Hallo an alle Experten,
ich habe folgende Frage, für die ich nirgends eine Antwort gefunden habe:
Meine Frau ist vor 6 Jahren gestorben. Da kein Testament vorliegt, erben je zur Hälfte unsere damals 6 jährige Tochter und ich - in der Hauptsache ein Haus (lief auf den Namen meiner Frau) und ein Darlehen (lief auf uns Beide). Der Wert des Hauses wurde damals vom Familiengericht um die Hälfte des ausstehenden Darlehens gekürzt, um den Wert des Erben unserer Tochter zu ermitteln (im Grundbuch stehen aber beide je zur Hälfte). Da ja auch Schulden (hier das Darlehen) vererbt werden, müsste doch eigentlich meine Tochter auch die Hälfte an Zinsen (und evtl.Tilgung) zahlen. Da sie das natürlich nicht kann, zahle ich alles. Wie sieht es jetzt steuerlich aus: kann ich den Anteil meiner Tochter als außergewöhnliche Belastung absetzen?. Für Infos wäre ich dankbar.
hallopaps
Sorry, leider konnte ich Deine Anfrage nicht beantworten