allen Tieren, die ich mit Menschen verglichen habe.
Moin Marion,
also, da muß erstmal geklärt werden ob die aus rassistischen oder politischen Gründen (dazu zählt auch das Eintreten für den Staat Österreich) Vertriebenen die Staatsbürgerschaft des anderen Landes annehmen mußten. Z. B. drohender Verlust der Aufenthaltsgenehmigung bzw. Arbeitsbewilligung. Dann haben sie, und damit ihre Nachkommen die österreichische Staatsbürgerschaft auch nicht verloren.
Haben sie die Staatsbürgerschaft aus freien Stücken und ohne Not beantragt, dann sollen sie angeblich die Staatsbürgerschaft trotzdem relativ unbürokratisch* und schnell* zurückbekommen können. Das gilt jedoch nicht für ihre Kinder.
*Für österreichische Verhältnisse 
Das ist Gesetzeslage seit 1985. Davor war es, Schande für Österreich, schwerer.
Ich versuche, wenns leicht geht, den genauen Gesetzestext rauszubekommen.
-Für Patrick sicher kein Problem --huhu wo bist Du? Und korrigier mich bitte gleich, wenn ich Blösinn schreib.
Servus
Herbert
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hallo Larissa,
…könnte ein neuer Anfang zur Normalität sein.
Außerdem sind das meist Menschen mit sehr guter Ausbildung, also Zuwanderer, die gebraucht werden.
Vielleicht brauchen wir bald keine Inder mehr?
))
Grüße
Raimund
-Für Patrick sicher kein Problem --huhu wo bist Du?
Hallo! Mußt nur rufen und ich eile. 
Und
korrigier mich bitte gleich, wenn ich Blösinn schreib.
Naja, mein Fachgebiet ist das nicht unbedingt, aber ich hab mir das Staatsbürgerschaftsgesetz (StbG) mal angeschaut. (Kann man sich übrigens wie jede österreichische Bundes- und Landesnorm unter http://www.ris.bka.gv.at/auswahl anschauen. Das sollen uns die Deutschen einmal nachmachen!
)
A. Grundsätzlich bestehen zwei Erleichterungen für die jene ehemaligen Österreicher , die vor dem 9. Mai 1945 Österreich (vereinfacht) wegen Verfolgung durch die Nazis oder wegen Verfolgung wegen seines Eintretens für die demokratische Republik Österreich [1] verlassen haben:
B. Daneben gibt es noch eine besondere Regelung zugunsten jener Personen, die zwar nicht österreichische Staatsbürger waren, aber vor dem 9. Mai 1945 Staatsbürger eines Nachfolgestaates der ö-u Monarchie oder staatenlos waren und den Hauptwohnsitz im Bundesgebiet hatten und wegen Verfolgung durch die Nazis bzw wegen ihres Einsatzes für die demokratische Republik Österreich in das Ausland [1] gegangen sind:
Diesen wird zwar erst auf Antrag durch Rechtsgestaltungsbescheid die Staatsbürgerschaft verliehen (wobei ein Antrag ja auch nicht stattgegeben werden müsste, es handelt sich nämlich um eine „Kann“-Bestimmung), aber zumindest vom Erfordernis des mindestens 10jährigen ununterbrochenen Hauptwohnsitzes kann bei diesen Personen abgesehen werden. (Und dann fällt mir gerade noch ein Detail auf: Die hier unter B. genannten Personen müßten gem § 10a StbG „unter Bedachtnahme auf die Lebensumstände“ entsprechende Deutschkenntnisse aufweisen, während das bei den in A. genannten „Ehemaligen“ nicht erforderlich ist.)
Das konnte ich auf die Schnelle zusammenfassen. Hoffe, ich hab nichts wesentliches übersehen. 
Ciao
Patrick
[1] Nach meinem Verständnis des Gesetzeswortlautes gehört dazu auch die Verfolgung durch den Ständestaat. Dürfte wohl auch tatsächlich der Sinn der Regelung sein, ohne daß ich das jetzt belegen könnte.
Nachtrag
Hab ich ja tatsächlich noch was übersehen:
Die Personengruppe A. kann ihre alte (in der Zwischenzeit erworbende) Staatsbürgerschaft behalten, während die Personengruppe B. die alte Staatsbürgerschaft aufgeben müßte, wenn dies zumutbar ist (§ 10 Abs 3 StbG).
Für „unbeteiligte“ (= damals nicht verfolgte, nachgeborene) Nachkommen von Personengruppe A. bzw B. gibt es aber keine spezielle Regelung, soweit ich das auf die Schnelle überblicke.
So, das wärs, Honorarnote folgt.
*scherz*
P.
Wow, danke!!
Servus Patrick,
vielen Dank, das war schnell und ausführlich. Die Seite habe ich auch gekannt, bin aber mangels Zeit und Stichworten kläglich gescheitert.
Servus
Herbert
Moin Patrick
Danke für deine Recherche, aber irgendwie treffen weder A noch B auf das zu, was ich meine.
Nochmal zur Erläuterung:
Um 1935 herum wurde u.A. auch Juden durch das Reichsbürgergesetz die deutsche Staatsangehörigkeit entzogen. Dabei war es soweit ich weiss völlig unerheblich, ob derjenige ins Ausland geflohen war.
Da ja ab 1938 Deutschland und Österreich gemeinsam das „Deutsche Reich“ bildeten, bin ich immer automatisch davon ausgegangen, dass dieses Reichbürgergesetz nun gleichermaßen die österreichischen Juden betraf.
Viele deutsche/österreichische Juden, die z.B. Überlebende der ZK waren oder anderweitig die Nazi-Zeit überlebt hatten haben ja erst nach 1945 das Land verlassen, z.B. um nach Israel zu emigrieren. Diese Personengruppen werden unter euren Punkten A und B gar nicht erfasst, oder ?
Hier der entsprechende deutsche Passus im Grundgesetz (!)
http://dejure.org/gesetze/GG/116.html
Also nochmal meine Frage. Gibt es etwas vergleichbares im österreichischen Recht ?
(oder bin ich nur zu blöd, den von dir geposteten Text zu verstehen ? *g*)
lieben Gruss
Marion
Morgen 
(um 9.00 Uhr
)
Moin Patrick
Moin? Um 23.00 Uhr? 
Danke für deine Recherche, aber irgendwie treffen weder A noch
B auf das zu, was ich meine.
Oh.
Nochmal zur Erläuterung:
Um 1935 herum wurde u.A. auch Juden durch das
Reichsbürgergesetz die deutsche Staatsangehörigkeit entzogen.
Dabei war es soweit ich weiss völlig unerheblich, ob derjenige
ins Ausland geflohen war.Da ja ab 1938 Deutschland und Österreich gemeinsam das
„Deutsche Reich“ bildeten, bin ich immer automatisch davon
ausgegangen, dass dieses Reichbürgergesetz nun gleichermaßen
die österreichischen Juden betraf.
Kann sein. Nehme ich sogar stark an, weil ja wohl die damalige österreichische Staatsbürgerschaft in die reichsdeutsche übergeleitet wurde. Aber so tief will ich mich nun doch nicht in die Rechtsgeschichte vergraben.
Viele deutsche/österreichische Juden, die z.B. Überlebende der
ZK waren oder anderweitig die Nazi-Zeit überlebt hatten haben
ja erst nach 1945 das Land verlassen, z.B. um nach Israel zu
emigrieren. Diese Personengruppen werden unter euren Punkten A
und B gar nicht erfasst, oder ?
Nein. Da wird ja von Personen gesprochen, die vor dem 9. Mai 1945 das Land verlassen haben.
Hier der entsprechende deutsche Passus im Grundgesetz (!)
Also ich kann da nicht herauslesen, daß Personen, die nach 1945 ausgewandert sind, die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten. Art 116 Abs 2 GG handelt ja eben nur von Personen, die zwischen 1933 und 1945 ausgebürgert wurden (von Auswanderung sowieso keine Rede).
Also nochmal meine Frage. Gibt es etwas vergleichbares im
österreichischen Recht ?
Ich hab mich noch mal schnell in die Untiefen der Rechtsgeschichte begeben (gar nicht so leicht, das Staatsgesetzblatt von 1945 aufzutreiben
). Jedenfalls wurde nach dem Staatsbürgerschafts-Überleitungsgesetz 1945 (St-ÜG) die österreichische Staatsbürgerschaft all jenen Personen eingeräumt, die am 13.3.1938 (= letzter Tag vor dem Anschluß) die österreichische Staatsbürgerschaft hatten oder unter Annahme der Weitergeltung des damaligen österreichischen Staatsbürgerschaftsrechts die österreichische Staatsbürgerschaft durch Rechtsnachfolge erworben hätten (also insb durch Abstammung = Geburt). Ausgenommen waren nur jene Personen, die in der Zwischenzeit einen Tatbestand erfüllt haben, der nach den Bestimmungen des damaligen österr Staatsbürgerschaftsrechts zum Verlust der Staatsbürgerschaft geführt hätte (da ich zu faul bin, das StaatsbürgerschaftsG von 1925 herauszusuchen, vermute ich einmal, daß zB Verzicht oder vielleicht auch Auswanderung - sonst wäre ja § 58c des heutigen StbG nicht notwendig - derartige Gründe für den Verlust der Staatsbürgerschaft waren).
(Weiters ausgenommen von der Überleitung der Staatsbürgerschaft waren interessanterweise jene Personen, die nach dem Verbotsgesetz als „Illegale“ zu behandeln sind. Womit bewiesen wäre, daß kein Österreicher Nazi war. *g* Aber ich denke, diese Bestimmung hat man später sicher gelockert und auch ihnen die Möglichkeit zum erwerb der Staatsbürgerschaft gegeben.)
Aber eine Sonderbestimmung, wonach Personen, die nach 1945 die Staatsbürgerschaft verloren hätten, und sogar deren Nachkommen unter erleichterten Bedingungen die ehemalige Staatsbürgerschaft (wieder)erlangen können, kann ich auf die Schnelle nicht finden. Aber auch die von Dir zitierte deutsche Rechtsquelle hat keineswegs diese Aussage: Vielmehr geht es da ja um Personen, die nach 1945 wieder nach Deutschland zurückgekehrt sind.
(Und ich sehe ehrlich gesagt auch keinen Grund darin, jenen Personen die Staatsbürgerschaft zu geben, wenn sie doch nach 1945 - als sie frei entscheiden konnten - freiwillig die Staatsbürgerschaft aufgegeben haben.)
(oder bin ich nur zu blöd, den von dir geposteten Text zu
verstehen ? *g*)
Wie gesagt, ich bin kein Experte für dieses Gebiet. Ich könnte mich also auch irgendwo schwerstens irren. 
Ciao
P.