Steuer

Liebe/-r Experte/-in,

ich bin Erwerbsunfähig beziehe Rente und arbeite in einer Behindertenwerkstatt. 50 Euro werden von meinem privaten Girokonto im Monat für Essen abgebucht. Es ist aus rechtlichen Gründen nicht möglich dass Essen vom Lohn abzuziehen. In der Behindertenwerkstatt bekomme ich 350 Euro an Lohn, bezahle somit keine Steuern von meinem Lohn. Mein zu versteuerndes Einkommen war auf der letzten Einkommensteuererklärung 6000,00 Euro. Die 50 Euro für das Essen, kann ich als Sonderausgaben nicht bei der Steuererklärung angeben.

Kann ich für das Essen einen Eintrag von ca. 600 Euro auf meiner Steuerkarte eintragen lassen, um somit bei der Jahressteuererklärung im Genuss einer Steuerersparnis zu kommen? Außerdem habe ich noch einen Behindertengrad von 80% ist dieser auch auf der Steuerkarte einzutragen?

Habe ich so Vorteile bei meiner Jahressteuererklärung?

Über eine Antwort würde ich mich freuen.
Es Grüßt Lange

Hallo,

da Sie unter dem Steuerfreibetrag verdienen, zahlen Sie eh keine Steuer. Schauen Sie sich einmal Ihre Lohnsteuerbescheinigung von Ihrem AG an, da werden keine Steuern abgezogen.

MfG

D. Frank

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