Liebe/-r Experte/-in,
Ich habe 2006 eine berufsbedingte Zweitwohnung bezogen und die Kosten entsprechend steuerlich abgesetzt. Meine Verlobte wohnte weiterhin in der Hauptwohnung. 2007 habe ich dann die Hauptwohnung aufgelöst und meine Verlobte ist zu mir in die Zweitwohnung, die dann Hauptwohnung wurde, gezogen. Jetzt steht für meine Verlobte wieder ein Umzug an unseren alten Wohnort um. Wenn beide Mietverträge auf mich laufen kann ich dann die doppelte Haushaltsführung wieder steuerlich absetzen oder wird es problematisch da ja nicht ich berufsbedingt die Zweitwohnung benötige?
Unabhängig von dieser Frage wäre eine doppelte Haushaltsführung auch absetzbar wenn wir statt einer „neuen“ Hauptwohnung zu mieten eine Eigentumswohnung kaufen würden. Ich hoffe Sie können mir ein paar interessante Antworten geben.
Hallo Madmax80.
Salopp ausgedrückt:
Unabhängig ob gemietet oder kauf, eine doppelte Haushaltsführung ist nur dann steuerlich gegeben und absetzbar, wenn der ERSTwohnsitz Hauptwohnsitz ist und berufsbezogen eine Zweitwohnung (nähe Arbeitsort) bezogen wird.
Fachlich:
Bei einer doppelten Haushaltsführung unterhält der Steuerpflichtige neben seiner Wohnung, in der er seinen Hausstand führt bzw. seine Familie lebt, aufgrund einer beruflichen Veranlassung eine zweite Wohnung am Arbeitsort. In den meisten Fällen kommt es zu einer doppelten Haushaltsführung, wenn der Arbeitnehmer versetzt wird oder wenn er eine neue Arbeitsstelle außerhalb seines Wohnorts antritt.
>>> Entscheidend geltend für Sie:
Nach seiner Rechtsprechung vom 5.3.2009, Aktenzeichen: VI R 58/06 erkennt der Bundesfinanzhof eine doppelte Haushaltsführung auch dann an, wenn der bisherige Haupthausstand vom Beschäftigungsort wegverlegt wird und der Steuerpflichtige an seinem Beschäftigungsort eine Zweitwohnung mietet bzw. seinen bisherige Haupthausstand am Arbeitsort zu seiner Zweitwohnung macht.
MfG.
Bucher
Grüße
hmmm
also da muss wer-weiss-was
wer weiss was verwechselt haben 
mit Steuern hab ich absolut nix am Hut
außer das man sie zahlt hab ich da keine Ahnung davon 
ich vermut mal das ist passiert weil ich mich in MSRT ->
Mess-Steuer- und Regelungstechnik auskenne
In diesem Sinne muss ich Sie leider enttäsuchen
Hallo Madmax80.
>>> Entscheidend geltend für Sie:
Nach seiner Rechtsprechung vom 5.3.2009, Aktenzeichen: VI R
58/06 erkennt der Bundesfinanzhof eine doppelte
Haushaltsführung auch dann an, wenn der bisherige
Haupthausstand vom Beschäftigungsort wegverlegt wird und der
Steuerpflichtige an seinem Beschäftigungsort eine Zweitwohnung
mietet bzw. seinen bisherige Haupthausstand am Arbeitsort zu
seiner Zweitwohnung macht.
MfG.
Bucher
Vielen Dank für die schnelle Hilfe. Das klingt ja sehr vielversprechend.
Antwort: sie können keine Zweitwohnung mehr absetzen,lediglich Ihre Verlobte.
Grüße heijkelr
Hallo,
durch den erneuten Umzug Ihrer Verlobten / jetzt Ehefrau können m.E. nicht Sie, sondern Ihre Ehefrau die Kosten absetzen.
Sie könnte m.E. die Kosten für die neue Wohnung absetzten, wenn der Umzug beruflich bedingt war (Arbeitgeberwechsel, oder Versetzung, oder Abordnung etc.
Falls Sie eine Wohnung gekauft wird, wären m.E. Kosten für die Abschreibung und Zinsen entsprechend abzugsfähig.
Der ganze Sachverhalt, würd ich allerdings an Ihrer Stelle mit dem zuständigen Sachbearbeiter persönlich besprechen.
mfg
Hallo heijkelr,
danke für Ihre Antwort.
Beide Wohnungen weren uneingeschränkt nur auf mich laufen. Warum greift die Rechtsprechung von der Herrn Bucher schreibt nicht?
„Nach seiner Rechtsprechung vom 5.3.2009, Aktenzeichen: VI R 58/06 erkennt der Bundesfinanzhof eine doppelte Haushaltsführung auch dann an, wenn der bisherige Haupthausstand vom Beschäftigungsort wegverlegt wird und der Steuerpflichtige an seinem Beschäftigungsort eine Zweitwohnung mietet bzw. seinen bisherige Haupthausstand am Arbeitsort zu seiner Zweitwohnung macht.“
hallo, danke für den Hinweis,
dann würde ich im vorfeld mit meinem finanzamt sprechen, oder es später im Wiederspruchsverfahren klären. ein problem sehe ich allerdings darin, das Sie nicht verheiratet sind, und ob es bei einer Verlobten ausreicht weis ich nicht. gruß heijkel