Liebe/-r Experte/-in,
bezüglich des Absetzens der Fahrtkosten als Werbungskosten, welche Nachweise sollte ich mir für Fortbildugen geben lassen? Ich mache derzeit eine Fortbildung bei der IHK und es ist eine weitere beim TÜV geplant, welche zwar der Arbeitgeber bezahlt, jedoch nicht die Fahrtkosten, welche ich gern von der Steuer absetzen möchte. Sollte ich mir vom Arbeitgeber bescheinigen lassen dass ich von ihm keinerlei Fahrt- bzw. Reisekosten erhalten habe und benötige ich auch eine Bescheinigung von der Bildungseinrichtung und wenn ja, was muss auf dieser angegeben sein?
Vielen Dank schon im Voraus für die Antwort.
hallo,
die AG BEschinigung ist schon mal nicht verkehrt. Bei den Reisekosten sollte die Teilnahmebestätigung in der Regel reichen, oder das Programm wann wie oft der unterricht stattfindet. einfach die Anzahl der tage ausrechnen x 0,30 € x km hin und zurück und fertig. Solange die nachweise glaubwürdig sind sollte es für die erklärung in der form reichen.
gruß
Sven
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Hallo,
als Nachweis für das Finanzamt ist es ausreichend, wenn Sie die Dauer und das Thema der Schulung nachweisen können. Von Ihrem Arbeitgeber reicht eine einfache Bescheinigung, dass die Fahrtkosten nicht erstattet worden sind.
MfG
Hallo,
eine Bescheinigung vom Arbeitgeber würde ich mir auf jeden Fall geben lassen. Außerdem reicht meiner Meinung nach eine einfache Teilnahmebescheinigung des Veranstalters, auf der steht, von wann bis wann und wo die Fortbildung stattfand. Falls sie sich jeweils über mehrere Tage zog, können Sie außerdem die Übernachtungskosten geltend machen, soweit diese nicht vom Arbeitgeber getragen wurden.
Außerdem können Sie einen sog. Verpflegungsmehraufwand geltend machen. Abwesenheit von:
- 8 - 14 Stunden = € 6,-
- 14 - 24 Std. = € 12,-
- 24 Std. = € 24,-
Beispiel:
Sie fahren los morgens um 7.30 Uhr und kommen abends um 20.30 zurück. Ihre Abwesenheit beträgt 13 Stunden. Somit können Sie hier € 6,- geltend machen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen.
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Hallo,
ich würde mir von der IHK eine Bescheinigung über die einzelnen Fobi-Daten geben lassen. Damit ist die Abrechnung dann fürs Finanzamt plausiel.